Andre,
sehr schöner Beitrag!
Der Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht ist mir schon - mit gefährlichem Halbwissen - bekannt. Bei dem beschriebenen Urteil habe ich es trotzdem nicht geschafft zu trennen.
Nicht jede Körperverletzung ist strafrechtlich relevant, dazu gehört wohl der Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit. Zivilrechtlich ergibt sich ein ganz anderes Bild: egal ob ich jemanden absichtlich oder unabsichtlich einen Schaden zufüge, der Schaden muss ersetzt werden, dafür gibt es dann die Haftpflichtversicherung. Diesen Schaden zivilrechtlich einzuklagen ist einfacher, wenn bereits eine strafrechtliche Würdigung erfolgt ist.
Beim Betreiben einer Kampfsportart ist mir bekannt, dass ich verletzt werden kann. Stellt sich die Frage, womit kann ich nicht rechnen? Wer zahlt z.B. beim Boxen die Verletzungen? Ich glaube, dies ist alles zivilrechtlich nicht unbedingt gelöst und einzelfallabhängig...............keine Ahnung.
Zur Moral:
Wenn dich eine Familie mit kleinen Kindern besucht, ist dir ein gewisses Risiko bekannt. Dann passiert es: eure Ming-Vase stürzt nach einem gezielten Ballwurf aus dem Regal. Wer zahlt das? Die Haftpflichtversicherung der eingeladenen Familie! Wo ist denn da die Moral? Du wusstest was passieren kann und hast dich auf das erhöhte Risiko eingelassen.
Warum sprechen wir ausgerechnet beim Fußball über Moral und in anderen Lebensbereichen ist das selbstverständlich? Berufsunfähigkeit, Folgeschäden und finanzielle Verluste sind durch eine Verletzung möglich und mir fällt es schwer es als moralisch bedenklich abzuwerten, nur weil jemand rechtens seine Existenz retten will.
