Wann ist man ein Verein, wann ein Unternehmen?

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  • Liebe Trainerfreunde,


    diese Frage stellte sich nicht zuletzt bei der Einführung von Transfergeldern für wechselwillige Kinder und Jugendliche! Mit welcher Berechtigung dürfen Pauschalen als Aufwandsentschädigung von als gemeinnützig geltende Vereine verlangt werden und unter Androhung von Sperre eine Durchsetzung erzwungen werden?


    Der nachfolgend beschriebene Fall wartet seit nunmehr 9 Jahren auf einen entgültigen Abschluß. Je nach dem wie der Bundesgerichtshof entscheidet, dürften die Auswirkungen zunächst einmal für den deutschen, schließlich aber auch für Länder der EU von größerer Bedeutung bei der Nachwuchsarbeit haben.


    Doch nun der Reihe nach:


    Heute geht der Rechtsstreit zwischen dem SV Wilhelmshaven und dem Norddeutschen Fußballverband (NFV) in die nächste Runde. Nachdem das Oberlandesgericht Bremen Ende 2014 den Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord für unwirksam erklärt hatte und zudem entschied, dass die Fifa-Regeln zur Ausbildungsentschädigung gegen Europa-Recht verstoßen, hatte der NFV Revision eingelegt. Nun soll der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.


    7.500 Zuschauer kann das Jadestadion in Wilhelmshaven fassen. Vor knapp drei Jahren fand hier noch das DFB-Pokal-Hauptrundenspiel gegen Borussia Dortmund statt. Damals spielte der SV Wilhelmshaven noch in der Regionalliga Nord. Inzwischen ist der kleine Traditionsverein in der 7. Liga angekommen: der Bezirksliga Weser/Ems 2. "Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden und daran arbeiten wir", sagt Harald Naraschewski, Aufsichtsratschef des SV Wilhelmshaven.


    Der 66-Jährige führt für den Verein einen fast neun Jahre währenden Rechtsstreit mit der Fifa. "Der Verein war früher ein Regionalliga-Klub, hat sogar früher mal um den Aufstieg in die 2. Liga gekämpft, was leider nicht geklappt hat, was aber das Ziel war und wofür dieses Stadion seinerzeit neu gebaut wurde." Der Verein kämpft nun darum, wieder in die Regionalliga zurückzukommen.



    Es begann mit dem Spieler Sergio Sagarzazu
    Der ganze Ärger begann im Jahr 2007. Damals verpflichtete der SV Wilhelmshaven Sergio Sagarzazu aus Argentinien. Der damals 19-Jährige besitzt auch einen italienischen Pass. Beim SVW blieb er unauffällig und zog bereits nach einem halben Jahr weiter. Doch in der darauffolgenden Saison flatterte dem SV Wilhelmshaven eine Rechnung von zwei argentinischen Vereinen ins Haus, bei denen Sagarzazu als Jugendlicher aktiv war. Atletico River Plate und Atletico Excursioistas forderten insgesamt knapp 160.000 Euro Ausbildungsentschädigung für den Spieler.



    Zwangsabstieg aus der Regionalliga 2013/2014
    Die Summe war aus Pauschalsätzen der Fifa errechnet. Ein Betrag, den der kleine Verein nicht bezahlen konnte. "Der Verein hatte gar keine andere Möglichkeit. Er musste sich wehren", erläutert Naraschewski. Es folgte der Rechtsstreit mit dem Fußballweltverband. Der SV Wilhelmshaven klagte gegen die Forderung der Ausbildungsentschädigung, zog vor das Sportgericht des Norddeutschen Fußballverbands, das DFB-Bundesgericht und vor den Internationalen Sportgerichtshof Cas – und scheiterte ein ums andere Mal. Die Verbände verliehen ihren Forderungen durch Punktabzug und Zwangsabstieg aus der Regionalliga zum Ende der Spielzeit 2013/2014 Nachdruck.
    Erfolg vor dem Bremer Oberlandesgericht



    Vor dem BGH geht es um folgende Punkte:

    • Verstößt die Regelung über die Ausbildungsentschädigung der Fifa gegen Europa-Recht?
    • Welches Gericht ist zuständig: Sportgerichte oder Zivilgerichte?


    Ende Dezember 2014 feierte der SV Wilhelmshaven vor dem Oberlandesgericht Bremen dann den ersten Erfolg: Die Richter entschieden, dass der Zwangsabstieg unwirksam sei und die Fifa-Regelungen zur Ausbildungsentschädigung gegen europäisches Recht verstoße. Das macht dem SV Wilhelmshaven Mut für den Prozess vor dem Bundesgerichtshof: "Vor dem Oberlandesgericht haben wir Recht bekommen. So schlecht kann unsere Position ja nicht sein", so Naraschewski. "Wir erhoffen uns, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt wird, und dann werden die Karten wieder neu gemischt!" Der SV Wilhelmshaven hofft darauf, wieder am Regionalliga-Spielbetrieb teilnehmen zu können und für die Talfahrt entschädigt zu werden.
    Norddeutscher Fußballverband zuversichtlich
    Doch auch der Norddeutsche Fußballverband geht zuversichtlich in den Prozess. "Es wird niemand gezwungen, in einer bestimmten Liga Fußball zu spielen. Aber wenn ich mich in die Situation begebe, mich mit anderen national und international zu messen, brauche ich eine Plattform auf der alle gemeinsam agieren", erläutert Eugen Gehlenborg, Präsident des Norddeutschen Fußballverbands.


