Wechsel vereitelt

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  • Chantale

    Was das rein sportliche angeht, ist es für mich schon nachvollziehbar, dass man die Wechsel überweigend von Saison zu Saison regelt. Ansonsten blickt ja keiner mehr durch.


    >>> Die eine Mannschaft fällt plötzlich komplett ab, während die andere Mannschaft plötzlich alles kurz und klein schießt.

    Natürlich aber wenn ein Kind (selbst schon mitbekommen) weint und Angst hat zum Training zu gehen muss es seitens Verband Möglichkeiten geben....

  • Dann sorry,

    kannte bisher immer nur die 3 Monatsregel 😅

  • Natürlich aber wenn ein Kind (selbst schon mitbekommen) weint und Angst hat zum Training zu gehen muss es seitens Verband Möglichkeiten geben....

    Das Problem an der Thematik ist, wie bekommst Du das in Regelungen rein?


    Wenn Du für diese Fälle alle Fristen komplett umgehen kannst, wechselt jeder innerhalb der Saison genau aus diesen Gründen. Die Leute sind ja nicht blöd :)


    Kommt wieder auf die Jahrgänge an, aber bei uns kann man mit einer Wartefrist von 3 Monaten in den unteren Jahrgängen wechseln. Eigentlich ist das schon fast komplett offen. Ende Hinrunde Wechsel eingeleitet... Ruck Zuck frei

  • Natürlich aber wenn ein Kind (selbst schon mitbekommen) weint und Angst hat zum Training zu gehen muss es seitens Verband Möglichkeiten geben....

    An welcher Stelle schränkt denn der Verband ein, dass ein Kind nicht von heute auf morgen den Verein wechseln darf?
    Mir ist dazu jetzt adhoc zumindest unterhalb der NLZ's nichts bekannt.


    Wenn ein Kind das nicht mehr aushält, kann es sich jederzeit einen anderen Verein mit einem anderen Trainer suchen. Nur klar ist auch, das Kind selbst ist in diesem Prozess praktisch gesehen von Erwachsenen abhängig. Von Jugendleitern, Trainern und den eigenen Eltern!

    Ich will es nicht pauschalieren, weiß aber z.B. von einem Kind das uns im Sommer verlassen hat (-> "Leistungsverein"), dass es sich dort nicht wohl fühlt und unglücklich ist. Aus eigenem Antrieb ist es dort im letzten Sommer ebenfalls nicht gelandet. Vater und hauptsächlich Onkel und Oma waren dort die treibende Kraft. Jetzt spielt er dort, ist unglücklich und der Vater sagt, er solle sich erstmal bis zum Sommer durchbeißen. Weil man wolle ja nicht als Wandervogel oder ähnliches abgestempelt werden. Erst das Kind in diese Abenteuer jagen und dann nicht den Mumm haben, den eigenen Fehler / eigene Fehleinschätzung nicht korrigieren zu wollen. Ganz toll, davor schützt auch kein aufgeweichtes Regelwerk.


    Was der Verband nach Vereinswechseln einschränkt, ist die Teilnahme am Pflichtspielbetrieb. Der Verband ist aber auch für die Organisation des Pflichtspielbetriebs verantwortlich.

  • oft werden dann Spiele zurück datiert, aber ja genau das ist das Problem man kann es nie jedem recht machen.

    Wenn man es weiter aufmacht wird es ausgenutzt.

    Mal ein ganz provokanter Vorschlag

    Bis zur D Jugend gar keine Fristen wir wissen alle in dem Alter gehen die Kids mit ihren Freunden zum Fußball wenn die dann Handball spielen wollen wechseln dann fast alle Richtung Handball

  • Mal ne spontane Idee dazu

    Gibt ja die Möglichkeit Gastspielrecht, vielleicht das man das mehr ausbaut im NLZ schon Gang und Gäbe aber im Breitensport meines Wissens nach noch nicht

  • Welches Problem willst du mit der Idee denn lösen?

    Die Sperren

    Wenn beide Vereine sich drauf einigen das dann nicht diese eventuellen 3 Monatssperre kommt oder vielleicht noch einen Schritt weiter unter einer gewissen Spielbeteiligung kann ein Gastspielrecht ausgesprochen werden.


    Beispiel: Spieler XY

    D2 Jahrgang spielquote unter 30% dann mit Gastspielrecht zu Verein B in der nächsten Wechselphase muss er sich dann entscheiden

    Oder

    Spieler Z (eigentlich D2 Jahrgang) Verein meldet keine D so muss er in die C fühlt sich dort vollkommen unwohl auch da würde ich diese Möglichkeit einräumen.


    Hoffe verstehst was ich meine🙃

  • Dein Spieler XY:
    Der kann doch sofort zu Verein B wechseln und dort spielen soviel er will. Nur nicht in Pflichtspielen.

    In Pflichtspielen kann er aber mit dem Gastspielrecht das du oben beschreibst (machen die NLZ's ja auch) doch genauso wenig Pflichtspiele bestreiten. Oder kannst du Spieler aus anderen NLZ's über ein Gastspielrecht im Meisterschaftsspiel einsetzen? Wenn ja, dann ist das eine Besonderheit des Gastspielrechts der NLZ's.


