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Für diejenigen die sich vorstellen könnten, diese Frage mal ihren Vorständlern oder als Eigeninitiative anzugehen, die also Pro sind...wäre ein weiterer Diskussionbestandteil, wieviele Stimmen ein Elternteil vertreten und abgeben darf/dürfte?
In dieser Frage bin ich offen, skeptisch, irritiert, unsicher. Was macht Sinn, was ist nötig, fair, was wäre konsequent: fettes Fragezeichen meinerseits.

-beispielsweise drei Kinder = drei stellvertretende Stimmen, also pro Mitgliedskind eine Stimme
-oder "nur" eine Familienstimme
-oder eine Stimme pro Abteilung wo das Kind aktiv ist
-oder???
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Wie hat Dein Verein auf Deinen Vorschlag bezüglich Elternwahlrecht reagiert. Wie geht Dein Verein in Zukunft damit um. Wie viele Eltern haben Dich bei der Durchsetzung des Elternwahlrechts konkret in Deinem Verein unterstützt ?
Karl, ich meine es wirklich nicht böse, aber mir zeigt die Frage, dass du nicht alles wirklich gelesen hast.
Du wüsstest nämlich sonst, dass ich das Thema hier eingestellt habe, um es zu besprechen. Dh., dass ich das selber nicht aktiv angefasst habe.
Konkret ist es so, dass ich in meinem alten Verein ausgetreten bin, weil man von mir ja -ich berichtete es irgendwo auf den letzten Seiten und wiederhole mich schon wieder, was anstrengend ist- nach einer Beitragserhöhung noch einen Spatenbeitrag abverlangte und ich ich selber nichts aktiv wahrnahm ...ich diesen Griff in meine Geldbörse -wo ich doch schon 300 Euro im Monat stiftete (durch meine 30 Std. ehreamtliche Trainerarbeit bei 10 Euro netto die Std.) stiftete.
Danach ergaben sich Ärgernisse durch einen Person im Jugendvorstand, die jemanden anderen aus dem Vorstand deckte, der mir ans Bein über ein Lügengerüst "piste". Also ich ging...
In diesem Verein gibts das Wahlrecht ab 16 Jahren.
Neulich überarbeitete man die Satzung. Da wurde im Internet aufgerufen, Ideen diesbezüglich zu benennen, die man aufnehmen könnte. Diese Idee konnte wohl auch von Extern stammen, denn aus der Forumulierung heraus zielte die nicht auf Mitglieder ab, sondern wohl auf alle. Ich also eine Email mit dem Hinweis auf ein stellvertretendes Wahlrecht abgeschickt. Die Satzung ist wohl geändert...ich habe keine Bestätigung über den Eingang meiner Mai erhalten, ich habe nichts davon gehört und in der neuen Satzung ist das Wahlrecht nicht geändert. Ich gehe davon aus, dass die Mail ankam, das darüber gesprochen wurde und es ein Ergebnis darüber gibt...und das akzeptiere ich.
In meinem neuen Verein in dem ich nun seit knapp 2 Jahren tätig bin gibts ein Wahlrecht ab 14 Jahren....das ist schon seltener. ich werde meinem Jugendleiter am Samstag bei einem Bierchen am Abend (wir haben hier ein riesen eigenes Turnier) davon berichten und was der damit dann macht, ist mir egal. Ich weiss das der das als Herausforderung gern annehmen wird. Ich selber höre in 6 Wochen dort auf und gehe.
So siehts aus

Der Umgang mit dieser Sache obliegt jedem einzelnen. Von selber anfassen, andern übergeben oder nichts tun...muß jeder selber wissen und wird akzeptiert. Wie ich schon sagte, ...der Thread ist ein Hinweis auf eine Möglichkeit der Veränderung mit Hintergrund.

P.S. ich werde berichten was er sagte...nächste Woche dann
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Für diejenigen die sich vorstellen könnten, diese Frage mal ihren Vorständlern oder als Eigeninitiative anzugehen, die also Pro sind...wäre ein weiterer Diskussionbestandteil, wieviele Stimmen ein Elternteil vertreten und abgeben darf/dürfte?
In dieser Frage bin ich offen, skeptisch, irritiert, unsicher. Was macht Sinn, was ist nötig, fair, was wäre konsequent: fettes Fragezeichen meinerseits.