    "Wenn ich einen Vertrag abschließe und er nicht sittenwidrig ist oder unter Zwang geschlossen wurde, ist das auch rechtlich in Ordnung." Oder anders ausgedrückt: Wenn ein Verein am Spielbetrieb des DFB teilnehmen möchte, hat er sich an dessen Regeln zu halten. Und der Cas hätte schließlich abschlägig über die Klage des SV Wilhelmshaven entschieden. Dagegen hätte der Verein Berufung einlegen können, was nicht passiert sei. "Wir müssen uns an die Instanzenwege halten", so Gehlenborg, "ich kann nicht sagen, diese Instanz gefällt mir nicht und ich nehme mal einen anderen Weg. Das würde zu einem heillosen Chaos führen."
    Auch sportlich abgestiegen
    Übrigens: Eine direkte Rückkehr des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord hält Eugen Gehlenborg auch für ausgeschlossen, wenn der Verein vor Gericht Recht bekommen würde: "Wir haben es mit einem Absteiger zu tun, der zuletzt sportlich abgestiegen ist. Auch wenn man dort sagt, dass es die Bedrohungspotenziale des Norddeutschen Fußballverbandes waren, die die Situation herbeigeführt haben. Sie sind sportlich abgestiegen, insofern war das kein Zwangsabstieg."


    Abschließend stellt sich die Frage: Darf sich ein Sportverband autonom Gesetze schaffen, die nicht mit dem Zivilrecht in Einklang stehen oder muß sich ein Sportverein zunächst als Juristisches Unternehmen umwandeln, um dann Spieler einzukaufen und zu verkaufen?

  • Ergänzungsinformationen


    Ein ähnlich gelagerter Fall wurde bereits vom EuGH mit Urteil vom 16.3.2010 behandelt.


    Hier ging es darum, dass sich ein Talent einem NLZ eines französischen Profivereins angeschlossen hatte. Er hatte dort einen Vertrag unterschrieben, bei dem ihm nach Abschluß der Ausbildungszeit ein einjähriger Vertrag als Berufsspieler angeboten wird. Verletzt er diesen Vertrag, so hat er einen Schadenserstz zu leisten. Der Spieler wechselte jedoch nach der Ausbildung zu einem anderen Verein in der EU, woraufhin der Ausbildungsverein eine Schadensersatzforderung in Höhe von 53.000,- € (Entgelthöhe eines Jahres) erhob.


    Weil der Spieler sich weigerte den Schadensersatz zu bezahlen (und in diesem Fall 2 Länder der EU davon betroffen waren) landete der Fall schließlich beim Europäischen Gerichtshof. Das Gericht erkannte zwar an, dass Kosten für die Anwerbung und Ausbildung von jungen Spielern, sah jedoch in der Schadensersatzforderung, die unabhängig von den tatsächlichen Ausbildungskosten erhoben wurde, das Grundrecht auf Freizügigkeit (innerhalb der EU) eingeschränkt und wies die Klage auf Schadensersatzforderung ab.


    Als Folge dieses Urteils dürfte auch der SV Wilhelmshaven gute Chancen haben, da der Spieler einen italienischen Pass besaß und damit unter das EU-Recht fällt.
    Selbst, wenn das BGH ein abweichendes Urteil fällt (wovon jedoch nach der OLG Urteil nicht auszugehen ist), könnte der SV Wilhelmshaven die Abwendung einer Schadensersatzzahlung an die Jugendvereine über den EuGH endgültig klären lassen.


    Welche voraussichtichen Veränderungen hätte das Urteil für die Transferzahlungen im Jugendbereich?
    1. Kosten für Anwerbung und Ausbildung wären legitim, müssen jedoch für den Einzelfall nachweisbar sein. (D.h. sie dürfen keine Umlagen enthalten, die die Ausbildungskosten anderer Spieler betreffen. Denn längst nicht jeder Spieler wechselt den Verein. Auch scheiden Spieler bereits während der Jugendzeit aus und widmen sich ggf. einer anderen Sportart)


    2. Schadensersatzforderungen wären nicht legitim, weil sie das Freizügigkeitsrecht eines EU-Bürgers, sich uneingeschränkt und nach eigenen Wünschen überalll aufhalten zu dürfen.


    Vorläufiges Fazit:
    Natürlich soll hier dem BGH-Urteil nicht vorgegrifen werden. Wenn jedoch die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass hier ein Präzidenz-Urteil stattfindet, so müßte sich wohl der DFB zeitnah mit einer Veränderung seiner Transferregelung beschäftigen. Denn die aktuelle Regelung sieht keinen Nachweis auf tatsächlich zurechenbare Ausbildungskosten vor. Sie hätte deshalb ebenfalls einen Schadensersatzcharakter.
    Ferner ist die Höhe der Transferkosten davon abhängig, in welcher Liga die 1. Mannschaft des Vereins spielt, unabhängig davon, ob der wechselwillige Spieler dort einmal spielen wird. Es hat damit einen Eventualitätscharakter in Form einer Vorauszahlung auf mögliche spätere Leistungen. Je nach Liga und Anwerbeaktiivität kann diese Wahrscheinlichkeit jedoch als sehr gering angesehen werden.


