In einigen Threads wurde vielfach die Frage um Foulspiele kontrovers diskutiert.
Ich vermutete und riet damals für den Fall von groben Fouls mit übler Verletzung, hier doch auch Straf.-bzw. Zivilverfahren (Schadenersatz) prüfen zu lassen...was auf teilweisen Unmut und Unverständnis stieß.
Heute Morgen schlug ich unsere Tageszeitung auf und siehe da:
In 2008 dachte sich ein Abwehrspieler des Vereins X, das der Stürmer von y prima durch eine Grätsche vom Ball zu trennen sei. Gedacht...getan....und der Gegenspieler ging über die Klinge. Er brach sich hierbei die Hufe...genauer gesagt...doppelter Waden.-und ein Schienbeinbruch. Der Schiedsrichter verhängte keine Karte!. Der Verletzte lag zwei Tage auf der Intensivstation und danach weiter im Krankenhaus. Er hat seit damals gesundheitsbedingt keinen Fußball mehr gespielt.
Folgend stellte er über einen Juristen Schadenersatzansprüche. Zeugen des Verursachers (Mannschaftskameraden) sagten aus, dass ihrem Eindruck nach der Ball gespielt worden sein soll...das wäre die Absicht des Verursachers gewesen und nicht...das er willentlich verletzen wollte.
Das Gericht (Zivilgericht...kein Strafgericht!) sprach dem Geschädigten 10000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt und ist rechtsgültig.
Meine persönliche Meinung:
Ich bin der Ansicht, dass das -entgegen mancher Leute die mich hier mit ihren Meinungen umgeben- ein gutes Signal für gewisse Trainer und Spielertypen ist. Wer grob verletzt....der muß zahlen. DAS finde ich prima.
In der Folge fände ich gut, wenn das Fußballregelwerk das Grätschen ausdrücklich verbietet ....automatisch eine gelbe Karte verursachen würde, auch wenn der Ball gespielt wurde...
Ferner bleibt zu ergänzen, dass das absichtliche Foulspiel mit dem Ziel zu verletzen...oben drauf noch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung einbringen könnte. Das ist hier wohl nicht geschehen...vermute ich jedenfalls...der Zeitungstext hat das nicht erbracht. Möglich wäre, dass das eingestellt wurde..weiss ich aber nicht.