-beispielsweise drei Kinder = drei stellvertretende Stimmen, also pro Mitgliedskind eine Stimme
-oder "nur" eine Familienstimme
-oder eine Stimme pro Abteilung wo das Kind aktiv ist
-oder???
Da gibt´s noch mehr Fragen... WER darf die Vertreterstimme abgeben? Ein Elternteil? Welches Elternteil? Was ist mit getrennten Eltern?
Kompliziert... Wenn Du dieses Thema auch für andere Lebensbereiche (Politische Wahlen!) zu Ende denkst, kommst Du vielleicht zu einem anderen Schluss...
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Follkao...richtig...war etwas schneller, siehe Statement 83

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ch wollte nur den Stein anschieben...als Idee in die Köpfe "implantieren"...ein Hilfsangebot dessen Umsetzung beim Einzelne lieg
soweit noch in Ordnung.
Vorgehen/Umsetzung (wurde von mir -ich schätze zweimal auf vier Seiten dieses Threads bereits benannt, also wieso sagst du, das keine Problemlösung benannt wurde...verstehe ich nicht, unglaublich!)
bis zum Schluss, wo jetzt eine konkrete Vorgehensweise von dir genannt wurde, ist das aber genau nicht passiert, es sei denn ich hab das
jeztzt beim Überfliegen deiner Beiträge wirklich überlesen. Da könntest du mir aber sicherlich die entsprechenden Vorschlagsstellen angeben.gg
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jeztzt beim Überfliegen deiner Beiträge wirklich überlesen. Da könntest du mir aber sicherlich die entsprechenden Vorschlagsstellen angeben.
Nö, ...ja Guenter das könnte ich sicherlich. Du hast es aber schon geschrieben ..."könnte"...such man selber, ist auch meine Zeit und ich weiss das ich es geschrieben habe.
Ich habe keine Lust darauf, hier nachzuarbeiten, weil andere nicht genau lesen. Ist nichtmal böse gemeint, liegt als Gefahr bei der Masse an Beiträgen wohl in der Sache der Natur....ist mir auch schon so ergangenZusatz als Nachtrag (15,23 Uhr)
Habe doch mal nachgeschaut, es gibt zwei kleine Textpassagen, wo ich auf das Antragstellen in der Mitgliederversammlung kurz einging.
Das war etwas mau...ok...andererseits zu dem Zeitpunkt der Diskussion noch nicht so relevant. Du hast das "nicht angeben einer Lösung" als Kritik gebracht. Wie eigentlich Kritik...wieso? Warum nicht einfach als bitte...erkläre es nochmal...wie stellste dir das vor oder so ähnlich? Ist diese Frage, dieses Anliegen deinerseits, diese Anmerkung als Kritik zu erklären? Eigentlich doch unnötig bis daneben, wenn ich so im Nachhinein drüber nachdenke.
Tat das bis dahin noch fehlen einer guten Vorgehensbeschreibung hier dem Thema irgendwo eine Abbruch? Ist das Thema deshalb irgendwie nicht berechtigt oder was soll das eigentlich? Kommt mir eher wie ein Ablenkungsmanöver vor, sorry!
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Da gibt´s noch mehr Fragen... WER darf die Vertreterstimme abgeben? Ein Elternteil? Welches Elternteil? Was ist mit getrennten Eltern?
Kompliziert... Wenn Du dieses Thema auch für andere Lebensbereiche (Politische Wahlen!) zu Ende denkst, kommst Du vielleicht zu einem anderen Schluss...
Ich habe mal ein Stündchen drüber nachgedacht und komme zu der Einschätzung, dass es Konsequent wäre, für jedes Kind eine Stimme abgeben zu können.
Mein persönliches Ergebnis ist hier etwas diplomatischer geprägt und ich denke, dass das Einräumen dieses Rechts mit einer Familienstimme ausreichend abgegolten wäre. Es wäre bedacht, ...es wäre was...man würde es nicht übertreiben und die Skeptiker aufatmen lassen.
Rein taktisch -ich übertreibe jetzt- könnte man bei drei Kindern im Pro-Fall - drei Stimmen fordern um letztlich die Zuspruch für die eine "Familienstimme" zu erhalten...wäre eine Möglichkeit. Käme halt auf das Gegenüber an, welche Vorgehensweise ich gehen würde. Bei mir wird am Samstag ein informatives sachliches Gespräch werden.