    Die Transferregelung wurde seinerzeit offensichtlich mit "heißer Nadel" gestrickt, weshalb es vielfach als "Kannregelung" angewendet wird, um selbst nicht in Haftung genommen zu werden. So ist nicht anzunehmen, dass nach der Bestätigung des OLG-Urteils beim BGH und ggf. einer weiteren Bestätigung durch den EuGH der DFB in Regress genommen werden kann. Anders sieht es hingegen mit den Verbänden aus, die dann möglicherweise gegen geltendes Recht gehandelt hätten, indem sie Restriktionen (Sperre, Punktabzug, Zwangsabstieg) ohne Rechtsbasis durchführten.


    Das BHG-Urteil wird voraussichtlich im September gesprochen werden. Es könnte den Vereinsfussball ähnlich wie das "Bosmann"-Urteil ins Mark treffen! Man darf auch auf die Urteilsbegründung gespannt sein, denn von ihr hängt im engeren Maße das zukünftige Handeln der Vereine und Verbände ab!

  • In der Tat ein sehr spannendes Thema. Halte uns dabei bitte auf dem Laufenden.


    Tja, ab wann ist ein Verein ein Wirtschaftsunternehmen, wenn man es ganz streng nimmt, ab dem Moment, wenn Gehälter bezahlt werden, da ja in diesem Moment ein Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis besteht. Allerdings gibt es auch genügend Vereine, die sich aus der Jugendarbeit sanieren um dann die Spieler der Herren-Mannschaft zu bezahlen. Ich habe das selbst bei einem Oberligist (bei dem ich für die Ausbildung der Torhüter zuständig war) miterlebt. Allerdings hat sich der Verein damit auch etwas selbst ins eigene Fleisch geschnitten, da sich diese Handhabung natürlich rumgesprochen hat. Dadurch wurde es (unter anderem) zunehmend schwieriger Spieler für die Mitwirkung im Jugendbereich zu gewinnen. Die Problematik bestand einfach darin, daß die Spieler besorgt waren, bei einem evtl. Wechsel im Aktivenbereich, eine Sperre zu erlangen. Aber das war nur ein Punkt unter vielen.


    Aber es ist und bleibt ein spannendes Thema.


    LG BMW

  • Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist am 20. September zu erwarten.


    Dem Kläger (SV Wilhelmshaven) werden von Gerichtsbeobachtern gute Chancen auf Erfolg eingeräumt.


    "In der Sache sei der Beschluss, mit dem der Zwangsabstieg verfügt worden sei, unter anderem deshalb rechtswidrig und damit unwirksam, weil er als Beugemittel zur Durchsetzung von gegen den Kläger gerichteten Zahlungsansprüchen diene, die mit dem Recht auf Freizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV nicht vereinbar seien", heißt es dazu. (Quelle: http://www.bundesgerichtshof.d…ne/DE/Termine/IIZR25.html)



    Behält der Sportverein recht, so könnte es eine ähnliche Auswirkung auf den Sport wie das "Bosman-Urteil" haben. Denn bereits dort stellte das Gericht fest, dass: "der Artikel 48 des EG-Vertrags, den der Gerichtshof "als ein Grundrecht angewandt hat, das die Freizügigkeit des Unionsbürgers nicht nur durch ein unmittelbares Diskriminierungsverbot, sondern ebenso durch ein Verbot nichtdiskriminierender Freizügigkeitsbeschränkungen schützt."(Quellle: https://www.bisp-surf.de/discovery/Record/PU200305001179)



    Identisch in beiden Fällen scheint, dass der Sport sich autonome Gesetze geschaffen hat, die einem Freizügigkeitsrecht des Individuums entgegen stehen können!



    In ein paar Tagen wissen wir mehr!

  • http://www.sueddeutsche.de/spo…-gegen-die-fifa-1.3170316


    Aufgrund der Informationen hier habe ich den Fall interessiert verfolgt. Nun gibt es ein Urteil, die genauen Folgen werden sich wohl erst noch zeigen müssen.

    "Im KiFu gillt: Nicht das Training ist die Vorbereitung auf das Spiel, sondern das Spiel ist die Fortführung des Trainings."

    - (Quelle: unbekannt)

    "Der Grund, warum wir Fußball gucken, ist keine Zahl und kein Ergebnis, sondern ein Erlebnis."

    - (Quelle: paderball.com)

  • Die Urteilsbegründung (Link siehe unten) nimmt allerdings keinerlei Bezug zu den oben angesprochenen Themen Freizügigkeit oder um die Frage "Unternehmen oder Verein" (hier Threadtitel). Sondern der Klage wurde stattgegeben, weil zwar betreffende Verein zwar Mitglied im Nordeutschen Fussballverband ist, aber nicht im DFB. Und der NFV hat in seiner Satzung den Bezug zu DFB/FIFA nicht so eindeutig verankert, dass das für den Verein klar wurde. Als interessierter Laie erwarte ich also keine weitreichenden Folgen - außer dass die Fussballverbände schleunigst Ihre Satzungen überarbeiten werden.


    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75988&pos=0&anz=163


    Grüße
    Oliver

  • Sehe ich ähnlich. Da es in den letzten Bewertungen eigentlich nur noch um die ausreichenden Verweise auf die Fifa Regelungen ging werden sich die Auswirkungen auf andere Vereine wohl in Grenzen halten. Die entsprechenden Regelwerke und Statuten der Verbände werden verbessert und dann läuft es weiter wie bisher.


