Lizenzverlängerung

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  • Hallo,


    Um seine Lizenz verlängern zu können, muss man ja innerhalb von 3 Jahren 20 Lerneinheiten absolvieren. Bisher gab es bei uns im Kreis auch die Möglichkeit, für den Besuch eines DFB-Info-Abends 3 LE gutgeschrieben zu bekommen. Nun ist das plötzlich nicht mehr der Fall. Gründe werden dazu nicht angegeben. Gibt es zentrale Regelungen vom DFB, wofür man eine Gutschrift erhält, oder kann das jeder Kreisverband beliebig machen.

    Ich meine, ein DFB-Info-Abend ist ja gerade eine Fortbildung, erfüllt doch also die Anforderungen.

  • Die Gutschrift erhalten Inhaber der C-Lizenz. Ausbildung und Fortbildung bei der C-Lizenz liegt in der Zuständigkeit der Landesverbände. D.h. die Landesverbände entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Besuch des Info-Abends für die Lizenzverlängerung anerkannt wird. In meinem Landesverband z.B. gibt es 2,5 LE, dafür ist die Teilnahme kostenfrei. Im Nachbarverband kostenpflichtig, dafür gibt es aber 3 LE.

    Inwieweit die Verantwortlichkeit auf Kreisverbände delegiert wurde, kann ich nicht sagen, dazu müsste der Kreis- bzw. Landesverband benannt werden. Also entweder beim Landesverband anrufen oder beim Kreislehrwart.

  • Danke, dann werde ich mich mal beim Landesverband erkundigen. Vom Kreislehrwart erhielt ich nur die Info als ich mich für den Info-Abend anmeldete, dass es dafür keine Stunden gibt.

    Ich geh aber trotzdem hin, da mich das Thema interessiert. Bin gespannt, wie die Meinung der anderen Teilnehmer dazu ist.

  • Wer von euch hat Erfahrung mit Lizenzverlängerungen nach Ablauf von 3 Jahren? Mir wurde gesagt, dass die Lizenzverlängerung dem Übungsleiter dient und man einen C-/B-Schein nicht verlieren kann. Das würde bedeuten, dass man nach Jahren wieder eine Fortbildung macht und dann seine Lizenz verlängert bekommt. Stimmt das?

    Deshalb macht aus meiner Sicht auch ein "WIEDEREINSTEIGER-LEHRGANG FÜR ÜBUNGSLEITER" einen Sinn - gilt der dann auch für die Lizenzen?

    Nach dem Motte 20 Stunden alle 3 Jahre oder 30 Stunden nach mehr als 3 Jahren. Wer kann dazu etwas sagen?

  • C und B Lizenz sind Sache der Landesverbände. Es kann daher zu unterschiedlichen Auslegungen kommen. Soweit mir bekannt ist, führen 20 LE aber überall zum Wiederaufleben der Lizenz, Gültigkeit ist dann aber unterschiedlich, habe von 1, 2 oder 3 Jahren gehört.