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Tja, Andre... Du siehst, wenn Du über Details nachdenkst, wird die Geschichte schwierig. Und es bleibt die Frage, nach dem WER.
Es gibt Lebensbereiche, in denen die Interessen von Kindern deutlich schlechter vertreten sind als im Sportverein. Ich habe 3 minderjährige Kinder. Im September bei der Bundestagswahl haben meine Frau und ich zusammen 2 Stimmen und vertreten damit 5 Personen. Mein Nachbar hat keine Kinder. Zusammen mit seiner Frau hat er auch 2 Stimmen. Sind die Interessen unserer Kinder damit korrekt vertreten? Nach Deiner Logik müsste ich jetzt wollen, dass wir und alle anderen Familien mehr Stimmen bekommen. Aber will ich das wirklich? Glaube ich, dass damit etwas besser wird? Oder würde alles in eine Richtung gehen, die ich gar nicht möchte?
Ähnlich sehe ich das im Sportverein auch.
Du möchtest gerne den Jugendleiter abwählen. Dann musst Du aber auch jemanden haben, der den Job gerne hätte. Du möchtest einen Wahlkampf, in dem jeder sagt, was er möchte. Wie viele Kampfkandidaturen um Vorstandsämter hast Du schon erlebt? Ich habe im Verein noch nie eine erlebt und in der Politik wenige. Warum ist das so? Vorstände sind auch ein Team. Wenn Du um jedes Amt eine Kampfkandidatur hättest, säßen plötzlich vollkommen verschiedene Richtungen im Vorstand mit vollkommen verschiedenen Zielen. Auch ein Vorstand muss an einem Strang ziehen.
Abgesehen davon ist es in de Regel nicht so, dass die Interessenten Schlange stehen...Wenn man dann in der Verantwortung steht, sehen die Dinge plötzlich ganz anders aus. Man sieht Rahmenbedingungen, die man vorher nicht gesehen hat. Man muss Auswirkungen beachten, für die man sich vorher nicht interessiert hat.
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ein Kind ist Mitglied, kann aber nicht stimmen und das macht auch niemand für das Kind, auch nicht versteckt...wenn auch Papa und Mama nicht im Verein sind.
Wie gesagt, mir gehts nur um die Möglichkeit darauf. Ich denke nicht, dass das Wahlen großartig beeinflussen wird, es sei den...die Heide brennt andauern wegen anhaltender schlechter Arbeit....wenn die Menge erstmal wütend ist, kann eine Menge denkbar werden!
Diese Gefahr die latent unterschwellig in diesem Fällen mitläuft, ...durch einen Vorständler der schlecht arbeitet, einen ganzen Vorstand der schlecht arbeitet (aber gern Vorstandsarbeit macht bis am Amt hängt) erkannt, könnte schützen, soweit dieser Personenkreis um die Gefahr weiss.
Man würde die da unten "bedienen" oder in Gefahr laufen, wenn man es übertreibt....das sich da ein Gewitter notfalls zusammenbraut.
Nochmals, ich denke nicht, dass das oftmals überhaupt passieren würde, das wäre realitätsfremd, dennoch ist mir die Möglichkeit darauf schon wichtig.
Das ich mal Stress mit zwei von cirka 10 Personen in einem Jugendvorstand hatte, ist bei dieser Sache nicht relevant und nur ein Beispiel gewesen.
Dennoch finde ich deine Ansicht akzeptalbel und ...da du ja vielleicht ein Wahlrecht (weil Mitglied) hast, könntest du bei der Wahl dort anwesend sein, sowohl bei der Statutenänderung bei der Mitgliederversammlung, als auch bei der Wahl des Jugendvorstandsvorsitzenden um dich zu enthalten, dagegen zu stimmen oder dafür zu stimmen....wenn es dir wichtig ist, könntest du hingehen oder frei entscheiden es halt nicht zu tun!
Dieses Recht fordere ich -und das ist der Grund für diesen Thread- auch für die Kinder deren Eltern nicht im Verein Mitglied sind! Darum gehts...und das hat mit deiner zu akzeptierenden persönlichen Ansicht nichts zu tun. Ich sehe das jedenfalls so, sorry.
Es geht nur um die grundsätzliche Möglichkeit darauf, egal wie der einzelne damit umgeht oder nicht, das ist das Ding.
