Sommertransferperiode zweimal wechseln

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  • Hallo zusammen. Folgender Fall, ein U13 Spieler wechselt vor den 30.6. den Verein also von Verein A zu Verein B. Da die Ausgangslage sich durch Abgänge so gut wie aller Spieler in Verein B verändert hat, würde evtl ein weiterer Wechsel Sinn machen. Frage ist nun, wäre das ohne Probleme möglich noch zu Verein C zu wechseln oder gibt es dann eine weitere Sperrfrist. Aktuell wäre er bis zur Verhandlung mit Verein A für 6 Monate gesperrt. Würde sich also diese Sperrfrist dann auf 9 Monate erhöhen bei einem weiteren Wechsel zu Verein C in dieser Wechselperiode oder bleibt es bei der alten Sperrfrist?


    Vielen Dank im Voraus

  • Irgendwas stimmt hier nicht.

    Denn, wenn man in der Sommertransferperiode wechselt, dann ist man keine 6 Monate gesperrt, auch ohne Freigabe ist man ab 1.11. spielberechtigt.

    Der erste Wechsel war scheinbar vor der Sommertransferperiode. Warum wechselt man vorher? bzw. tritt vorher irgendwo ein?


    Da der junge aber kein Pflichtspiel bestritten hat, kann die Sperre wahrscheinlich nicht länger werden. Aber, am besten fragst du in der Geschäftstelle (oder den Trainer) des Vereins.



    Interessehalber:

    Warum ist dein Sohn mitten in der Saison aus- und eingetreten?

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Das letzte Meisterschaftsspiel war am 6.5. die Abmeldung am 8.5.. Er hat die Saison zu Ende gespielt und ist dann gewechselt, da uns gesagt wurde das einzig entscheidend ist, dass er vor dem 30.6. wechselt. Weshalb so schnell? Ganz einfach, er wollte so schnell wie möglich zur neuen Mannschaft Turniere etc mitspielen, um sich mit den neuen Kollegen so schnell wie möglich einzuspielen, da eine Ebene höher (Leistungsklasse zu Bezirksliga). Seine Pflicht der alten Mannschaft gegenüber hat er erfüllt, der Wechsel war völlig sauber und abgesprochen.


    Edit: Selbstverständlich hat er für die neue Mannschaft noch kein Pflichtspiel bestritten. Für sein altes Team wie gesagt das letzte Meisterschaftsspiel am 6.5. Gesperrt ist er also aktuell bis November. Einigung mit dem abgebenden Verein zwecks Ausbildungsentschädigung und damit Freigabe sollte demnächst folgen. Jetzt löst sich wie gesagt jedoch die Mannschaft auf und er müsste mit den 2009er Jahrgang spielen (er 2010er). Deshalb wahrscheinlich erneuter Wechsel.

  • Es gilt immer das letzte Pflichtspiel als Grundlage soweit mir bekannt. Er kann ja noch wechseln in der Transferperiode, wer sollte was dagegen haben. Wer besitzt dann die Ausbildungsrechte am Spieler, da habe ich keine Ahnung.

  • Das ist eigentlich auch mein Wissensstand. Ich war/bin auch der Meinung, dass solange er kein Pflichtspiel für den neuen Verein gespielt hat (was ja auch gar nicht möglich wäre). Der sportliche Leiter einer der interessierten Vereine schrieb mir nun Folgendes:


    In Duisburg (Spielberechtigungen) wollte ich wissen, wie lange ein Spieler gesperrt wäre, wenn er sich jetzt bei uns anmeldet und VOR dem 30.6. wieder abmeldet. Folgende Regelungen dazu:


    1. Spieler hat die Zustimmung vom alten Verein: A-B-C-Wechsel und Spielberechtigung zum 02.11. beim nächsten Verein.


    2. Spieler hat die Zustimmung NICHT vom alten Verein: A-B-C-Wechsel und Spielberechtigung erst zum 02.02.24. Zustimmung müsste zwischen neuem und altem Verein ausgehandelt werden (aber auf jeden Fall drei Monate Verbandssperre).


    Hier wäre noch entscheidend, ob der Spieler bei uns ein Testspiel gemacht hat. Falls nein, gelten die sechs Monate ab dem letzten Spiel im alten Verein.