    Parallel sehe ich aber auch die Folgen für den Verein an sich. Nach Zwangsabstieg und sportlicher und Finanzieller Talfahrt würde es mich sehr überraschen wenn dieser von heute auf morgen in einer höheren Spielklasse wieder Fuß fassen kann. Natürlich ist eine Zwangsversetzung möglich und auch eine finanzielle Entschädigung liegt im möglichen. Aber dennoch fehlt mir der Glauben das man A einen Wettbewerbsfähigen Kader und B ein entsprechendes Umfeld einfach so nebenbei wieder zusammen bekommt.

    "Im KiFu gillt: Nicht das Training ist die Vorbereitung auf das Spiel, sondern das Spiel ist die Fortführung des Trainings."

    - (Quelle: unbekannt)

    "Der Grund, warum wir Fußball gucken, ist keine Zahl und kein Ergebnis, sondern ein Erlebnis."

    - (Quelle: paderball.com)

  • Ein großer Schritt für den SV Wilhelmshaven, ein kleiner Schritt für die Nachwuchsförderung


    Auf den ersten Blick liest sich das Urteil selbst für den Laien so, als ob der NFV selbst zu blöd gewesen sei, seinen Mitglieder in schriftlicher Form zu verklickern, als das bestimmte nationale und internationale Rechtsansprüche auch Vertragsbestandteile für die Verreine sei, sodass der SV Wilhelmshaven nunmehr seine Rechtsansprüche an den NFV richten kann.


    Denn der BHG ließ offen, ob eventuelle Rechtsansprüche aus dem Grundrecht auf Freizügigkeit geltend gemacht werden könnten. Denn der Kläger war der Verein SV Wilhelmshaven, nicht der damals jugendliche Spieler Sergio Sagarzazu, weshalb man in der Urteilsbegründung darüber folgendes findet:


    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93) gelten die von dem veranstaltenden Sportverband aufgestellten Wettkampfregeln ohne weiteres für alle Wettkampfteilnehmer, weil anders ein geordneter Wettkampfbetrieb nicht möglich wäre. Die Regeln über die Ausbildungsentschädigung sind aber keine Wettkampfregeln in diesem Sinne. Der argentinische Spieler durfte vielmehr antreten, obwohl für ihn die Ausbildungsentschädigung nicht gezahlt worden war." (Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75988&pos=0&anz=163)




    Das BGH stellt darin klar: die Ausbildungsentschädigung hat mit dem für alle Teilnehmer geltenden Wettkampfbedingungen nichts zu tun. Eine Abhängigkeit (Zahlung einer Ausbildungsentschädigung, Sperre) läßt sich nicht mehr aus der Wiederherstellung von Wettkampfbedingungen herleiten.



    Da andere Iinhalte des OLG-Berufungsverfahrens nicht geprüft wurden, haben diese bis auf Weiteres Fortbestand. Darin enthalten ist die klare Rechtssprechung zur Ausbildungsentschädigung und ihrer Folgen für Spieler und Vereine.


    Nun wäre es ein Einfaches gewesen, die daraus resultierenden Streitfälle ebenfalls im BGH-Urteil und seiner Begründung Geltung zu verschaffen. Sie gibt diese Aufgabe nun an die Verbände, dem DFB und den Sportgerichten weiter. Er dann, wenn sie nicht analog des BGH-Urteils Regeln schaffen, die nichts mit einem geregelten Spielbetrieb zu tun haben, wird es sich auf Anrufung erneut einschalten. Es bleibt zu hoffen, dass die Sportorganisationen nunmehr ihre Hausaufgaben besser machen und sich der DFB diesmal nicht durch eine wage "Empfehlung" zum Transfer für Kinder- und Jugendliche aus der Verantwortung nimmt, sondern zur Klarheit beiträgt!

  • Erste Urteilsreaktionen


    Der DFB zeigt sich einerseits emphört, dass man im BGH-Urteil internationale Regeln, denen auch der DFB unterworfen ist, aushebelt. Andererseits erkennt es an, das es für eine Rechtsgrundlage an eindeutigen Formulierungen in den Verbandsstatuten fehlt. Hier bestehe Handlungsbedarf.


    Der SV Wilhelmshaven sieht sich als Sieger des insgesamt über 9 Jahre dauernden Streits. Er erwartet nun eine Angebot vom DFB und dem Norddeutschen Fussballverband, worin man sich über die Wiedereingliederung in die Regionalliga und einen Schadensersatz (in 7-stelliger Höhe) unterhalten will. Rührt man sich dort nicht, will man "das Kriegsbeil ausgrafen" und seinerseits auf Basis des BGH-Urteils aktiv werden.


    Weil die Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.000,- € im Vergleich zu den Regressansprüchen der Punktabzüge und des Zwangsabstiegs nur um "Peanuts" geht, besteht sogar das Risiko, als dass die nicht beim BGH, sondern beim OLG widersprochene Forderung, die als Pauschale keinerlei Einblick über die tatsächlich entstandenen Ausbildungskosten gibt, erneut auf den Richtertisch landet. Es sei denn, die Verbände und der DFB nehmen das OLG-Urteil, dem ja der BGH nicht explizit widersprochen hat und macht endlich seine Hausaufgaben, um die jugendlichen Hobbysportler wieder aus dem finanziellen Interessensfeld der Vereine heraus zu nehmen und auch ihr Freizügigkeitsrecht zu achten.