P.S. Ähnlich wie dein an sich gutes Statement habe ich auch gegenüber anderen Statements geantwortet und gegenargumentiert und das begründet durch herleiten. Mach ich damit was verkehrt? Der letzte Satz geht an meine Kritiker, der galt nicht Follkao`s Statement.
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Andre
Es bleibt die Frage, WER das Vertreterwahlrecht ausübt.Aber ein ganz anderer Aspekt ist für mich der Show-Stopper in dieser Angelegenheit.
In den meisten Vereinen ist die Jugendabteilung größer als die Seniorenabteilung. Wenn jetzt bei Versammlungen die Jugendabteilung per Vertreterwahlrecht die Mehrheit hat, könnte das dazu führen, dass der Vorstand komplett von Nichtmitgliedern gewählt wird. Das kann kein Verein akzeptieren.Ich komme jetzt auf einen Hinweis von Günther zurück. Er sagte, dass die richtige Fragestellung wäre, wie man Eltern angemessen beteiligen kann. Und das ist auch für mich die richtige Herangehensweise. Eine für mich denkbare Variante wäre eine Elternvertretung wie wir sie aus der Schule kennen. Der Vorsitzende der Vereinselternschaft könnte sogar einen Sitz im Vorstand bekommen. Stimmberechtigt wäre er nach meiner Vorstellung im Vorstand aber nicht, da er ja nicht durch ein Mitgliedervotum legitimiert wäre. So wäre aber sichergestellt, dass die Elternschaft in Entscheidungsprozesse involviert wäre.
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Bei uns wird der Jugendleiter von der Jugendversammlung gewählt.
wahlberechtig sind da Jugendliche ab 14, Trainer, Betreuer und Eltern (da sind jedoch höchstens mal 10% anwesend, wenn es hoch kommt)der gewählte JL wird dann von der Hauptversammlung bestätigt (nicht gewählt) und ist dann Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes. Hauptaufgabe lt. Vereinssatzung: die Interessen der Jugendabteilung zu vertreten.leider wrd da allzuoft auch eine Person gewählt, die nicht Nein sagen konnte. Aber wessen Schuld ist das?
Frag mich jedoch, warum wir gross über Veränderungen diskutieren, wenn selbst Andre schreibt:
quote='Andre','index.php?page=Thread&postID=70681#post70681']Wie gesagt, mir gehts nur um die Möglichkeit darauf. Ich denke nicht, dass das Wahlen großartig beeinflussen wird,[/quote]
gg -
guenter: Das ist doch nur Resignation bei andre, natürlich könnte die Stimmberechtigung für Kinder viel zu ihren Gunsten beeinflussen, bewegen, verändern. Ich bin ja vor kurzem als "oppositioneller" JO-Kandidat angetreten, aber: 1. vorher keinerlei sportlich fairer "Wahlkampf", 2. es waren ganze 3 Eltern anwesend, aber auch nur, weil sie in Funktion sind (Sportwart/Sozialwart/2. JO - und der Sohn der 1.JO spielt 1.Herren, klar, wie da die Interessenlage des Vaters ist!), 3. während der amtierende JO eine Viertelstunde am Stück sich, seine sog. "Erfolge" ohne Widerwort darstellen konnte, wurde mir bereits im 1.Satz (in dem ich feststellte, dass Eltern nicht zur Abteilungssitzung eingeladen worden waren) rigoros das Wort abgewürgt, danach sofort wieder, als ich hohe Geldverschiebungen von der Jugendabt. (vs deren völligem Mangel an Trainingsgerät) zur Herrenabt. anzusprechen wagte, die der amtierende JO völlig gleichgültig nie hinterfragt, - so dass ich dann wie beabsichtigt meinen roten Faden, mein Konzept sogleich verlor und meine Rede dann nurmehr max. 1 Minute fortdauerte.
