Dringende Frage an Experten zu Zweitspielrecht für Mädchen.

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  • Mir wurde gerade erzählt , das ein Mädchen welches in einer E Jungen Mannschaft spielt das Zweit-Spielrecht nur in einer D Mädchenmannschaft wahrnehmen könne. Wenn sie bei den Mädchen in einer E spielt , würde sie die Berechtigung für die E bei den Jungs verlieren.


    Ist das so korrekt ??

  • mit dem Thema kenne ich mich nicht aus. Aber eines weiß ich: das ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich. und selbst innerhalb der Kreise gibt es noch Unterschiede. Schreib doch gleich Mal dazu für welchen Landesverband du die Info möchtest.

  • Leider bin ich im falschen Verband. Bei uns in Bayern gibt es Einschränkungen bei der Erteilung der Spielrechte. z.B. ob der eigene Verein eine Mädchenmannschaft hat usw. Generell sollte aber jeder in seiner Altersklasse spielen können und somit darf das Mädchen dann z.B. bei den D-Junioren und D-Juniorinnen spielen. Plus natürlich in älteren Mannschaften aushelfen.


    Kurz gesagt gilt das Spielrecht für den Verein und nicht ein einzelnes Team.


    Was du noch prüfen solltest. Bei uns gibt es ein "Zweitspielrecht" und ein "Zusatzspielrecht". Für die Spielerin bedeutet beides fast das selbe. Die Voraussetzungen (und ggf. auch Einschränkungen) sind jedoch unterschiedlich. Hier kann der Sprachgebrauch auch nicht immer korrekt sein. Also frag am besten genau nach was beantragt werden soll und wende dich ggf. direkt an den Verband mit Fragen. Unsere Damen hier in der Geschäftsstelle sind immer sehr freundlich und helfen zuverlässig.


    Gruß

    Torsten

    "Im KiFu gillt: Nicht das Training ist die Vorbereitung auf das Spiel, sondern das Spiel ist die Fortführung des Trainings."

    - (Quelle: unbekannt)

    "Der Grund, warum wir Fußball gucken, ist keine Zahl und kein Ergebnis, sondern ein Erlebnis."

    - (Quelle: paderball.com)

  • Am einfachsten ist immer mal in die Jugendordnung zu schauen ;)

    Die Jugendordnung Brandenburg gibt folgendes her:


    § 12 a


    Zweitspielrecht


    Junioren/Juniorinnen kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen für jeweils eine Spielzeit ein Zweitspielrecht erteilt werden.


    (1) Es ist ein Antrag zu stellen, dem beide Vereine, die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter des Spielers/der Spielerin und die zuständigen Verbandsausschüsse zustimmen. Für landesverbandsübergreifende Spielklassen darf ein Zweitspielrecht nur erteilt werden, wenn der Antrag einschließlich der erforderlichen Zustimmungen bis zum 31. Januar eines Jahres beim FLB eingeht.


    (2) Die Erteilung eines Zweitspielrechts ist nur möglich für


    a) Junioren/Juniorinnen, deren Stammverein in ihrer Altersklasse


    – keine Mannschaft gemeldet hat oder


    – über zu viele Spieler/Spielerinnen verfügt
    ;


    wird in einem solchen Fall ein Zweitspielrecht erteilt, verlieren die Junioren/Juniorinnen in ihren Stammvereinen die Spielberechtigung für Mannschaften ihrer Altersklasse.


    b) Junioren/Juniorinnen mit wechselnden Aufenthaltsorten (z. B. wegen getrennt lebender Eltern).

    c) Juniorinnen, denen ihr Stammverein in ihrer Altersklasse


    – keine Möglichkeit bietet, in einer Jungen- und Mädchenmannschaft zum Einsatz zu kommen
    oder


    – keine leistungsgerechte Möglichkeit bietet, in einer Jungen- und Mädchenmannschaft zum Einsatz zu kommen;


    die Regelung der Einzelheiten obliegt dem FLB.


    (3) Die Erteilung eines Zweitspielrechts darf nicht dazu führen, dass Junioren/Juniorinnen die Spielberechtigung für Mannschaften zweier Vereine erhalten, die im Meisterschaftsspielbetrieb gegen einander antreten.



    Die Sparche ist immer von "ihrer Altersklasse" also sollte sich E-Jungs und E-Mädchen nicht ausschließen, solange die E-Mädchen nicht in der selben Liga antreten, wie die E-Jungs. Eine Altersklasse höher spielen darf man immer, also wäre D-Mädels dann auch ok.


    Interessant finde hier die Möglichkeit eines Zweitspielrechts bei zu vielen Spielern. Das gibts in Hessen nicht.

  • Okay erstmal Danke für den Auszug aus der Jugendordnung.

    Wenn die Juniorinnen nächste Saison gemeldet werden , haben wir die Möglichkeit in der Landesklasse mit den Mädchen zu Spielen das wäre dann E oder D . Oder bei den Junioren in der Kreisklasse. Kreisliga wäre sicher zu stark .