    Die Zeiten der Blatterschen Rechtsautonomie dürften mit dem BGH-Urteil endgültig vorbei sein. Denn der SV Wilhelmshaven hat der FIFA gezeigt, dass nicht alles rechtens ist, was man dort weit abseits der Basis von Amateurvereinen entschieden hat.

  • So, jetzt ist auch die erste Reaktion des DFB auf das BGH-Urteil da:


    "DFB-Vizepräsident Rainer Koch sieht durch das BGH-Urteil zum Fall SV Wilhelmshaven weitreichende Folgen für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die Landesverbände. "Wir sind bisher der Meinung gewesen, dass ein Verweis in unseren nationalen Statuten auf mögliche FIFA-Sanktionen ausreicht", sagte der 57-jährige dem kicker: "Sollte sich aus der Begründung des Urteils ergeben, dass dies generell nicht mehr so ist, müssen womöglich in sämtlichen Statuten, vom DFB bis zu den Landesverbänden, Anpassungen vorgenommen werden."
    Der Bundesgerichtshof hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass der 2013/2014 vollstreckte Zwangsabstieg des damaligen Regionalligisten SV Wilhelmshaven rechtswidrig gewesen sei. Ausgangspunkt des Rechtsstreits mit der FIFA seit 2008 war die Weigerung des Klubs, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro an zwei vorherige Vereine des Südamerikaners zu zahlen.
    Derlei Geldtransfers und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung sehen die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA und auch des DFB vor - nicht aber die des Norddeutschen Fußball-Verbandes." (Quelle: https://de.sports.yahoo.com/ne…olgen-fall-085020663.html)


    Ich möchte gern noch ergänzen, dass bereits das OLG erklärt hat, dasss die Statuten, die sich der Sport (DFB, Verbände) selbst gegeben hat, ebenfalls nur dann gültig sind, wenn sie nicht gegen Zivilrecht verstoßen. So hatte das OLG in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeitige Statuten über die Zahlung von Ausbildungsentschädigung gar nicht tatsächliche Kosten einer Ausbildung im abgebenden Verein darstellen, sondern hier Pauschalen angesetzt werden, die sich an der Liga der 1. Senioren anlehnen. Und dies unabhängig davon, ob und wie lange der Jugendspieler in der 1. Senorenmannschaft spielt.


    Sollten eines Tages die Eltern eines Minderjährigen, denen Sperre oder Zahlung eines Geldbetrags angedroht wurde, dagegen klagen, dürfte vermutlich auch das Grundrecht auf Freizügigkeit die Statuten der Verbände und des DFB in diesem Punkt ins Wanken bringen.


    Die damalige Transfer-Regelung war ein Schnellschuß, um den Hyp nach der immer früheren Suche von Talenten ein wenig zu bremsen. Das ist ihnen wohl mißlungen. Denn es trifft in den meisten normale Vereinswechsel, bei denen Vereine je nach Gutdünken und für Außenstehende kaum nachvollziehbar entscheiden, wann wie viel Geld als "Ablöse" genommen werden soll.


    Nunmehr aber sind DFB und Verbände aufgefordert ihre Regelungen mit denen des Zivilrechts abzugleichen. Das kann weitreichende Folgen haben.

  • Liebe Trainerfreunde,


    während der Streit um Schadensersatz zwischen dem SV Wilhelmshaven, dem Verband und dem DFB in die nächste Runde geht, gibt es erste Reaktionen auf das BGH-Urteil, indem u.a. bemängelt wurde, dass aus den Statuten des DFB nicht ervorgehe, welche Kosten bei einem Transfer eines Jugendlichen in einen Amateurverein (Regionalliga) zu tragen wären.


    Wie nun in den Anträgen:
    dfb.de/fileadmin/_dfbdam/12183…ege_Bundestag2016_APP.pdf
    zu lesen ist, verweist der DFB ausdrücklich darauf, dass er Mitglied der Fifa ist und sich jeder lizensierte Verein damit auch den Statuten der FIFA zu unterwerfen habe. Zwar ist nun für Kostentransparenz gesorgt, jedoch tritt man damit ins nächste Fettnäpfchen. Denn schon im OLG-Urteil wurde festgestellt, dass eine pauschale Abgeltung der Kosten und die Kostenhöhe nach Ligazugehörigkeit der 1. Seniorenmannschaft für den Transfer eines Jugendlichen nicht gelten könnte. Hier müssten tatsächlich nachgewiesene Ausbildungskosten heran gezogen werden.


    Konnte sich das BHG noch vor der Prüfung der Gemeinnützigkeit bei gleichzeitiger Einschränkung des Grundrechts auf freie Ausübung seines Hobby schützen, weil bereits zuvor zu prüfende Statuten große Mängel aufwiesen, soweit sie nach der Verabschiedung eines Antrags nicht darum herum kommen, die Beeinträchtigung eines Grundrechts (was selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche zu gelten hat, denen Sperren drohen, wenn nicht das geforderte Geld gezahlt wird) beurteilen müssen.


    Weil der Schritt des DFB zur Festigung seiner Transferregeln zu erwarten war, wäre es besser gewesen, der BHG hätte auch das im Verfahren auf Antrag des SV Wilhelmshaven mit geprüft.

