Sperre Vereinswechel

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  • Hallo liebe Kollegen,


    ich habe hier man ein Frage in die Runde, in der Hoffnung, dass mir weitergeholfen werden kann.


    Mein aktueller Verein hat einen Spieler aus einem anderen Landesverband verpflichtet, der sein letztes Spiel für den alten Verein am 16.09.2018 bestritten hat. In diesem Spiel hat er eine rote Karte bekommen und daraufhin eine Spielsperre von 6 Spielen. Daraufhin hat sein Verein ihn abgemeldet.

    Als wir den Spieler verpflichtet haben, sind wir natürlich davon ausgegangen, dass seine Sperre vorbei ist, und er zur Rückrunde Spielberechtigt ist. Nun die böse Überraschung: Der Spieler muss bei seinem neuen Verein die Sperre von 6 Spielen erst absetzen, bevor er Spielberechtigt ist! Meiner Meinung nach eine schweinerei, da der Spieler sich nicht bewusst war, welche Konsequenzen es hat, als sein alter Verein ihn abgemeldet hat. Er ist ja nicht von selber gegangen, sondern ist von seinem alten Verein rausgeschmissen worden. Warum sollte nun der neue Verein dafür bestraft werden.

    Was meint ihr, gibt es da irgendeine Chance Einspruch einzulegen, am besten aus Erfahrungswerten?

    Vielen Dank im Voraus! ;)

  • Da habt ihr nicht wirklich ne chance, da alle Fristen vermutlich verstichen sind. Die Sperre (persönliche Strafe) gilt üblicherweise für Spiele für die der Spieler auch spielberechtigt ist und da er diese Strafe noch nicht abgesessen hat, müsst ihr das jetzt aussitzen. Es kann natürlich auch noch Ausnahmen geben, sonnst wären wir ja nicht in Deutschland. Es wäre gut wenn du so genau wie möglich angeben könntest um welche Verbände (je nach verband sogar Kreise) es sich handelt und wie alt der betroffene Spieler ist.

    Grüße

  • In diesem Spiel hat er eine rote Karte bekommen und daraufhin eine Spielsperre von 6 Spielen.

    Um eine Sperre von 6 Spielen zu bekommen, muss er sich aber ordentlich was geleistet haben. Vom moralischen Gesichtspunkt her ist es für mich daher völlig richtig, dass er die Sperre auch absitzen muss - unabhängig von seinem aktuellen Verein. Vom rechtlichen Standpunkt aus kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es da eine Ausnahme für gibt.

  • Wow, das ist eine verzwickte Situation.


    Ich würde hier ansetzen: War die Kündigung überhaupt gerechtfertigt? Soweit ich weiß, können Vereine nicht einfach Mitglieder "rausschmeißen". Hier muss entweder die Satzung etwas beinhalten oder es muss wirklich was krasses vorgefallen sein (was bei einer 6 Spiele-Sperre ja durchaus möglich ist).


    Wenn ihr zu dem Schluss kommt, dass der "Rauswurf" nicht rechtens war, dann ist weiterhin die Frage, ob die Abmeldung vom Spielbetrieb rechtens ist.


    Aber das hier könnte eure Rettung sein:

    In unserem Verband (Westfalen) ist es folgendermaßen: Eine 6 Spiele-Sperre würde bedeuten, dass der Spieler für 6 Wochen, aber maximal für 6 Spiele gesperrt ist. Habt ihr den Spieler theoretisch am 1.1.2019 angemeldet, sitzt er dann 6 Wochen draußen und kann dann eingreifen (bis Mitte Februar gibt es eh keine Pflichtspiele).

    Einer meiner Seniorenspieler hat vor einem spielfreien Wochenende eine Gelb-Rote-Karte bekommen, war dann am spielfreien Wochenende gesperrt und konnte danach wieder spielen.