    Wie gesagt mir ist diese Regelung nicht bekannt. Er hat jetzt auch nur an zwei Turnieren mit dem "neuem" Team teilgenommen. Für uns ist natürlich jetzt erstmal Klarheit wichtig, weil ich kenne so einen Fall natürlich nicht. Eine 6 oder 9 monatige Sperre wäre natürlich mehr als mies. Wir wären normalerweise auch niemals auf die Idee gekommen direkt weiterziehen zu müssen aber die Umstände momentan lassen eigentlich gar nichts anderes zu. Es hätte sein können, dass hier jemand schonmal die Erfahrung gemacht hat. Ansonsten muss ich morgen einfach Mal beim Verband anrufen und mich dort erkundigen.

  • Für sein altes Team wie gesagt das letzte Meisterschaftsspiel am 6.5. Gesperrt ist er also aktuell bis November.

    Ich denke, die Sperre bei fehlender Zustimmung von Verein A bleibt bei 6 Monaten, da es für Verein A keine Rolle spielt, wohin der Spieler wechselt. Falls die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ausbleibt, dann Sperre bis 01.11. Die Entschädigung muss nun Verein C entrichten an Verein A, dann ist er ab 01.07. spielberechtigt.

    So würde ich das als Laie juristisch sehen.

  • Ich habe das Thema Wechsel des Vereins ja auch durch. Ich glaube der Fehler liegt darin, VOR dem 01.06. gekündigt zu haben.

    Beins war das entscheidend und wurde auch vom NEUEN Verein mehrfach gesagt, erst AB dem 01.06. zu kündigen.

    Du kannst vielleicht versuchen, je nach Verhältnis zum Verein A, den Wechsel rückgängig zu machen und und dann neu zu Verein C wechseln. Im FVN gibt es da einen Passus zum Zurückwechseln.

  • Ich habe das Thema Wechsel des Vereins ja auch durch. Ich glaube der Fehler liegt darin, VOR dem 01.06. gekündigt zu haben.

    Beins war das entscheidend und wurde auch vom NEUEN Verein mehrfach gesagt, erst AB dem 01.06. zu kündigen.

    Du kannst vielleicht versuchen, je nach Verhältnis zum Verein A, den Wechsel rückgängig zu machen und und dann neu zu Verein C wechseln. Im FVN gibt es da einen Passus zum Zurückwechseln.

    Das könnte schon zutreffen, an so etwas dachte ich auch, als ich meinte, dass das eher ein Wechsel vor der Sommertransferperiode sei, als in dieser. Außerhalb ist man maximal 6 Monate nach dem letzten Pflichtspiel gesperrt. Die Anzahl der Vereinsbeitritte in dieser Zeit sollte keine Rolle spielen bei Wechseln außerhalb der Wechselperiode.


    Aber das bedeutet dann mM nach auch, dass er ohne Freigabe 6 Monate vom letzten Pflichtspiel bzw. 3 Monate bei Freigabe gesperrt ist. Also nicht ab 1.7. bzw. 1.11. spielberechtigt ist.

    Länger als 6 Monate ab 6.5. also 6.11. wird es kaum sein können, auch bei einem dritten Wechsel. Allerdings kann es sein, dass er auf keinen Fall eher als der 6.8. spielberechtigt wird, auch bei Freigabe nicht. Dürfte in den meisten Bundesländern aber keine Rolle spielen, je nach Saisonstart nur eventuell vereinzelt Landesverbände treffen, wo die Ferien früh sind.

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  • Nein. Die Abmeldung vom Spielbetrieb muss BIS 30.06. erfolgen bzw. bis 01.06. je nach Verbandsvorgaben (?) Beim WFV ist es so, dass die Abmeldung beim alten Verein bei Jugendlichen bis 15.07. erfolgen muss, dieses Jahr gem. BGB bis 17.07., da der 15.07. kein Arbeitstag ist.


    Zu früh abmelden, wie soll das gehen. Die Absicht ist doch klar, zur neuen Saison ab 01.07. den Verein zu wechseln.

  • Zu früh abmelden, wie soll das gehen. Die Absicht ist doch klar, zur neuen Saison ab 01.07. den Verein zu wechseln.

    Die initiale Absicht ist bei Formalien in aller Regel nicht von besonderer Relevanz.


    In Bayern ist es jedenfalls dafinitiv so wie oben bereits geschildert, dass bei einer Abmeldung vor dem 1.Juli eine Sperre folgt.

  • Zu früh abmelden, wie soll das gehen. Die Absicht ist doch klar, zur neuen Saison ab 01.07. den Verein zu wechseln.

    Die initiale Absicht ist bei Formalien in aller Regel nicht von besonderer Relevanz.


    In Bayern ist es jedenfalls dafinitiv so wie oben bereits geschildert, dass bei einer Abmeldung vor dem 1.Juli eine Sperre folgt.

