Änderung der Jugendspielordnung (FVR) - Einsatz von Mädchen schlecht?

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  • Ich wundere mich über die folgende Änderung der Jugendspielordnung unseres Verbandes (Änderungen fett – pdf auf der Homepage des FVR), die ich ganz abgesehen vom sportlichen Inhalt auch diskriminierend empfinde:



    § 10 Nr. 2 JugO (Spielberechtigung)
    (Gültig ab 01.07.2015 durch Beschluss v. 14.03.2015)
    2. Junioren sollen, Juniorinnen dürfen an einem Tag nur in einem Spiel eingesetzt
    werden. Dies gilt auch für den Einsatz im Seniorenspielbetrieb. Bei Verstößen gegen
    diese Bestimmungen wird das erste Spiel, in dem der Junior / die Juniorin teilgenommen
    hat, wie ausgetragen gewertet. Für alle weiteren Spiele tritt Spielverlust ein.


    Warum sollte der Einsatz von Juniorinnen schädlicher sein als der Einsatz von Junioren???? :evil:
    Ich finde eine solche Rechtsauffassung skandalös!

  • Warum dürfen Mädchen in Jungenmannschaften spielen Jungs aber nicht in Mädchenmannschaften? Das ist dann doch auch skandalös. Damit haben Mädchen doch viel mehr Spielmöglichkeiten als Jungs. Und genau das führt dann zu folgendem Vorgehen: Angenommen Du hast ein fußballerisch starkes Mädchen, das in einer Jungenmannschaft richtig aufgehoben ist. Einige Vereine lassen dieses Mädchen dann erst in der Jungenmannschaft spielen und zusätzlich schießt sie dann (sozusagen als Auslaufen) noch die Gegner der Mädchenmannschaft im Alleinang ab.


    Das ist m.E. der Hintergrund einer solchen Regel. Und das macht auch Sinn.

  • Follkao
    Aber dasselbe gilt doch für einen sehr guten Jungen. Der spielt dann z.B. erst bei der älteren E-Jugend und schießt danach noch seine altersgleiche F-Jugend zum Sieg. In Hessen dürfen lt. Satzung übrigens Jungs auf Antrag auch in Mädchenmannschaften mitspielen (habe ich aber noch nie gesehen).


    Ich vermute, dass die Regel aufgeweicht wird, weil viele Vereine Spielermangel haben und der halt kurzfristig durch Doppeleinsätze behoben werden kann. Sofern der Trainer die Belastung im Blick hat, sehe ich da eigentlich auch kein Problem. Problematisch wird es dann, wenn ein erfolgshungriger Trainer gute Spieler verheizt und dafür andere Spieler auf der Bank schmoren lässt. Und für die Unterscheidung Junioren / Junirinnen sehe ich keinen Grund.


    Grüße
    Oliver

  • Follkao: wenn der Verband den Einsatz von Mädchen in reinen Jungenteams verbieten würde, sähe ich darin keine Diskriminierung sondern nur eine sportliche Beeinträchtigung.


    Aber ein Spiel (übrigens auch bei zwei Juniorinnenteams) zu werten oder nicht sollte nicht vom Geschlecht, der Hautfarbe, Herkunft usw. abhängen.


    Generell fand ich das bisherige Verbot von zwei Pflichtspielen an einem Tag für Junioren UND Juniorinnen durchaus sinnvoll.

  • Follkao: wenn der Verband den Einsatz von Mädchen in reinen Jungenteams verbieten würde, sähe ich darin keine Diskriminierung sondern nur eine sportliche Beeinträchtigung.


    Aber ein Spiel (übrigens auch bei zwei Juniorinnenteams) zu werten oder nicht sollte nicht vom Geschlecht, der Hautfarbe, Herkunft usw. abhängen.


    Generell fand ich das bisherige Verbot von zwei Pflichtspielen an einem Tag für Junioren UND Juniorinnen durchaus sinnvoll.


    Es fällt ja schwer, dahinter zu blicken, womit diese Unterscheidung begründet wird. Dem letzten Satz kann ich mich allerdings unabhängig von diesem fehlenden Wissen anschließen. Habe mich auch etwas gewundert, als ich das vor einigen Tagen gelesen habe.

