Wenn das Perspektiv Team nur trainiert und an keinen offiziellen Spielen teilnimmt kann der Verein das nicht verhindern, zumindest nicht offiziell da es sich lediglich um ein Zusatztraining handelt.
Das stimmt so nicht. Das kann in den Jugendordnungen der Landesverbände durchaus anders geregelt sein.
Als Beispiel der entsprechende Absatz aus der Jugendordnung des NFV:
Teilnahme von Spielern am Training und an Freundschaftsspielen anderer Vereine
Den Vereinen ist es untersagt, Junioren/Juniorinnen aus einem anderen Verein am Training
teilnehmen zu lassen oder diese in Freundschaftsspielen sowie in Turnieren einzusetzen. Dies
ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis
besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat oder ein Gastspielrecht gem. § 9 Abs. 1 SpO
erteilt wurde. Wurde der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis
besitzt, spätestens 7 Tage vor Teilnahme am Training oder Freundschaftsspiel schriftlich
(DFBnet-Postfachsystem) vom anderen Verein informiert, so gilt die Zustimmung auch
als erteilt, wenn der Teilnahme des Spielers nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem
Training/Spiel schriftlich (DFBnet-Postfachsystem) widersprochen wird.
In der Praxis läuft es so ab, dass die Vereine es so miteinander abstimmen, dass der Trainings- und Spielbetrieb des Heimatvereins nicht beeinflusst wird.
Wenn diese Kommunikation zwischen Heimatverein und NLZ nicht möglich ist, hat man m.E. ein ganz anderes Problem.