  • Liebe Trainerfreunde,


    nachdem nun auch die Begründung des BGH-Urteils, wonach der SV Wilhelmshaven von der Transferzahlung eines U 19 Spielers freigesprochen wurde, weil diese Kosten sich nicht aus den nationalen Statuten ableiten ließen, geht der Streit um die Rechtsfolgen in die nächste Runde. Siehe: http://www.svwilhelmshaven.de/new.php?mainMenu=3&subMenu=13&newsContent=0&id=7078


    Der NFV und der DFB lehnen eine Schadensersatzzahlung und die Wiedereingliederung in die Regionalliga mit der Begründung ab, dass der SV Wilhelmshaven auch ohne die Ankündigung zum Zwangsabstieg zum Ende der Hinrunde sportlich abgestiegen wäre. Dem hält der SV Wilhelmshaven entgegen, dass eine Motivation zum Klassenerhalt schon deshalb nicht mehr in der Mannschaft gegeben sei, weil man auch im Falle einer sportlichen Qualifiaktion auf jeden Fall abgestiegen wäre.


    Es steht aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der Rechtsfolgen ein weiteres Zivilverfahren in Aussicht, weil die ordentlichen Gerichte bereits festgestellt haben, dass die Verbandsstatuten nicht mit nationalem Gesetz in Einklang stehen. Die Verbände beharren jedoch nach wie vor darauf eine parallele Sportgerichtsbarkeit fortführen zu wollen. Verlieren die Verbände auch den Prozess über die Schadensersatzzahlung und Wiedereingliederung in die Regionalliga dürfte es ein Rattenschwanz an Klagen aufgrund unrechtmäßiger Transferzahlungen (wie dies bereits 2014 vom OLG Bremen festgestellt und vom BGH nicht widersprochen wurde) sowie Schadensersatzforderungen aufgrund nicht rechtmäßiger Zwangsmaßnahmen der Sportgerichte gegenüber den Vereinen geben.


    Sollte es keine außergerichtliche Einigung zwischen dem SV Wilhelmshaven und dem NFV bzw. DFB geben, kann das gesamte Transfersystem mit Ausbildungsentschädigung und Sperre im Nachwuchs-Amateurbereich aus den Fugen geraten. Ich denke alle Parteien sind sich einig, dass es zuverlässige Regeln braucht. Allerdings bedarf es offensichtlich Korrekturen, weil die Rechte von Nachwuchssportlern durch die Transferregelungen unangemessen stark eingeschränkt wurden. Wenn es darüberhinaus noch möglich ist, dass internationale Sportgerichte zwecks Durchsetzung ihrer Forderungen in den nationalen Ligabetrieb eingreifen dürfen, ohne nationales Recht zu respektieren, dann ist Willkür Tür und Tor geöffnet. Gerade das System um den designierten FIFA-Chef Blatter hat gezeigt, dass man dort etwas genauer hinschauen sollte, wo größere Geldbeträge fließen und nicht klar ist, wer aufgrund welcher Veraussetzungen Forderungen stellen kann.

  • Liebe Trainerfreunde,


    selbst nach 9 jährigem Streit sowie eindeutiger Urtele des Oberlandesgerichts Bremen und des Bundesgerichtshofes ist kein Ende in Sicht.


    Denn wie die TAZ am 16.12. schreibt, interessieren dem DFB rechtsstaatlich erstrittene Urteile, sondern sie folgt lediglich ihren eigenen Gesetzen. Dieser Konflikt erinnere ans Mittelalter, als man sich um weltliche und geistige Macht stritt. Denn der DFB will sich nur dann den rechtstaatlichen Gesetzen stellen, wenn sie dem eigenen Schutz dienen. So z.B. verkündet es, dass sie der FIFA dann keine Rechenschaft zu leisten habe, wenn die eigenen Landesgesetze dies nicht erlauben.


    Wie nun der SV Wilhelmshaven meint, gebe der DFB wissentlich falsche Informationen an die Presse, weshalb man sich nunmehr an Herrn Grindel zwecks endgülitgem Abschluß wendet. Ausführliche Infos unter: http://www.svwilhelmshaven.de/…offener_brief_grindel.pdf


    Mit Frist zum 31.03. wll nun der SV Wilhelmshaven in die Regionalliga zurück kehren. Man darf gespannt sein ....!

  • Hier macht sich grade der ganze Verbandsapperat lächerlich..egal ob NFV , DFB oder gar FIFA.


    Jeder Sportler weiß, das wenn er aus dem laufenden Wettbewerb genommen wird- nichts anderes ist der Zwangsabstieg- nimmt die Motivation ab und es ist nur noch eine Anwesenheitspflicht da. Von daher sollten dem letzen Idioten klar sein, das man Spiele im Wettbewerb und "Pflichtfreundschaftsspiele" nicht gleich emsig motiviert bestreitet.


    Heisst eigentlich, der SVW ist wieder in die entsprechende Klasse einzugliedern, der Schaden aus nunmehr 9 Jahren zu ersetzen und zu verzinsen. Da dürften einige Millionen auf dem Spiel stehen.
    Ein Armutszegnis für den NFV und den DFB, es überhaupt soweit kommen zu lassen

  • @addi73


    Das sehe ich genauso. Anstatt zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen und endlich die "Leichen aus dem Keller" zu holen, versucht man lediglich die Fehler der Vergangenheit "auszusitzen"! Allerdings dürte der Spaß teuer werden, weil der SV Wilhemshaven vermutlich nicht der einzige Verein ist, dem vom Verband, DFB oder FIFA sanktioniert wurden, obwohl es dafür keine rechtliche Handhabe gab.