Es ist eben nicht leicht, allein im Haifischbecken 20 feindlich gesonnen verschworenen Funktionären gegenüber das Wort zu ergreifen, Kritik zu üben, wo die nur ihren Interessen folgen... Das Gleiche hatte ich schon mal versucht, direkt nach meinem Vorstoß wurde per Ehrenrat ein Vereinsausschlussverfahren angestrengt, zwar erfolglos, da meine Ü40-Teamkameraden wohl zu mir standen, dennoch verstummt man danach u. mir wurde auf 10 Jahre ein Ehrenamt verboten. Diesmal wurde gesagt, dass unsere Kinder ihre Teams verlassen müssten, falls ich weiter Ärger provoziere. Klar, zu fragen, wieso im gemeinnützigen Verein Geld von den Kleinsten u. Schwächsten ohne Stimme, von der Jugend zu den Großen u. Stärksten, der 1.Herren abfließt, ist bloß "Ärger-Provozieren" u. nicht sachgerecht. Da würde ich es erstmal sehr begrüßen, wenn Eltern für ihre Kinder eine Stimme hätten u. überhaupt erheben dürften. Natürlich müsste man als Kandidat mit Veränderungswillen dann versuchen, die zu interessieren und zu mobilisieren. Falls dies gelänge, stünden aber bei uns potentiell 250 Kinderstimmen gut 100 Erwachsenenstimmen gegenüber und all die, die sich aktuell das Geld der Kinder in ihre Taschen schaufeln (primär die Trainer der 1.Herren, gegenüber denen ein Jugendtrainer eben nur Dreck wert ist: einfach entfernt werden kann, wenn dem JO seine Nase nicht passt, trotz aller Qualifikation, "Kinder/Kunden-Zufriedenheit" u.ä.), dürften sich warm anziehen müssen, - wogegen sie aktuell keinerlei dazu berechtigte Kontrolle durch Eltern als Beitragszahler zu fürchten haben u. immer schön weiter machen können wie gehabt, da die einzige Stimme, die da protestierte, eben als Spinner leicht durch die wie eine Wand dastehende Stimmen-"Mehrheit" zum Verstummen zu bringen ist... -
Bei uns wird der Jugendleiter von der Jugendversammlung gewählt.
wahlberechtig sind da Jugendliche ab 14, Trainer, Betreuer und Eltern (da sind jedoch höchstens mal 10% anwesend, wenn es hoch kommt)der gewählte JL wird dann von der Hauptversammlung bestätigt (nicht gewählt) und ist dann Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes. Hauptaufgabe lt. Vereinssatzung: die Interessen der Jugendabteilung zu vertreten.
Verstehe ich das richtig, dass ein Vorstandsmitglied bei Euch ggf. von Nichtmitgliedern gewählt und von Mitgliedern lediglich bestätigt wird? -
@Folkao: Wer ist eigentlich Mitglied? Mir hat ein Vorstand eines anderen Vereins mal gesagt, das Elternteil sei bei ihnen (stellvertretend) Mitglied, dass (fürs Kind) den Beitrag entrichtet...? Kann jeder Verein einfach nach Gusto für sich festlegen, wer Mitglied sei: Kinder o. Eltern? Ich finde das alles zT sehr dubios. Kann jeder Verein es machen, wie er will, gibt es keinerlei gesetzlichen Rahmen dafür, der Mitglieder schützt, so dass dann wieder andere Vereine weder Kindern noch Eltern Stimmrechte einräumen, dh Mitglieder vom Stimmprozess komplett ausgrenzen, so ihre Interessen o. Beiträge schlicht übergehen u. ganz offiziell zweckentfremden könnend?
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@Folkao: Wer ist eigentlich Mitglied?
Das steht in der Satzung des Vereins. Und demzufolge können Vereine das durchaus unterschiedlich definieren.
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Das Thema finde ich interessant.
Die Diskussion ist aber so was von mühsam, dass ich keine Lust habe, hier auch noch einzusteigen.
Das wollte ich einfach mal loswerden. -
Aber ein ganz anderer Aspekt ist für mich der Show-Stopper in dieser Angelegenheit.
In den meisten Vereinen ist die Jugendabteilung größer als die Seniorenabteilung. Wenn jetzt bei Versammlungen die Jugendabteilung per Vertreterwahlrecht die Mehrheit hat, könnte das dazu führen, dass der Vorstand komplett von Nichtmitgliedern gewählt wird. Das kann kein Verein akzeptieren.Ich komme jetzt auf einen Hinweis von Günther zurück. Er sagte, dass die richtige Fragestellung wäre, wie man Eltern angemessen beteiligen kann. Und das ist auch für mich die richtige Herangehensweise. Eine für mich denkbare Variante wäre eine Elternvertretung wie wir sie aus der Schule kennen. Der Vorsitzende der Vereinselternschaft könnte sogar einen Sitz im Vorstand bekommen. Stimmberechtigt wäre er nach meiner Vorstellung im Vorstand aber nicht, da er ja nicht durch ein Mitgliedervotum legitimiert wäre. So wäre aber sichergestellt, dass die Elternschaft in Entscheidungsprozesse involviert wäre.