    Okay. Ich wusste bisher tatsächlich nichts von einer Möglichkeit, sich zu früh abzumelden, um in der kommenden Saison woanders zu spielen. Er wollte ja nicht sofort woanders spielen, oder habe ich da was überlesen? Wie soll das dann gehen?

    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit melde ich mich zum 01.07. vom Spielbetrieb ab.

    Mfg
    Nils"

    Das kann ich ja nicht erst NACH dem 01.07. machen, dann ist die Frist doch abgelaufen?

  • Das geht tatsächlich nicht. Man kann seinen Austritt nicht zu einem Zeitpunkt in der Zukunft legen. Die Spielberechtigung erlischt sofort, egal zu welchem zuküntigen Datum man das auch tun will.


    Ich habe den User so verstanden, dass es um das (zu frühe) EIntrittsdatum geht, vot dem 1.Juni. Keine Ahnung, aber das könnte eben dann als ein Wechsel VOR der Transferperiode angesehen werden.


    Aber so oder so, man kann mM nach nicht länger als 6 Monate ab dem letzten Pflichtspiel gesperrt werden, egal wie oft man auch wechseln mag.

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  • Ich habe den User so verstanden, dass es um das (zu frühe) EIntrittsdatum geht, vot dem 1.Juni. Keine Ahnung, aber das könnte eben dann als ein Wechsel VOR der Transferperiode angesehen werden.

    "Hallo zusammen. Folgender Fall, ein U13 Spieler wechselt vor den 30.6. den Verein also von Verein A zu Verein B. Da die Ausgangslage sich durch Abgänge so gut wie aller Spieler in Verein B verändert hat, würde evtl ein weiterer Wechsel Sinn machen. Frage ist nun, wäre das ohne Probleme möglich noch zu Verein C zu wechseln oder gibt es dann eine weitere Sperrfrist. Aktuell wäre er bis zur Verhandlung mit Verein A für 6 Monate gesperrt. Würde sich also diese Sperrfrist dann auf 9 Monate erhöhen bei einem weiteren Wechsel zu Verein C in dieser Wechselperiode oder bleibt es bei der alten Sperrfrist?"


    Für den WFV gilt dann folgendes (Stichtag ist der 15.07.)
    - Spielberechtigt ab 16.07. für Verein B.

    Wenn der Spieler jetzt sich von Verein B abmeldet und dieser eine Zustimmung erteilt, dann ist der Spieler ab 16.07. für Verein C spielberechtigt.

    Wenn Verein A keine Zustimmung erteilt, dann ist der Spieler bis 1. November gesperrt.
    Das gleiche gilt für Verein B, der inzwischen auch eine Zustimmung erteilen muss.
    Eine längere Sperre als 1. November wäre hier nicht möglich, da der Spieler sich nach wie vor rechtzeitig vor dem 15.07. bei seinem Verein abmeldet.

  • Das geht tatsächlich nicht. Man kann seinen Austritt nicht zu einem Zeitpunkt in der Zukunft legen. Die Spielberechtigung erlischt sofort, egal zu welchem zuküntigen Datum man das auch tun will.

    Hier ist der Fall, dass sich der Spieler "zum Ende des Spieljahres" vom Spielbetrieb beim bisherigen Verein abgemeldet hat, dies hat er defintiv fristgerecht getan. Ich gehe hier vom 30.06. aus.

    Nun muss der abgebende Verein zustimmen oder nicht-zustimmen. Bei Zustimmung ist er spielberechtigt auf Antrag zum 01.07.
    Es wäre interessant zu erfahren, ob der Spieler bereits eine Spielberechtigung für Verein B beantragt hat. So wie ich das lese, muss das so gewesen sein, sonst hätte er kein Turnier und kein Freundschaftsspiel spielen können.
    Also müssen alle beide Vereine A und B zustimmen, sonst Sperre bis November*, nicht länger.

    * oder je nach Verbandsvorgabe

  • Hallo zusammen. Ich habe beim Verband angerufen und dort wurde mir bestätigt, dass es keine längere Sperrfrist gibt sollte er erneut wechseln, so wie es hier auch einige schon richtig vermutet haben. Mit der Abmeldung ist auch alles soweit ok da man lediglich bis 30.6. kündigen muss. Das ist ja so geschehen. Und die Frage ob die Spielberechtigung schon beantragt wurde, kann ich mit Ja beantworten, aber auch da wurde mir gesagt, dass es kein Problem darstellen würde. Ausschlaggebend sind halt lediglich Pflichtspiele.


    Vielen Dank allen