Vereinswechsel in D-Jugend und Aufwandsentschädigung - Frage zur Jugendordnung in Hessen

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  • Ich könnte bei meiner Jugendleitung nachfragen oder sogar die Verbandsgeschäftsstelle anrufen, vielleicht mache ich das auch noch, aber da ich die Jugendordnung des Hessischen Fußballverbands vor mir habe, möchte ich mich doch mal daran versuchen, selbst auf die Antwort auf meine Frage zu kommen. Vielleicht möchtet Ihr mir ja dabei helfen. Die Jugendordnung findet man unter http://www.hfv-online.de/filea…dnungen/Jugendordnung.pdf.


    Mir geht es um die Situation, dass Spieler beim Übertritt von jungem in alten D-Jugendjahrgang den Verein wechseln. Konkreter Anlass ist, dass wir wohl ein paar Zugänge von anderen Vereinen bekommen werden. Die Regelungen zum Vereinswechsel finden sich in §17-§30.


    Ich frage mich nun erstens, ob eine Freigabe erforderlich ist und ob eine Ausbildungsentschädigung gezahlt werden muss. In §17, Nr. 2 steht: "Für einen Vereinswechsel ist in den Altersklassen [...] der D-Junioren des älteren Jahrganges [...] die Freigabe des abgebenden Vereins erforderlich. [...]". Sind die Spieler, die ich im Sinn habe, nämlich aktuell D-Junioren des jüngeren Jahrgangs, hiervon betroffen? Ich würde ja eigentlich meinen, dass sie es nicht sind, sondern erst ab 1.8., d.h. ab Beginn der nächsten Saison, wenn sie dann ja zum Altjahrgang gehören, sein werden. Stimmt Ihr mir zu?


    In §17, Nr. 3 ist übrigens dann nur von E-, F- und G-Junioren/innen die Rede. Fehlen etwa in der Jugendordnung die D-Junioren/innen des jüngeren Jahrgangs bezüglich der Frage der Notwendigkeit einer Freigabe? Das spielt eine Rolle für die Ausbildungsentschädigung sowie die Wartefristen, letztere sind in §20 definiert.


    In §26 "Ausbildungsentschädigung" steht unter Nr. 1 wieder, dass unter die Regelung Junioren von A-Jungjahrgang bis D-Altjahrgang fallen. Sollten dann eigentlich in unserem Fall noch gar keine Ausbildungsentschädigungen anfallen?

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Hallo Tobias,


    ich versuche gerne ebenfalls die Exegese der Spielordnung, habe aber keine eigenen praktischen Erfahrungen mit Freigaben bzw. Vergütungen.

    Ich frage mich nun erstens, ob eine Freigabe erforderlich ist und ob eine Ausbildungsentschädigung gezahlt werden muss. In §17, Nr. 2 steht: "Für einen Vereinswechsel ist in den Altersklassen [...] der D-Junioren des älteren Jahrganges [...] die Freigabe des abgebenden Vereins erforderlich. [...]". Sind die Spieler, die ich im Sinn habe, nämlich aktuell D-Junioren des jüngeren Jahrgangs, hiervon betroffen? Ich würde ja eigentlich meinen, dass sie es nicht sind, sondern erst ab 1.8., d.h. ab Beginn der nächsten Saison, wenn sie dann ja zum Altjahrgang gehören, sein werden. Stimmt Ihr mir zu?

    Ja, sehe ich ebenso, ist in §10 ja eindeutig so definiert.


    In §17, Nr. 3 ist übrigens dann nur von E-, F- und G-Junioren/innen die Rede. Fehlen etwa in der Jugendordnung die D-Junioren/innen des jüngeren Jahrgangs bezüglich der Frage der Notwendigkeit einer Freigabe? Das spielt eine Rolle für die Ausbildungsentschädigung sowie die Wartefristen, letztere sind in §20 definiert.

    Junge D sind weder in §17(2) noch in §17(3) erwähnt. Das ist in meinen Augen unsauber formuliert. Aber ich würde daraus schließen, dass keine Freigabe für D-Jungjahrgang erforderlich ist.


    In §26 "Ausbildungsentschädigung" steht unter Nr. 1 wieder, dass unter die Regelung Junioren von A-Jungjahrgang bis D-Altjahrgang fallen. Sollten dann eigentlich in unserem Fall noch gar keine Ausbildungsentschädigungen anfallen?

    Ja, würde ich "eigentlich" auch so sehen. Aber in §26(3) steht "Bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai gilt die Spielklassenzugehörigkeit der kommenden Saison. Dies gilt auch für die Zuordnung des Spielers zur jeweiligen Altersklasse". Wenn die Regelung D-Jungjahrgang ausschließen würde, dann müsste in der Tabelle der Ausbildungsvergütung nur C aufwärts aufgeführt sein. Es taucht aber auch D-Altjahrgang auf. Diese Einträge beziehen sich auf Spieler, die aus D-Jung in D-Alt wechseln. Das passt nicht zusammen mit der Einschränkung in §26(1).