    Was das Ganze aber noch schlimmer macht: das OLG Bremen hat in seinem Urteil festgestellt, dass der vor Jahren eingeführte Transferrechner für den Jugendbereich gegen geltenden Recht verstößt. Gegen dieses Urteil hat auch der DFB keine Berufung beim BGH eingelegt. Das kann zur Folge haben, das Gelder zurück gezahlt werden müssen und für Sperren Entschädigungen zu zahlen sind.


    Bin mal gespannt, wie ein Verband reagiert, wenn die Eltern eines Jugendspielers ohne Einhaltung einer Sperre und ohne Transfergeldzahlung den Verein unverzüglich wechseln und das Spielrecht notfalls einklagen?


    Zwar hat der DFB von Anfang an darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei diesem "Kindertransfer" um eine Kannlösung handele, aber das hat Vereine nicht davon abgehalten in nach ihrer Meinung begründeten Fällen dei Sprerre oder Geldzahlung als Druckmittel einzusetzen, um einem Kind oder Jugendlichen Steine in den Weg zu legen, wenn es sich woanders ausprobieren möchte.


    Zumindest im Falle einer Sperre könnte es auch zu einer Verbandshaftung kommen, weil nur er fürs Spielrecht zuständig ist.


    Zwar hat das BGH klargestellt, dass ein Verein Klarheit haben muß, wenn er einen Jugendlichen verpflichten möchte. Es stellt jedoch klar, dass die Gesetze des Fussballs mit Landesrecht übereinstimmen müssen.


    Man darf gespannt sein, wieviel negative Presse der DFB noch vertragen kann, bis man sich besinnt und eine Korrektur des Transfer- und Spielrechts für den Kinder- und Jugendfussball sowie für den Erwachchenen-Breitensportbereich schafft. Denn die Korrektur ist dringend nötig, weil die Vereine durch Sperre und Transfergeldforderung einseitig bevorzugt wurden.

  • Langsam wird es ernst!


    Der SV Wilhelmshaven hat vorsorglich Klage für die Wiedereingliederung in die Regionalliga gegen den Norddeutschen Fussballverband beim Landgericht Bremen eingereicht, um notfalls auf diesem Wege die Rückkehr in die Regionalliga zu erstreiten. Damit wäre dann endgültig Klarheit über FIFA-, DFB und Verbandsstatuten erreicht, die nicht mit den Landesgesetzen überein stimmen.


    Der Verband und der DFB wäre gut beraten in eine gütliiche Einigung einzuwilligen, weil ihnen dies die notwendige Zeit schaffen wird, die Korrekturen für den Vereinswechsel im Jugendbereich in Formen bestmöglichen Ausgleichs von Spielern und Vereinen zu gestalten.


    Sollte diese Zeit ungenutzt verstreichen, so kann das duch den SV Wilhelmshaven erstrittene Urteil mit dem damaligen "Bosmann-Urteil" verglichen werden, wonach auch dem Hobby- und Amateuerspieler die freie Wahl des Ortes seiner Freizeitgestaltung gewährt werden muß, sodass die Vereinsinteressen einer Abwerbung und Planungssicherheit gegenüber einem im Grundgesetz niedergelegten Persönlichkeitsrecht als nachrangig beurteilt wird.

  • Ich finde den Beitrag sehr informativ, auch wenn er konkret wenig mit dem Fall "David (SV Wilhelmshaven) gegen Goliath (DFB) zu tun hat.


    Andererseits beschreibt er das wachsende Interesse von Wirtschaftsunternehmen an den Fussball, weil hier in den vergangenen Jahren Umsatzwachstum produziert wird, der Investoren anlockt.


    Mehr dazu unter dem Link: http://www.manager-magazin.de/…wettbewerb-a-1132113.html


    Besonders der Hinweis, warum der Fussball für die Wirtschaft früher uninteressant war, jetzt jedoch damit mittelbar wie unmittelbar Gewinninteressen unabhängig von den Fans erzielt werden können, scheint bedenkenswert.


    Eine Situation von 50 + 1 wurde m.E. spätestesns verlassen, als bei den Spielern von Eintracht Braunschweig erstmals das "Jägermeister-Logo" auf dem Tricot angebracht werden durfte. Man schaukelt sicher derzeit emotional hoch, weil mit RB Leibzig nach Hoffheim und Wolfsburg ein weiterer Kandidat auf der Bühne Erfolge feiert. Besondere Wut bricht aus, weil man bei RB nur auf junge Leute setzt! Gern wird verheimlicht, dass ein Teil dieser jungen Stars in anderen Vereinen ihr Glück versucht haben, dort jedoch als nicht ausreichend talentiert keinen Stammplatz im Profikader erhielten. Das "weggeworfene" Spielerkapital nutzt nun RB Leibzig aus, sodass Neid entsteht. Ob RB sich mit ihrem Modell sportlich weiterhin qualifizieren kann, wird nicht allein vom Sponsor abhängen, aber getragen werden!