    Dein Spieler Z:

    Kann sofort den Verein wechseln ohne irgendeine Sperre. Wenn ein Verein keine Mannschaft in seiner Altersklasse meldet, kann er doch jederzeit wechseln (ich gehe jetzt davon aus, dass der Verein von Saisonbeginn keine Mannschaft gemeldet hat. Wenn die während der Saison zurückgezogen wird, darüber weiß ich gerade nichts) und auch unmittelbar am Pflichtspielbetrieb teilnehmen. Auch Spieler Z braucht kein Gastspielrecht. Er kann den Verein wechseln oder über ein Zweitspielrecht in einem anderen Verein direkt an Pflichtspielen teilnehmen.



    Gastspielrecht FLVW

    Antrag Gastspielrecht Jugend


    Sowohl in dem Infoblatt, als auch in dem Antrag steht klar drin, dass das Gastspielrecht auf Freundschaftsspiele begrenzt ist.

    Zudem kostet das Gastspielrecht pro Antrag 30 Euro.



    Bitte korrigiert mich, wenn irgendwas inhaltlich falsch ist. ;)
    Dann verbessere ich das hier.

  • Selbstverständlich kann man mit Gastspielrecht/2. Spielrecht auch Pflichtspiele bestreiten allerdings nicht in der selben Liga

    30€ sind ein Witz

  • Bei uns ist ein Zweitspielrecht für Spieler Z ebenfalls möglich. (Keine Spielmöglichkeit in seinem Jahrgang)

    Er bleibt dann nach wie vor Spieler des aktuellen Vereins, falls das so wichtig ist für den Verein.


    Grundsätzlich finde ich es aber schon richtig, dass das Spielrecht eines Spielers (Ausnahmefälle mal abgesehen) nur bei einem Verein liegt, ansonsten wird hier auch wieder Missbrauch betrieben. Zumindest ist es das in meinen Augen.

  • Bei uns ist ein Zweitspielrecht für Spieler Z ebenfalls möglich. (Keine Spielmöglichkeit in seinem Jahrgang)

    Er bleibt dann nach wie vor Spieler des aktuellen Vereins, falls das so wichtig ist für den Verein.


    Grundsätzlich finde ich es aber schon richtig, dass das Spielrecht eines Spielers (Ausnahmefälle mal abgesehen) nur bei einem Verein liegt, ansonsten wird hier auch wieder Missbrauch betrieben. Zumindest ist es das in meinen Augen.

    Missbrauch hat man jetzt auch schon, ich weiß von etlichen die definitiv auf falschen Spielerpass spielen haben aufeinmal 2 verschiedene Namen etc😂

  • Spieler Z kann im FLVW sofort den Verein wechseln, wenn es in seiner Altersstufe keine Mannschaft gibt.

    Hierzu gibt es eine Sonderregelung.

    Auch ein Zweitspielrecht ist möglich, wie Internationale Härte schreibt.

    Muss nur kurz begründet werden (zB Auflösung der Mannschaft)

  • Gastspielrecht gibt es bei uns (WFV) nicht. (Ansonsten darf man mich gerne korrigieren)


    Es gibt ein Zweitspielrecht für klar definierte Fälle, allerdings nicht um nebenher für Leistungsvereine / NLZ zu spielen.


    Missbrauch hat man jetzt auch schon, ich weiß von etlichen die definitiv auf falschen Spielerpass spielen haben aufeinmal 2 verschiedene Namen etc😂

    :rolleyes: Bleibt halt ein Fehlverhalten...

  • Und da haben wir, wie vermeintliches Wissen zu solchen Ergebnissen führen.

  • Dann sorry,

    kannte bisher immer nur die 3 Monatsregel 😅

    Und da haben wir, wie vermeintliches Wissen zu solchen Ergebnissen führen.

    klar , aber es ist halt ein Forum wenn man alles Halbwissen löschen würde wäre es ziemlich leer hier , oft weiß man über die eigenen Regeln selbst beim DFB nicht Bescheid…

  • Chantale

    Gastspielrecht fürs NLZ/Leistungsverein?


    Würde mich wirklich interessieren, wie das bei uns (WFV) gelöst werden kann. Wüsste nicht, wie das offiziell gehen soll.

    Sowohl für Freundschaft-, als auch Pflichtspiele...

    Außer da ist irgendwo im Verborgenen was versteckt in den Statuten.

  • Hintergrund zur Thematik ist?


    Einer meiner Spieler stand im Fokus eines Leistungsvereins. Offizielle Anfrage. Alles ok. Mittrainiert. Hat dann auf Turnieren mitgespielt? Österreich Halle? Pass noch bei uns...


    Der Vater meinte damals im Gespräch. Kann man mit Gastspielerlaubnis lösen? Rückmeldung Verein. Ich sagte damals "Gastspielerlaubnis"? Kann ich nichts dazu finden bei uns im Verband? Bis heute nicht?


    Ich glaube nach wie vor, die haben das anders gelöst :)