  • fak: du hast recht - den Hintergrund für die meiner Meinung nach unausgegorene Änderung möchte ich auch wirklich mal wissen.


    @alle: wie sieht das denn in den anderen Verbänden aus. Gibt es dort auch die Bestrebung der Lockerung der Spielbegrenzung bei Kindern und Jugendlichen?


  • Generell fand ich das bisherige Verbot von zwei Pflichtspielen an einem Tag für Junioren UND Juniorinnen durchaus sinnvoll.

    Das sehe ich auch so. Du hattest im Startposting aber auch von Diskriminierung gesprochen. Und diskrimininierend ist auch, dass Mädchen mehr Spielmöglichkeiten haben als Jungs.
    Grundsätzlich ist es ja so, dass im Mädchenfußball vieles möglich ist, was im Jungenfußball nicht möglich ist. Und hier ist es halt auch mal umgekehrt.

  • Jupps - und da bleibe ich auch bei: Max kann zwei Spiele bei den Junioren/Männern machen - Maxine aber nur eines bei den Juniorinen/Frauen. Das ist nicht gerecht.


    Auch nicht im von dir favorisierten (warum eigentlich?) geschlechtsgetrenntem Spielbetrieb.


  • Auch nicht im von dir favorisierten (warum eigentlich?) geschlechtsgetrenntem Spielbetrieb.

    Nö, favorisiere ich nicht.
    Ich finde es aber nicht gerecht, dass Mädchen gleichzeitig bei den Jungs und den Mädchen spielen dürfen. Da gilt dann auch keine Festspielregel. Ein Mädchen, das in der D1 festgespielt ist, darf in der D2 nicht aushelfen. Bei den D-Mädchen darf sie aber aushelfen. Ist das so o.k.? Macht das Sinn? Genau das nutzen leider manche Vereine aus. Ein männlicher D1-Spieler darf nicht die D2 zum Sieg schießen. Eine weibliche D1-Spielerein darf aber die D-Mädchen zum Sieg schießen.
    Was spräche dagegen, dass Mädchen, die in einer Jungenmannschaft festgespielt sind, bei den Mädchen nicht aushelfen dürfen?


    Ach ja: Die Regel ein Spiel pro Tag finde ich auch sinnvoll.

  • @ Stefan70 und die Anderen


    Ich habe mal die entsprechende Satzung komplett hier hinein gestellt. Vermutlich wird dann einiges klarer?


    § 10
    Spielberechtigung
    1. Junioren/Juniorinnen sind grundsätzlich in einer Mannschaft seiner Altersklasse einzusetzen. Ein Mitwirken in einer jüngeren Altersklasse führt zum Spielverlust.
    2. Junioren/Juniorinnen dürfen an einem Tag nur in einem Spiel eingesetzt werden.
    Dies gilt auch für den Einsatz im Seniorenspielbetrieb. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird das erste Spiel, in dem der Junior / die Juniorin teilgenommen hat, wie ausgetragen gewertet. Für alle
    weiteren Spiele tritt Spielverlust ein.
    3. Der Einsatz bei Turnieren wird besonders geregelt.