Bei uns nennt man das Elternrat/oder Elternvertreter. Ich müsste mal bei uns nachfragen, was dieser Rat zu sagen hat und ob es den noch gibt. Ich finde, das dies eine Alternative wäre, wo das Kinderinteresse gewahrt wäre, SOLANGE ein Elternrat bei Entscheidungen auch tatsächlich bei der Entscheidung berücksichtigt wird. Es wäre ein Kompromiss, wobei meine persönliche Meinung ist und bleibt, dass jedes Kind eine Stimme hat und die in Topf gehört. Bei meinem Verein stand im letzten Jahr die Entscheidung an, ob wir uns mit der D 1 in die Bezirksligarunde bewerben. Da langjährige Eltern im Verein und ich als Trainer meinten, dass wir nicht ausreichend starke Spieler hatten und uns ebend nicht von aussen verstärken wollten -was sehr unüblich in diesem Verein war- wurde beschlossen, das ebend nicht zu tun. Da hieß es von meinem kompetenten JL auch, dass der Elternrat dies und das beeinflußt hat. Da muß ich mich mal schlau machen, ist interessant und ein Indiz für ein schlaues Vereinskonstrukt.
Frag mich jedoch, warum wir gross über Veränderungen diskutieren, wenn selbst Andre schreibt:
quote='Andre','index.php?page=Thread&postID=70681#post70681']Wie gesagt, mir gehts nur um die Möglichkeit darauf. Ich denke nicht, dass das Wahlen großartig beeinflussen wird,
[/quote]
Man Guenter, soll ich`s nun nochmals erklären! Es geht nicht um mich, es geht nicht darum wieviele Eltern kommen, sondern es geht um die rechtlich praktische Möglichkeit, weil ich meine, dass die Kinder einen rechtlichen Anspruch auf die Stimme und deren Vertretung haben. Wie oft noch? Ist das so schwer?Ist das verwerflich, muß ich mich dafür schämen?
@Folkao: Wer ist eigentlich Mitglied? Mir hat ein Vorstand eines anderen Vereins mal gesagt, das Elternteil sei bei ihnen (stellvertretend) Mitglied, dass (fürs Kind) den Beitrag entrichtet...? Kann jeder Verein einfach nach Gusto für sich festlegen, wer Mitglied sei: Kinder o. Eltern? Ich finde das alles zT sehr dubios.
Da würde ich allen wünschen hinzukommen. Das ein Vorstand ebend locker damit umgeht, das Recht der Kinder erkennt und die Vertretung regelt (über Elternrat oder tatsächliche Stimmvertretung oder vielleicht hat ja nochjemand eine andere Idee) und sich dem sportlich stellt. Es würde sicherlich im einen oder anderen Verein die "Wahlkultur" verändern, ....genau das fände ich ja wünschenswert.
P.S.
Ich wollte nochmals abseit dieses Statements klarstellen, dass es mir damals im "Krieg" bei dem BEISPIEL mit meinem damaligen Jugendleiter im alten Verein nicht darum ging, hier ein Wahlrecht einzufordern, um jemanden "abzusägen". Es war ein Beispiel um zu erklären
-wie sehr manche Leute an ihren Posten hängen, obwohl sie nach aussen ständig sagen....mach du es doch...ich wills garnicht machen usw...
-und auch, wie sehr -so glaube ich- diese Stimmmöglichkeit das Verhalten dieser Leute vielleicht verändern könnte, um positives für die Jugend herauszuholen (dort herauszuholen wo Defizite herrschen).
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Verstehe ich das richtig, dass ein Vorstandsmitglied bei Euch ggf. von Nichtmitgliedern gewählt und von Mitgliedern lediglich bestätigt wird?
gute Frage.
zumindest bei uns wird dann die Bestätigung des JL gleichzeitig als Wahl der Mitglieder angesehen.
rein rechtlich gesehen war es ja praktisch so, dass die Jugendabteilung eine Person vorschlägt. die Mitglieder diesem Vorschlag dann
zustimmen, was ja einer Wahl entspricht. dem Vereinsrecht war Geltung verschafft.theoretisch wäre es möglich, dass die Versammlung einen anderen Kandidaten vorschlägt und es dann halt zu einer Abstimmung kommt.
