Das Recht am eigenen Bild

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Wie handhabt ihr das bei Fotos im Internet, z.B. Mannschaftsfotos ?

    Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden (Socrates)

  • Ich hoffe ich habe das richtig verstanden…

    Da wir für unsere Junioren eine eigene kleine Seite im Netz haben, obliegt es natürlich uns, welche Bilder wir veröffentlichen. Was wir NIE machen sind Namen der Kinder unter Fotos setzen, ebenso wenig veröffentlichen wir Steckbriefe der Kids.

    Dies hat zum einen den Grund, dass man eben nie weiß wer sich so auf unsere Seiten verirrt, zum anderen möchten wir auch kein Kind in den Vordergrund rücken!

    Die Fotos die auf unserer Vereins-Homepage veröffentlicht werden, werden von uns an den Webmaster geschickt.

    Gruß
    Anton

  • Ein Mannschaftsfoto halte ich schon für recht wichtig für die Außendarstellung und das Gemeinschaftsgefühl.

    Allerdings hat jeder ein Anrecht auf den Schutz seines Bildes bzw. seiner Persönlichkeitsrechte. Das bedeutet, dass in Fällen wo einer oder mehrere Spieler gegen die Veröffentlichung ist, der Verein bzw. der Webmaster das Bild aus dem Internet nehmen muß.

    Deshalb meine Empfehlung die Spieler darauf hinweisen, das dieses Bild auf der Homepage veröffentlicht wird und fragen ob das in Ordnung ist. Bei Gruppenbildern ist das in der Regel auf für die Familien OK, die bei Einzelbildern ihren Widerspruch anmelden würden. Deshalb empfehle ich auch immer nur ein Gruppenbild.

    PS: Wer glaubt wirklich gute Spieler besser halten zu können, weil kein Foto veröffentlicht wird, der täuscht sich. Die richtig guten Spieler sind den besseren Vereinen meistens schon bekannt.

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

    • Offizieller Beitrag

    @Schieri11
    Gibt es einen Anlass für Deine Frage?

    Häufig entsteht Ärger, wenn Spieler den Verein verlassen. Es gibt dann schnell Forderungen wie: Ich verlange die Entfernung der Bilder von der HP, wo ich abgebildet bin, bis hin zum Mannschaftsfoto!

    Bei Gruppenfotos besteht keine Verpflichtung auf Entfernung und auch keine Genehmigungspflicht für eine Abbildung. Ich habe mal irgendwo gelesen, eine Gruppe sind mehr als drei Personen.

    Die Veröffentlichung von Einzelfotos ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und muss genehmigt sein.

    Sicher bin ich mir bei meinen Ausführungen aber nicht. Vielleicht haben wir ja einen Rechtsanwalt unter uns, der sich damit besser auskennt.

    Ich habe mir immer von den Eltern eine Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bildern geben lassen.

    Hier nochmal ein Zitat aus dem Text:

    -------> Eine Homepage für Dein Team?

    Bilder von Kindern im Internet zu veröffentlichen, dies ist immer ein gewisses Risiko. Gerade Großaufnahmen sind nicht ganz ungefährlich, ein gutes Bildbearbeitungsprogramm und die Bilder tauchen plötzlich bearbeitet auf Seiten auf, wo sie nicht hingehören.

    Ebenso ist das Nennen von vollständigen Namen, manchmal sogar mit Geburtsdatum, eine Sache, die ich nicht machen würde. Ein Spitzname reicht völlig aus, die Kinder wissen ja, wer gemeint ist. Ich empfehle eine Einverständniserklärung der Eltern, für die Veröffentlichung von Bilder und Namen. Diese Bemerkungen sind nicht von mir, ich habe sie von einem professionellen Internetspäher erhalten, der „ehrenamtlich“ nach unseriösen Kinderseiten im Netz sucht, um die Macher dieser Seiten auffliegen zu lassen. Dies sind leider die Schattenseiten des Internets.

  • Nach §22 Recht am eigenen Bild KUG (Kunsturhebergesetz)

    ...Weitere Voraussetzung ist die Einwilligung des Abgebildeten zu einer Verbreitung oder öffentlichen Zurschaustellung seines Bildnisses. Einwilligung bedeutet vorherige Zustimmung. Es handelt sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Deshalb kann bei Minderjährigen eine Einwilligung wirksam nur durch den gesetzlichen Vertreter erklärt werden. Eine bestimmte Form der Einwilligung ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben, sie kann mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Aus Beweisgründen ist jedoch die Schriftform (§§ 126 ff. BGB) zu empfehlen. Sind mehrere abgebildet, kann von der Einwilligung einer der Personen nicht automatisch auf eine Einwilligung auch der anderen Personen geschlossen werden. Im Allgemeinen ist aber bei der Annahme einer konkludenten oder gar stillschweigenden Einwilligung Zurückhaltung geboten.

    § 23 [Ausnahmen zu § 22]
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    Ich hoffe das bringt etwas licht ins dunkle...

    Es sei jedoch gesagt das im gleichen Gesetz erwähnt wird das Bilder von Veranstaltungen z.B. Fotos einer spielenden Mannschaft bei einem Turnier oder Fotografierte Zuschauer kein Recht am Bild haben.... Gruppenfotos bei Turnieren (z.B. Siegerfoto) benötigen keine genehmigung. (Gruppe = mehr als 3 Personen)

    Portraitfotos sind auch bei Veranstaltungen Genehmigungspflichtig

  • Wir haben von der Jugendmannschaft unseres Sohnes auch eine HP die wir als Eltern selber betreuen.
    Bevor wir sie on gestellt haben haben wir uns von den Eltern die Genehmigung geben lassen(aufgesetztes Schriftstück) welches sie unterschreiben sollten.Somit konnten wir so dem eventuellen Ärger aus dem Weg gehen Bilder von Kindern on zu stellen wo die Eltern was dagegen haben.Zu unserem Glück haben sich alle Eltern einverstanden erklärt.Wir haben die Bilder nicht in einer sehr guten Auflösung eingestellt da dies ja auch eventuell Risiken bergen könnte.
    Mir war es lieber so auf nummer sicher zu gehen und würde es immer wieder so machen ....auch wennes ein sehr nervenaufreibendes treiben war ,da wir den Zettln ewig hinterher rennen mußten.

    Einmal editiert, zuletzt von anna-lena ()