    Fazit: Ich werde aus dem text nicht schlau. Ruf besser die Verbandsgeschäftsstelle an.


    Grüße
    Oliver

  • tobn


    musste mich damit intensiv befassen, deshalb konkret:


    D jüngerer Jahrgang Wechsel zum 1.8. ohne Aufwandsentschädigung, kann nicht gesperrt werden (Ausnahme Sperre im Verein wg
    Fehlverhalten, gibts jedoch höchst selten)


    D älter Jahrgang zum Wechsel in die C im neuen Spieljahr, Aufwandentschädigung fällig.


    Weiter Fragen? Auf dem Gebiet bin ich ausnahmsweise mal fit.


    g

  • Danke, Oliver und guenter, für Eure Antworten. Oliver, nachdem ich mir §26.3 nochmal angeguckt habe, sehe ich es nicht so, dass sich daraus ergibt, dass für junge D-Junioren ab dem 1.5. die Entschädigungen der Altjahrgänge fällig wird, ich denke, da gilt §26.1 nach wie vor und §26.3 trifft nur auf die in §26.1 genannten Fälle zu. Bei ihnen wird ab dem 1.5. dann die Entschädigung der Folgesaison fällig.


    guenter, hast du konkrete Erfahrungen? Es würde mich ja freuen, wenn du Recht hättest. Aber gestern erwähnte mein Mit-Trainer, dass wohl für die Spieler, die zu uns wechseln wollten, erstmalig eine Ausbildungsentschädigung zu zahlen sei. Ich hatte das eigentlich gar nicht angezweifelt, wollte in der Ordnung eigentlich nur nachgucken, wie hoch die Ausbildungsentschädigung denn ausfällt. Und da stolperte ich dann über diese scheinbaren Ungereimtheiten..

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  • @nie zu weit aus dem Fenster raushängen oder nachhaken ist auch bei offensichtlich klaren Aussagen angebracht.


    Hessen hat die gleichen Richtlinen wie der DFB.
    dabei ist tatsächlich der 1.5. das massgebende Datum.


    d.h. ein jüngerer D Spieler, der nach dem 1.5. wechselt wird dem älteren D-Jugendjahrgang zugeordnet bei der Berechnung der Ausbildungsentschändigung.


    in 2012 gab es innerhalb des DFB eine Neuordnung der Ausbildungsentschädigung die im ganzen DFB Bereich gelten soll.


    Diese Regelung gab es beim Wechsel menes Sohne bei uns noch nicht.


    gg

  • Mittlerweile habe ich eine Antwort auf meine per E-Mail an die Geschäftsstelle des HFV gestellte Frage erhalten: Es wird eine Ausbildungsentschädigung fällig, in meinem Fall eines Spielers, der zu uns bzw. zu einem der unsere Kooperation bildenden Vereine wechselt, werden €100,- Grundbetrag fällig, da die 1. Herren unseres Vereins in der Kreisliga A spielt, zusätzlich noch €25,- pro Jahr, das der Spieler beim abgebenden Verein gespielt hat. Im konkreten Fall sind das zwei Jahre (E1- und D2-Jahr), summa summarum liegt die Ausbildungsentschädigung also bei €150,-.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • ... der Spieler meldet sich bis zum 1.5. ab (und ggfs schon bei Euch an), dann wäre nichts fällig.
    (oder man bespricht das ganz offen mit den Vereinen auf dieser Grundlage, ao nach dem Motto:
    "Entweder bekommen wir die Freigabe zum Wechsel am Ende der Saison, oder wir melden uns sofort ab"
    zb wie hier (ok nicht ganz vergleichbar:
    http://www.general-anzeiger-bo…ingen-article1030045.html )


    Nichts fällig wird ja auch, wenn der abgebene Verein auch so seine Zustimmung gibt;
    Oder ihr einigt Euch auf 20 EUR pro Spieler oder oder;


    Frage:
    ist das mit der Ausbildungsentschädigung genauso wie bei den SeniorenSpieler, dass dies also
    bedeutet, dass man die Freigabe durch die Zahlung dieser Summe automatisch erhält ?
    (Wurde mal vor Jahren eingeführt, damit Vereine nicht mehr Spieler sperren können, obwohl der aufgebene
    Verein sogar was zahlen wollte; und so hat man diese "Höchstgrenzen" eingeführt mit automatischer
    Freigabe)

  • ... der Spieler meldet sich bis zum 1.5. ab (und ggfs schon bei Euch an), dann wäre nichts fällig.


    Das hätte aber andere Konsequenzen. Ich kriege es aus dem Kopf nicht mehr zusammen, du kannst aber gerne nachlesen, oben habe ich die Jugendordnung ja verlinkt.