Noch nie erlebt und auch nie davon gehört.
die als JL (bei uns auch als Vertreter der Jugendabteilung gesehen) vorgeschlagenen Person musst natürlich Vereinsmitgled sein.
Könnte man natürlich jetzt darüber monatelang diskutieren, ob das in Ordnung ist. Ist einfach so.
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Das Juristendeutsch ist für uns Normalbürger nur schwer zu verstehen. Auch ist das Vereinsrecht nicht allein für den Fusballverein, sondern für alle möglichen Vereine entwickelt worden.
Auf deine Frage bezogen, warum Eltern, die nicht Mitglieder sind, für ihr minderjähgies Kind Stimmrecht haben sollten, möchte ich dir mal folgenden Fall schildern:
Moritz ist leidenschaftlicher Angler. Endlich ist der 16 Jahre alt geworden und darf seine Anglerprüfung machen. Seine Eltern melden ihn im örtlichen Anglerverein an und Moritz erhält seine Anglerkarte. Unverzüglich radelt er zum Dorfteich, um seine Angelrute auszuwerfen. Da kommt der zuständige Gewässerwart und bittet ihn, sich auszuweisen. Weil Moritz noch nicht volljährig ist, wird er vom Gewässerwart unverzüglich von der Angelstelle verwiesen.
Zuhause angekommen berichtet er seinen Eltern davon. Mutter, wie auch Vater fallen aus allen Wolken. Hat doch der Junge ein viertel Jahr lang dafür gebüffelt, ist nunmehr Mitglied geworden und soll jedoch doch nicht sein Hobby ausüben dürfen? In der darauf folgenden Woche ist Generalversammlung, für die der Junge eine Einladung erhalten hat. Die Eltern denken sich, wir sind die gesetzlichen Vertreter und werden stellvertretend dort erscheinen, um "denen die Liviten zu lesen"!
Nun sind Angler von Natur aus geduldige Menschen und hören sich den längeren Vortrag der Eltern bis zum Ende an. Die Eltern fordern, das Moritz wie auch alle anderen minderjährigen Vereinsmitglieder ab sofort angeln gehen dürfen. Der Vereinsvorsitzende antwortet: möchten Sie, dass ihr Kind über das Leben von Tieren (Fischen) schon allein entscheidet? Oder sollte es dazu nicht besser von Erwachsenen weiter ausgebildet werden, damit es dem Tier keinen unnötigen Schmerz zufügt? Deshalb darf Moritz bis zur Volljähigkeit nur in Begleitung eines erwachsenen Mitglieds mit gültiger Angelerlaubnis im Vereinsgewässer angeln!Die Eltern kannten den Fisch bislang nur auf dem Teller fertig zubereitet und hatten sich aufgrund ihrer fehlenden Fachkenntnisse gar keine Gedanken darüber gemacht! Erst durch diese zusätzliche Information wurde ihnen klar, dass es über die formale Mitgliedschaft und dem Erwerb von Fachwissen hinaus eine Übertragung von Verantwortung gibt, die gewissenhaft ausgeübt werden muß.
Nur dann, wenn es um eine nur auf die Person des Kindes bezogene Angelegenheit (die hier nicht gegeben ist, weil auch andere Minderjährige nicht ohne erwachsene Begleitung angeln dürfen) können die Erziehungsberechtigten ihren Einfluß geltend machen.
Um eine Überleitung zum Vereinsfussball zu finden: Wenn es um eine Entscheidung geht, die ausschließlich das Kind betrifft, können die Eltern stellvertretend handeln. Wenn die Veränderungen jedoch nicht nur das eigene Kind betreffen, entscheiden die erwachsenen Vereinsmitglieder, bzw. ihre gewählten Stellvertreter. (Der Richter am Amtsgericht beginnt seine Urteilsverkündung mit den Worten: "im Namen des Volkes", aber nicht "im Namen von Hernn Meier, Müller oder Schulze"! Zur Basis unserer Demokratie gehört auch die Stellvertreterposition.)