  • Hallo zusammen,


    also meiner Meinung nach sind Vereine eigentlich ab der Landesliga Unternehmen. Dort werden Spieler bezahlt, ebenso Trainer, Physiotherapeuten etc. Und die Sponsoren machen in diesen Klassen auch schon sehr gezielte Personalpolitik. Von dem her finde ich dieses "scheinheilige Gerede" wegen Amateurstatus etc wirklich lächerlich...
    Zu der RB Leipzig-Geschichte, ich finde es eher bewundernswert als abschreckend, was dort geschieht. Bei RB werden junge Spieler geholt und gezielt gefördert. Innerhalb des Profikaders befinden sich keine großen Stars, sondern ausschließlich junge Spieler. Viele Vereine haben es schlichtweg versäumt, ihre eigene Jugendarbeit gezielt auszubauen. Es wurde in sogenannte Superstars etc investiert, statt den Unterbau zu festigen. Heute schauen sie sehr neidisch nach Leipzig. Daß dieses Projekt fast ausschließlich von RB finanziert wurde, ist sicherlich ziemlich krass. Dennoch finde ich jede Firma, die in die Jugendarbeit investiert besser, als viele Firmen, die ihre soziale Verantwortung komplett vergessen und im Prinzip nur noch in Aktionäre investieren.
    Übrigens ist es in Hoffenheim recht ähnlich. Dietmar Hopp wird regelmäßig angefeindet. Was dieser Mann aber in der gesamten Kraichgau-Region bzw in der Kurpfalz bewegt hat, ist bemerkenswert. Er investiert in sehr viele Vereine (auch Bezirksligisten, Landeslisten etc), fördert auch sogenannte Randsportarten (z.B. Eishockey, Handball, Basketball, Turnen) und gibt vielen Jugendlichen die Möglichkeit sich gut zu entwickeln (nicht nur sportlich, sondern auch über Schule, als Person usw). Dafür wird er immer wieder böse angegangen. Und das ist mir unverständlich. Wenn es in Deutschland 10 Dietmar Hopps mehr geben würde, würden wir einige Probleme mit Jugendlichen weniger haben. Wirklich sehr schade...


    Gruß aus Blumberg
    BMW

  • Wenn es in Deutschland 10 Dietmar Hopps mehr geben würde, würden wir einige Probleme mit Jugendlichen weniger haben. Wirklich sehr schade...

    Tja, darum dreht es sich wohl. Das Ganze ist ja so neu nicht, weil es z.B. mit Leverkusen und Wolfsburg weitere Teams gibt, die am finanziellen Tropf eines Unternehmens hängen. Ferner gibt es Vereine wie Hamburg und Dortmund, die sich Geld über den Aktienmarkt beschaffen.


    Wo wäre Schalke, wenn nicht ein Tönnies mit großen Spaß zwischen den Fans seinem Team zujubeln würde?


    Ja und schauen wir auf die besonderen Modelle von Hoffenheim und nunmehr RB Leipzig! Die Frage ist: werden hier Traditionen über Bord geworfen oder "alte Zöpfe" abgeschnitten? Vergleicht man es in Sachen Tradition, dann bleibt kaum ein Stein auf dem Anderen. Denn die neuen Ausbildungsstätten des Nachwuchses sind bis ins Detail durchdacht. Auch im Team der Profis darf mit Julian Nagelsmann ein Trainer ran, dem diese Chance mit Sicherheit nicht in einem Traditionsverein gewährt worden wäre.


    Unternehmer sind es gewohnt, Entscheidungen zu treffen, bei denen ihnen nicht immer alle Informationen zur Verfügung stehen. Ob es sich dabei um die Beste oder nur um die Zweit- oder Drittbeste handelt, entscheidet sich meist hinterher. In den traditionellen Vereinen gibt es jedoch eine Entscheidungshirachie, die manchmal vor Fehlentwicklungen schützt, überwiegend jedoch den Entscheidungsprozess bremst. Viele gute Ideen aus der Basis kommen oben zu spät an oder gammeln einfach in den Schubladen vor sich hin.


    Das wachsende und damit immer teurer bezahlte Interesse der Fans und der Medien tragen dazu bei, als dass es längst nicht mehr um die Imagepflege geht, wie bei den früheren Sponsoren aus der Auto-Industrie oder ihren Nachfolgern der Lebensmittelindustrie. Ihr Geld diente lediglich zur Beschaffung der immer teurer werdenden Profis ohne in den Wertschöpfungsprozess des Vereins einzugreifen. Hopp und Co. greifen hier jedoch sehr tief ein und haben ihren Verein rasch in eine effizientes Unternehmen umgewandelt. Sie haben den traditionellen Vereinen gezeigt, wie schnell man mit einem guten Konzept bis an die Spitze gelangen kann.


    Man schaut, was dort besser gemacht wird, anstatt die in ihren Augen agressive Abwerbepolitik. Allerdings ärgert man sich darüber, dass nur junge Spieler bis 25 Jahren geholt werden, ohne darüber nachzudenken wie schwierig es ist, einem 30-jährigen Star ein neues Konzept beizubringen, bei der er nur noch halb so viel Zeit hat, richtige Entscheidungen zu treffen!


    Ich bin mir sicher, dass die Bundesliga davon profitieren wird. Allerdings gilt es auch hier neugierig zu sein, um das Bessere zu kapieren und kritisch hinzuschauen, um einfach alles nur zu kopieren.


    Die m.E. schwiegste Frage wird sein, wie sich so ein "Unternehmerverein" mit der Fankultur verträgt? Denn in Leverkusen und Wolfsburg braucht man nicht so große Stadien wie andernorts, wo man unabhängig vom aktuellen Tabellenplatz große Stadien regelmäßig füllt.


    Es wird weiterhin spannend bleiben ...!