Datenschutz im Jugendbereich, Fotos und Videos vom Turnier / Training

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  • Hallo,


    kürzlich habe ich bei einem Hallenturnier die Spiele unsere F-Jugend-Mannschaft aufgenommen. Eine Mutter von einem Gegner hat etwas pampig gefragt, warum ich das denn aufnehme. Finde das auch grundsätzlich in Ordnung, dass nachgefragt wird. Allerdings, gibt es ein Leitfaden vom DFB oder Gesetz zum Umgang mit Videos und Fotos im Jugendbereich? Youtube & Co. sind ja voll von Jugendvideos. Wen muss ich vorher fragen (insbesonder bei einem Turnier)?


    Die Aufnahmen wollte ich u.a. zur eigenen Analyse machen bzw. wie bei der letzten Weihnachtsfeier, per Beamer eine Zusammenfassung von den Spielen zeigen. Ich hatte nicht vor das Video auf Facebook oder Youtube zu stellen. - Aber, selbst wenn ich das wollen würde, bräuchte ich eine Genehmigung?


    Beste Grüße


    Trainerfuchs2012

  • Grundsätzlich ist es so, dass Fotos von größeren Gruppen ohne direkte Namensnennungen dazu noch nie rechtlich bedenklich waren, auch nicht in Zeitungen


    Wenn es um Einzelfotos geht (auch noch mit vollen Vor- und Zunamen), dann empfielt es sich, vor jeder öffentlichen Aufführung das schriftliche Einverständnis der Beteiligten einzuholen.


    Beispiel: Filmt das ZDF eine Schulklasse, dann lässt es alle Eltern zuvor einen kleinen Zettel unterschreiben, geht man zu Wer-wird-Millionär, füllen alle im Publikum einen ähnlichen kleinen Zettel aus.

    [b][color=#990000]"Absolvent der SOCCERDRILLS-ONLINE Kurse BASIS, Ki-Fu und JUGEND-FU."

  • Ich vermute, dass hier das Recht am eigenen Bild maßgeblich ist, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild. Ob ein (öffentliches) Fußballturnier oder -spiel als "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" gemäß §23, (1).3 KunstUrhG in obigem Artikel verstanden werden kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Man könnte auf die Idee kommen, per Aushang o.ä. darauf hinzuweisen, dass der Veranstalter für bestimmte Zwecke Fotos macht und Videos aufzeichnet. Ob das dann aber im Zweifelsfall schützend wirkt, wage ich zu bezweifeln, gültige Gesetze kann man, so mein Wissensstand, nicht durch eigene Regelungen außer Kraft setzen.


    Beachte bitte, dass dies keinerlei Rechtsberatung darstellt.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Ich glaube nicht das es in Ordnung ist wenn man Foto´s, Videos etc. öffentlich verbreitet auf denen man klar erkennen kann


    um wenn es sich handelt, wenn nicht eine Genehmigung der betroffenen Person vorliegt.


    Presse und Fernsehen hat hier sicher einen anderen status der Berichtertattung da ansonsten Aufnahmen gar nicht möglich wären


    ohne dass jemand auf diversen Fotos oder Berichterstattungen zu erkennen ist.


    Bei meiner Mannschaft haben wir sogar mal die Unterschrift der Eltern eingeholt bei dem sie genehmigen, dass fotos von ihren Kindern


    auf unserer HP veröffentlicht werden, nur aus Absicherung da man heute ein gutes Verhätlnis hat und morgen ev. im Streit auseinander geht.


    ich würde beim einstellen von videos auf utube vorsichtig sein das es sicher nicht jedem Recht ist das er hier "prostituiert" wird.


    Lg
    Stone

  • Ich kann mich jetzt übelst verrennen, aber hat der DFB mit Telekom als Betreiber von fussball.de sämtliche Rechte an ALLEN offiziellen punktspielen (Bundesliga bis F-Jugend Kreisklasse F4)?
    Googeln müßte man können... ;(

  • Hier ein Warnvideo zu dem Thema:


    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Wenn volljährige Spieler oder Schülerinnen (oder Lehrkräfte und Trainer) direkt abgebildet sind, muss eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis circa 12 Jahren reicht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten aus. Bei allen anderen Minderjährigen ist sowohl die Einwilligung der Erziehungsberechtigten als auch der Jugendlichen einzuholen.

    Sind die Personen nur Beiwerk oder handelt es sich um eine Menschenansammlung (das heißt, heben sich die abgebildeten Personen nicht aus der Masse hervor), ist keine Einwilligung erforderlich.


    Dies ist auch KEINE RECHTSBERATUNG, findet sich aber im Netz so oder ähnlich an vielen Stellen, z.B.: http://www.lehrer-online.de/faq-personenfotos.php

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  • Selbstverständlich ist auch mein Beitrag keine Rechtsberatung.


    Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, der Verantsalter verbietet dies (Beispiel: Kino).
    Fotografiert man fürs heimische Fotoalbum und lichtet nicht gezielt Personen ab oder verletzt die Intimsphäre (Beispiel: nackter Nachbar auf Balkon), dann spricht nichts dagegen.
    Das Einverständnis benötigt man bei Veröffentlichung von filmen und Fotos. Dies wäre dann auch bei einer Vorführung auf der Weihnachtsfeier der Fall. Würde jemand also entdecken, dass ein Video mit ihm auf einer Weihnachtsfeier gezeigt wird, dann könnte er klagen.


    @Germacoach
    Vorsicht mit den Gruppenbildern, dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ein Gruppenfoto zu veröffentlichen ist nicht gestattet, wenn ein darauf Abgebildeter die Zustimmung verweigert. Notfalls müsste dieser unkenntlich gemacht werden.

    "Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind."
    Terry Pratchett