Ich wundere mich über die folgende Änderung der Jugendspielordnung unseres Verbandes (Änderungen fett – pdf auf der Homepage des FVR), die ich ganz abgesehen vom sportlichen Inhalt auch diskriminierend empfinde:
§ 10 Nr. 2 JugO (Spielberechtigung)
(Gültig ab 01.07.2015 durch Beschluss v. 14.03.2015)
2. Junioren sollen, Juniorinnen dürfen an einem Tag nur in einem Spiel eingesetzt
werden. Dies gilt auch für den Einsatz im Seniorenspielbetrieb. Bei Verstößen gegen
diese Bestimmungen wird das erste Spiel, in dem der Junior / die Juniorin teilgenommen
hat, wie ausgetragen gewertet. Für alle weiteren Spiele tritt Spielverlust ein.
Warum sollte der Einsatz von Juniorinnen schädlicher sein als der Einsatz von Junioren????
Ich finde eine solche Rechtsauffassung skandalös!