    Die Jungen Mannschaft meiner Tochter spielt Momentan in der Kreisliga.


    Theoretisch könnten sich Kreisklasse und Kreisliga nur im Pokal aufeinander treffen. In Punkt (3) ist ja ausschließlich von der Meisterschaftsspielen die Rede.


    Also dürfte es keine Probleme geben , egal in welcher Altersklasse die Mädels gemeldet werden ??

  • Würde ich so sehen, ja. Aber ansonsten könntet ihr ja, wie totog vorgeschlagen hat, mal in der Geschäftsstelle anrufen.


    Ich hatte es in einem anderen Thread so gelesen, als hätte deine Tochter schon ein Zweitspielrecht für eine Mädchenmannschaft? Geht es jetzt um eine andere Mannschaft? Aber dort kennt sich doch sicher jemand mit den Regularien aus?

  • Ich weiß nicht wie es in anderen Verbänden ist, aber bei meiner Tochter ist es so:


    Sie spielt in unserem Kreis in einer E-Junioren-Mannschaft und zusätzlich in einem anderen Kreis mit Zweitspielrecht in einer E-Juniorinnen-Mannschaft.


    Zum Sommer wechselt sie die Mädchenmannschaft in einen Verein, der im gleichen Kreis spielt wie die Jungsmannschaft. Außerdem wird sie dann bei den Jungs E-Jugend und bei den Mädchen D-Jugend spielen. Ein Zweitspielrecht ist dann nur möglich, wenn die Mädchenmannschaft an der Mädchenrunde (D-Juniorinnen) teilnimmt. Nehmen die D-Juniorinnen allerdings so wie dieses Jahr an der Jungsrunde teil (E-Junioren), bekommt sie kein Zweitspielrecht.


    So habe ich es zumindest gesagt bekommen.

  • Theoretisch ist das Zweifachspielrecht jetzt kein Problem mehr , da die Mädels nächste Saison in der Landesklasse Juniorinnen antreten.


    Praktisch schon !!


    Da der Jugendleiter des Stammvereins den Antrag auf Zweifachspielrecht nicht zum Landesverband geschickt hat. Ich habe es nur zufällig erfahren, weil unser Trainer sagt meine Tochter wäre nicht versichert wenn sie mit den Mädchen ein Turnier spielt.

    Auf nachfrage sagte der Jugendleiter er habe den Antrag nicht abgeschickt weil meine Tochter es diese Saison noch nicht braucht , da noch keine Teilnahme an Liga-spielen stattfinden würde. ?? :cursing:


    Mich Ärgert ungemein , das weder ich noch die Trainerin der Mädchen darüber Informiert wurde da.


    Frage :


    1. Wann muss das Zweitspielrecht spätestens für die Saison 18/19 beantragt werden ?


    2. Ist der Spieler über das Zweitspielrecht beim zweiten Verein auch Unfallversichert ?

  • 2. Ist der Spieler über das Zweitspielrecht beim zweiten Verein auch Unfallversichert ?

    Ohne wirklich zum Zweitspielrecht Auskunft geben zu können.


    Die ARAG-Unfallversicherung hat erst mal nichts mit dem Spielrecht zu tun, sondern mit der Mitgliedschaft. Ist deine Tochter Mitglied im Verein oder einem Verein einer SG ist Sie im Training und anderen Unternehmungen des Vereins (z.B. ordnungsgemäßer Einsatz bei Spielen) Versichert.


    Im Beispiel liegt aber wohl genau das Problem. Freundschaftsspiele und anderes können hiermit also durchaus möglich sein. Eine Teilnahmen an Runden spielen oder anderem unterliegen aber gewissen Regelungen und hierfür kann daher ein Spielrecht erforderlich sein. Ein Einsatz ohne Spielrecht ist daher für diesen "Event" nicht rechtens und würde wohl mit einer Strafe für den Verein enden.

    Ich würde aber behaupten dass hierdurch auch eine Auswirkung auf die Versicherung bestehen kann, weshalb ihr wohl vorsichtig sein müsst. Bekanntlich sind Versicherungen mit Ausschluss von Leistungen nicht gerade sparsam.


    Gruß

    Torsten

    "Im KiFu gillt: Nicht das Training ist die Vorbereitung auf das Spiel, sondern das Spiel ist die Fortführung des Trainings."

    - (Quelle: unbekannt)

    "Der Grund, warum wir Fußball gucken, ist keine Zahl und kein Ergebnis, sondern ein Erlebnis."

    - (Quelle: paderball.com)

  • Bei uns beantragt der zweite Verein das Zweitspielrecht. Bis zum 1.10 muss der Verein mit dem Erstspielrecht zustimmen.

    Danach kann er. Nach dem 1.3 nicht mehr möglich.

    Von daher erstmal die Jugendverordnung des betreffenden Landesverbands lesen.

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