Ich könnte bei meiner Jugendleitung nachfragen oder sogar die Verbandsgeschäftsstelle anrufen, vielleicht mache ich das auch noch, aber da ich die Jugendordnung des Hessischen Fußballverbands vor mir habe, möchte ich mich doch mal daran versuchen, selbst auf die Antwort auf meine Frage zu kommen. Vielleicht möchtet Ihr mir ja dabei helfen. Die Jugendordnung findet man unter http://www.hfv-online.de/filea…dnungen/Jugendordnung.pdf.
Mir geht es um die Situation, dass Spieler beim Übertritt von jungem in alten D-Jugendjahrgang den Verein wechseln. Konkreter Anlass ist, dass wir wohl ein paar Zugänge von anderen Vereinen bekommen werden. Die Regelungen zum Vereinswechsel finden sich in §17-§30.
Ich frage mich nun erstens, ob eine Freigabe erforderlich ist und ob eine Ausbildungsentschädigung gezahlt werden muss. In §17, Nr. 2 steht: "Für einen Vereinswechsel ist in den Altersklassen [...] der D-Junioren des älteren Jahrganges [...] die Freigabe des abgebenden Vereins erforderlich. [...]". Sind die Spieler, die ich im Sinn habe, nämlich aktuell D-Junioren des jüngeren Jahrgangs, hiervon betroffen? Ich würde ja eigentlich meinen, dass sie es nicht sind, sondern erst ab 1.8., d.h. ab Beginn der nächsten Saison, wenn sie dann ja zum Altjahrgang gehören, sein werden. Stimmt Ihr mir zu?
In §17, Nr. 3 ist übrigens dann nur von E-, F- und G-Junioren/innen die Rede. Fehlen etwa in der Jugendordnung die D-Junioren/innen des jüngeren Jahrgangs bezüglich der Frage der Notwendigkeit einer Freigabe? Das spielt eine Rolle für die Ausbildungsentschädigung sowie die Wartefristen, letztere sind in §20 definiert.
In §26 "Ausbildungsentschädigung" steht unter Nr. 1 wieder, dass unter die Regelung Junioren von A-Jungjahrgang bis D-Altjahrgang fallen. Sollten dann eigentlich in unserem Fall noch gar keine Ausbildungsentschädigungen anfallen?