    Ein anderer Spieler bekam Anfang Dezember eine Rote Karte im letzten Hinrundenspiel, wurde für 4 Wochen gesperrt: Er ist seit dem 31.12.2018 wieder spielberechtigt, weil er die 4 Wochen abgesessen hat.

    Ob die Regelung so gut oder schlecht ist, möchte ich nicht beurteilen. Aber wenn du Glück hast, dann ist es in deinem Landesverband auch so in der Spielordnung und der Spieler hat seine Wochen schon abgesessen.


    PS: Das waren die einzigen Platzverweise meiner Mannschaft und beide waren ABSOLUT ungerechtfertigt!! 8o

  • Erstenmal muss man unterscheiden zwischen

    Abmelden... Dh der Spieler wird beim Verband abgemeldet.....

    Und dann Rausschmiss.... Dh Vereinsausschluss.

    Das sind zwei unterschiedliche Schuhe...!

    Und wer sechs Spiele bekommt... Na ja... Das war kein Templer oder so...

  • Skriwer


    Er kam von dem württembergischen, und ist zu uns in den südbadischen gewechselt.


    Charles De Goal


    Leider sind es bei uns spielsperren seit paar jahren, und keine wochensperren mehr.


    José-Mourinho


    Naja, ob verdient oder unverdient ost ja in dem moment irrelevant. Da hat denk ich jeder seinen eigenen standpunkt. Ausserdem hat er ja durch die abmeldung des alten vereins seine sperre sowieso abgesessen, sollte strafe genug sein.

  • Ist zwar ein bisschen offtopic aber Mal ehrlich:


    Reine Zeitstrafen bringen ja wohl mal gar nichts!! Wo bleibt denn da der "Lerneffekt"??


    Jetzt mal nur davon ausgehend, dass ich weiß, dass dieses Spiel das Letzte vor der Winterpause ist... dann halte ich mal so richtig unsportlich rein, nehme in Kauf, dass der andere Spieler sich ernsthaft verletzt, oder beleidige unsportlich den Schiri, weil ich weiß, dass bis zum nächsten Punktspiel sowieso die Sperre abgelaufen ist???


    Sorry, dass ist in etwa so sinnvoll wie 6 Wochen nachsitzen in der Schule über die Ferien ...


    Und mal ehrlich, die meisten von uns sind lange genug als Spieler im Geschäft (gewesen), um zu wissen, was für hirnlose Fussballfreunde sich in den unterschiedlichen Klassen tummeln. Stellt euch da doch mal vor, welche Unsportlichkeiten euch wiederfahren sind und die Konsequenzen wären durch einen blöden Zufall (weil es zeitlich gerade so passt) gleich null!!!


    Ich habe nicht gewusst, dass es solche Regelungen hier in Deutschland gibt.


    In welchen Landesverbänden ist das denn bitteschön so??

  • Milchschnitte


    Da bin ich ganz deiner Meinung, Wochenstrafen sind absolut sinnlos. Nichts desto trotz kommen wir hier nicht weiter... ?

    Ok, da es wahrscheinlich keine Erfahrungswerte gibt hier mein Rat. (Bitte verbessern, oder ergänzen, falls fehlerhaft.)


    Ich würde Einspruch bei eurem Verband und bei dem für euch zuständige Sportgericht einlegen und die Aufhebung der Sperre beantragen.


    Als Begründung würde ich anführen, dass der Spieler - hätte das Vergehen in eurem Verband stattgefunden - in der bis jetzt vergangenen Zeit seine erforderliche Anzahl an Spielen ausgesetzt hat.

    (Prüfen, wie viele Pflichtspieltage in dieser Zeit stattgefunden haben!)


    Ergänzend würde ich noch die unterschiedliche Handhabung der verschiedenen Verbände anführen und darauf hinweisen, dass die Dauer der ausgesetzten Zeit seit dem Vergehen bis zum 1. Pflichtspiel bei euch x Wochen beträgt.


    Ist nur der Versuch eines Rates! (ohne Gewähr!)