    (oder man bespricht das ganz offen mit den Vereinen auf dieser Grundlage, ao nach dem Motto: "Entweder bekommen wir die Freigabe zum Wechsel am Ende der Saison, oder wir melden uns sofort ab"


    Nun, es ging mir ja um unseren konkreten Fall, wo das nach Möglichkeit nicht so laufen sollte. Zumindest ein Teil der Spieler, die zu uns kommen, tun dies hauptsächlich wegen der sportlichen Perspektive, nicht, weil sie im bisherigen Verein unglücklich oder unzufrieden sind.


    Nichts fällig wird ja auch, wenn der abgebene Verein auch so seine Zustimmung gibt; Oder ihr einigt Euch auf 20 EUR pro Spieler oder oder;


    Klar, eine solche Lösung wird auch angestrebt. Mir ging es aber um den oben beschriebenen Fall, ich wollte die Jugendordnung verstehen. Das ist mir zwar nicht gelungen, aber ich habe zumindest eine Antwort auf die Frage in dem geschilderten, konkreten Fall.


    Frage:
    ist das mit der Ausbildungsentschädigung genauso wie bei den SeniorenSpieler, dass dies also
    bedeutet, dass man die Freigabe durch die Zahlung dieser Summe automatisch erhält ?


    Gemäß unserer Jugendordnung ist das während des Wechsefensters, d.h. im Juni, so, ja. Außerhalb dessen nicht, Details siehe Jugendordnung.


    (Wurde mal vor Jahren eingeführt, damit Vereine nicht mehr Spieler sperren können, obwohl der aufgebene Verein sogar was zahlen wollte; und so hat man diese "Höchstgrenzen" eingeführt mit automatischer Freigabe)


    Ich meine, eine Sperre gibt es eben außerhalb der Wechselperiode, kenne aber die Details, wie gesagt, nicht mehr. Steht in der JO.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • das ist davon losgelöst; es geht um die FREIGABE (zustimmung zum Vereinswechsel vom abgebenem Verein), nicht um evtl.
    Sperre aufgrund Wechsel auserhalb der Wechselfrist.


    Ich habe Zugang zum Dfbnet.org, dort kann man die Daten eingeben und erhält den Hinweis, wann diese Spieler Spielberechtigt ist !
    Könnte dies ja mal für dich durchspielen, wenn möglich und gewollt.

  • Beim "Spielen" mit den Wechselfristen kommt ja heraus, dass man in Hessen sogar Bambini Spieler (G Jugend) Sperren lassen kann !!


    bei uns im FVM geht das (zum Glück) nicht.


    Beispiel Bamibini: Letztes Spiel 01.05.2013 Abmeldung: 01.06.2013 Antrag trifft im Verband ein: 30.06.2013
    Das steht tatsächlich: Spielberechtigung Pflichtspiele erst ab 01.11.2013 !! ein Unding !!!
    das war mal früher bei uns so...


    ODER:
    Gemäß der Jugendordnung ist ja bis D jüngerer Jahrgang keien Zustimmung notwendig; aber man kann NEIN eintragen.
    Könnte ja so sein (so hoffe ich es hier !!), dass in diesen Jahrgängen automatisch JA eingetragen wird bei der Passstelle, egal
    was der abgebene Verein einträgt. Steht ja auch so ähnlich in den Beiträgen hier (Asche auf mein Haupt :S ). Naja war etwas voreilig offenbar...

  • @saschotoni


    Ich hab mir sagen lassen, dass neulich sogar ein Bambini vom Platz geflogen ist, weil er "Wixer" gesagt haben soll. Allerdings stellte sich hinerher heraus, dass der Kleine noch eine Sprachfehler hatte und "Trixer" sagen wollte. Sachen gibts ...!

  • Beim "Spielen" mit den Wechselfristen kommt ja heraus, dass man in Hessen sogar Bambini Spieler (G Jugend) Sperren lassen kann !!



    stimmt nicht!


    Landesverband Hessen, Jugendordnung § 17 Abs. 3


    Spieler der G, F und E unterliegen nicht der Freigaberegelung


    hier spielt es dann absolut keine Rolle, ober der abgebende Verein Ja oder Nein schreibt , zustmmt oder nicht, das ist vollkommen
    egal.


    bei älteren Jugendmannschaft können Spieler nur im sogenannten Wechselfenster mit Freigabe des alten Vereines wechseln


    bei einem Wechsel ausserhalb dieses Wechselfensters wird der Spieler auch dann gesperrt, wenn er die Freigabe des alten
    Vereines erhält.


    Wird die Ausbildungsentschädigung gezahlt, hat ein Nein für die Freigabe keine negativen Auswrkungen.


    gg

  • Ja Günther hatte ich dann auch nochmal nachgelesen, und mich gewundert, dass man aber wenn man NEIN eingibt was anderes ausgespuckt wird; deswegen hatte ich ja mein Beitrag Editiert mit dem letzten Absatz. Also gehe ich davon aus, das faktisch Zustimmung JA ist bei diesen jungen Jahrgängen..


    Hatte mich schon gewundert gehabt !