    § 11
    Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften
    1. Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren/Juniorinnen nicht spielberechtigt, die betreffenden Vereine werden bestraft, gegen die Junioren / Juniorinnen können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.
    2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateurmannschaft möglich. Dies gilt für Spieler, die einer DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbandes angehören, oder die eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein besitzen. Gehört der Junior einem Verein der Lizenzligen an, so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenzligamannschaft seines Vereins, sofern ihm die nach dem Lizenzspielerstatut erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird.
    Die Spielerlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
    a) schriftlicher Antrag des Vereins
    b) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes, soweit der Junior nicht bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann eine Spielerlaubnis für die erste Frauenmannschaft ihres Vereins erteilt werden. Gehört die Juniorin einem Verein der Frauen-Bundesliga an, so kann die Ausnahmegenehmigung auf die weitere erste Mannschaft ihres Vereins ausgedehnt werden. Die Ausnahmegenehmigung kann pro Verein nur für zwei Spielerinnen pro Spieljahr erteilt werden.
    3. Junioren/Juniorinnen mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2 werden für sportliche Vergehen, deren sie sich im Spielbetrieb schuldig gemacht haben, nach den für den Spielbetrieb maßgebenden Vorschriften von den hierfür zuständigen Rechtsorganen bestraft.
    4. Junioren/Juniorinnen, denen die Spielerlaubnis für Herren- bzw. Frauenmannschaften nach Nr. 2 erteilt worden ist oder die Lizenzspieler geworden sind, verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die Juniorenmannschaften ihres Vereins oder für Auswahlspiele jeglicher Art der Junioren/Juniorinnen.
    5. Wegen der Verwendung eines Juniors oder einer Juniorin mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2 in der Herren- bzw. Frauenmannschaft seines/ihres Vereins oder in der Lizenzspielermannschaft der Tochtergesellschaft seines Vereins darf kein Juniorenspiel dieses Vereins abgesetzt werden.
    6. Junioren/Juniorinnen des älteren Jahrganges eines Spieljahres sind die Spieler(innen), die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 18. bzw. das 16.Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.


    Zusammenfassend kann gesagt werden, dass generell geschlechtsunabhängig nicht mehr als 1 Spiel am Spieltag bestritten werden darf. (Desweiteren sind die Festspielregelungen zu beachten.) Für weitere Einsätze kann es Ausnahmegenehmigungen geben. Man kann darüber sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, für eine Diskriminierung gegenüber Mädchen sehe ich in der Jugendordnung jedoch keinen Grund.


  • Das ist denke ich die alte Fassung der Ordnung. Tatsächlich wurde §10 Satz 2 so geändert, wie das im Ausgangsbeitrag beschrieben wurde. Die unterschiedliche Behandlung von Jungen und Mädchen bleibt also (bzw. wird eben ab Sommer neu eingeführt).

  • fak


    Tja, das wäre dann in der Tat sehr seltsam und kann sicher nichts damit zu tun haben, dass Mädchen nicht auch in der Lage wären, 2 Spiele an einem Tag zu bestreiten. Schließlich kann es auch vorkommen, dass man vormittags Schulsport und nachmittags Training hat!


    Eine Regelung extra dafür zu schaffen, um die rückläufigen Mitgliederzahlen bei den Jungen durch zusätzliche Mädchenanmeldungen zu schaffen, das wäre m.E. ein wenig zu kurz gedacht! Denn man braucht, wie auch hier im Forum in den speziellen Mädchen-Themen ersichtlich spezielle Mädchen- und Frauentrainer. Denn ab dem C-Jugend-Alter braucht es eine andere Trainingssteuerung sowie teilweise andere Inhalte sowie eine andere Mannschaftsführung. Sonst können große Anstrengungen rasch wieder zunichte gemacht. Die aber wachsen nicht auf den Bäumen, sondern dieses Know-How muß in jahrelanger Aufbauarbeit geschehen.


    Aber wenn diese Regelung noch nicht inkraft ist, dann kann es sich ja auch noch ändern oder?


  • Das ist explizit auf der letzten diesbezüglichen Sitzung als Änderung der Satzung beschlossen worden. Keine Ahnung warum, aber es ist eine neue Regelung, die zur nächsten Saison in Kraft treten wird.

  • Mir ist diese Änderung der Spielordnung absolut unverständlich, da ich deren Auswüchse vor der Einführung der noch geltenden Regelung noch kennengelernt habe.


    Eigendlich müsste da jeder, dem es um die Jugendlichen geht , auf die Barrikaden gehen.


    Eine Regelung zum Schutz junger Fussballer wird wieder aufgehoben. Warum eigendlich?


    Gerade in kleineren Vereinen werden dadurch wieder junge Spieler verheizt, teilweise mit dauerhaften bzw. langfristigen Folgen und Spielmanipulatonen werden auf legale
    Weise wieder Tür und Tor geöffnet.

  • Ich habe die neue Fassung an den JL meiner Tochter weitergeleitet.


    Er will der Ursache der Änderung nachgehen. Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Irgendetwas oder irgendwer muss ja den Änderungswunsch eingebracht und durchgesetzt haben.