Alles anzeigenHallo in die Runde,
ich denke, meine Frage passt in diesen Thread (wollte nicht extra einen neuen eröffnen).
In unserem Nachbarverein hat das Trainer-Duo ganz plötzlich hingeschmissen. Die Zukunft der etwa 25 Kinder (jetzt U9) ist ungewiss.
Zwei Kinder möchten gerne in unseren Verein wechseln. Gilt für die Kinder, wenn sie sich nun abmelden und den Verein wechseln, die dreimonatige Sperrfrist? Ich hatte in Erinnerung, dass diese Sperre davon abhängt, wann das letzte Pflichtspiel war (das ist natürlich ewig her). Das normale Wechselfenster ging aber nur bis 30.06. oder?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Das Land ist Niedersachsen.
Vielen Dank!
Eine Sperre wegen Nichtzustimmung des alten Vereins ist im NFV in dieser Altersklasse nicht möglich.
Die Abmeldefrist beim alten Verein ist allerdings am 30.06. abgelaufen. Das Wechselfenster ist durchaus noch offen.
Wenn der alte Verein in der neuen Saison keine Mannschaft in ihrer Altersklasse stellt, gilt die Abmeldefrist nicht und sie können sofort spielberechtigt werden. Ansonsten wären sie erst zum 01.11. spielberechtigt. Die Regelung auf das letzte Pflichtspiel ist in diesem jahr ausgesetzt.
Ferner hat der alte Verein die Möglichkeit, die Abmeldung auf den 30.06. rückzudatieren. Man kann das also lösen, wenn man mit dem alten Verein spricht.