REGRESS nach Foulspiel

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  • In einigen Threads wurde vielfach die Frage um Foulspiele kontrovers diskutiert.


    Ich vermutete und riet damals für den Fall von groben Fouls mit übler Verletzung, hier doch auch Straf.-bzw. Zivilverfahren (Schadenersatz) prüfen zu lassen...was auf teilweisen Unmut und Unverständnis stieß.


    Heute Morgen schlug ich unsere Tageszeitung auf und siehe da:


    In 2008 dachte sich ein Abwehrspieler des Vereins X, das der Stürmer von y prima durch eine Grätsche vom Ball zu trennen sei. Gedacht...getan....und der Gegenspieler ging über die Klinge. Er brach sich hierbei die Hufe...genauer gesagt...doppelter Waden.-und ein Schienbeinbruch. Der Schiedsrichter verhängte keine Karte!. Der Verletzte lag zwei Tage auf der Intensivstation und danach weiter im Krankenhaus. Er hat seit damals gesundheitsbedingt keinen Fußball mehr gespielt.


    Folgend stellte er über einen Juristen Schadenersatzansprüche. Zeugen des Verursachers (Mannschaftskameraden) sagten aus, dass ihrem Eindruck nach der Ball gespielt worden sein soll...das wäre die Absicht des Verursachers gewesen und nicht...das er willentlich verletzen wollte.


    Das Gericht (Zivilgericht...kein Strafgericht!) sprach dem Geschädigten 10000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt und ist rechtsgültig.


    Meine persönliche Meinung:


    Ich bin der Ansicht, dass das -entgegen mancher Leute die mich hier mit ihren Meinungen umgeben- ein gutes Signal für gewisse Trainer und Spielertypen ist. Wer grob verletzt....der muß zahlen. DAS finde ich prima.


    In der Folge fände ich gut, wenn das Fußballregelwerk das Grätschen ausdrücklich verbietet ....automatisch eine gelbe Karte verursachen würde, auch wenn der Ball gespielt wurde...


    Ferner bleibt zu ergänzen, dass das absichtliche Foulspiel mit dem Ziel zu verletzen...oben drauf noch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung einbringen könnte. Das ist hier wohl nicht geschehen...vermute ich jedenfalls...der Zeitungstext hat das nicht erbracht. Möglich wäre, dass das eingestellt wurde..weiss ich aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Andre,


    das ist rechtlich ziemlich schwierig.
    Wenn ich Fußballspiele "unterschreibe" ich, dass ich mich durch ein Foulspiel verletzen kann und habe im Normalfall keine Möglichkeit jemanden zu verklagen. Auch besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.


    Wenn ich Fußballspiele "unterschreibe" ich aber nicht, dass ich mit einem Faustschlag niedergestreckt werde, oder durch ein brutales absichtliches Foul im Krankenhaus landen kann. Hier habe ich die Möglichkeit zivilrechtliche Schritte einzuleiten und es müsste sogar die Staatsanwaltschaft tätig werden. Fußball ist kein rechtsfreier Raum und absichtliche Körperverletzung ist strafrechtlich relevant. Oft passiert deshalb nichts, weil "Absicht" im Fußball schwer nachzuweisen ist.


    Dein geschilderter Fall ist problematisch, weil der Schiedsrichter nicht einmal eine Karte gezogen hat. Das Gericht hat trotz der Aussagen der Mitspieler des Verursachers Schadenersatz zugesprochen. Irgendwas fehlt da, es wird sicherlich noch andere Aussagen geben.


    Und ja, es ist so und damit hatte ich hier schon viel Unmut geerntet: jeder der absichtlich foult, kann mit weit mehr Konsequenzen rechnen als nur mit Spielsperren.

  • Auch ich bin der Meinung, dass da irgendwas in der Urteilsbegründung oder Zeugenaussagen fehlt.


    Wäre dem nicht so, und das Urteil würde tendenziell, dann können wir den Fussball in der jetztigen Form einstellen.


    dann könnte jeder etwas heftigere Körperkontakt der schwerwiegende Verletzungen zur Folge hat zu Schadensersatzsprüchen führen, ob Foul gepfiffen oder nicht.


    anders sehe ich das bei nachgewiesenen vorsätzlichen groben Fouls.


    Grätschen an sich, ist aber lt Regel kein Foulspiel, auch wenn ich selbst bis einschliesslich E-Jugend meinen Spielern das immer untersagt habe.


    gg

  • Tja Freunde, ...glauben ist bekanntlich nicht wissen.


    Ich würde gern ein Aktenzeichen (wird im Zeitungsartikel nicht angegeben...vielmehr wird wohl der Verurteilte interviewt...namentlich benannt) oder den Artikel posten....habe den mal als Anhang beigefügt.


    @Uwe....der Richter fand das wohl überhaupt nicht problematisch...hat das BGB-mäßig nach einem Antrag des Geschädigten bearbeitet, bewertet und danach hart am Recht geurteilt. Das Urteil wurde in zweiter Instanz (da gehst wohl einmal um das Urteil...aber vorangig um Verfahrensfehler usw.) bestätigt. Entsprechend hat der erste Richter wohl alles richtig bewertet. Das Urteil ist damit rechtskräftig und Ende der Durchsage ;) . Macht euch euer Bild, ...ich hoffe der Anhang ist zu lesen. Der Verursacher hatte sogar noch Glück, dass seine Haftpflicht die anderen Kosten in 5stelliger Höhe übernahm...sonst wären es mal ebend so cirka 30000 Euro gewesen....wenn ich es richtig verstanden habe. Gruß Andre

  • foul mit verletzungsfolge gleich strafrechtlich verfolgbar?
    schwierig, auch die tatsache, dem verurscher absicht zu unterstellen.


    taktisches foul durch trikotzupfen, der geschädigte reißt sich los und zerstört damit zufällig
    (oder auch nicht, denn er reißt sich ja bewußt los) ein auge des kontrahenten, der daraufhin erblindet...
    was tun?


    ich finde, foul ist foul, schwere oder glück gehabt ergibt sich oft zufällig.
    hier müssten ja dann logischerweise auch fouls mit schmerzensgeld geahndet werden, die nicht zur verletzung führen...?
    ich weiss nicht.


    tätlichkeiten sollten strfrechtlich verfolgt werden, foulspiel nicht.
    wenn der schieri also nicht auf tätlichkeit entscheidet, sollte man auch nix mehr machen können.

  • Zur Erinnerung


    Es geht in dem Artikel nicht um das Strafrecht. Strafrecht und Zivilrecht sind getrennt voneinander zu sehen.


    Im Artikel wurde das Zivilrecht benannt. Zivilrecht heisst hier: Schadenersatz (Kosten und Schmerzensgeld/Schadensansprüche) und nur darum ging es dort!


    @Uwe nochmals,


    es gibt strafrechtlich einen Unterschied zwischen Offizialdelikten und Privat.-und Antragsdelikten. Wer mit einem beschuhten Fuß verletzt, kann sich der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar machen (der Schuh kann gefährlicher Gegenstand/als Werkzeug) gewertet werden...wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder sonstigen gefährlichen Gegenstandes begeht heisst es sinngemäß und weiterhin bleibt zu benennen, dass der VERSUCH schon strafbar ist). In diesen Fällen wird von Amts wegen verfolgt.


    Wer mit dem unbeschuhten Fuß verletzen würde (durch z.B. Tritte)...bewegt sich im Paragraphen 223 StGB -einfache Körperverletzung- was zwar zur Prüfung auch ohne Strafantrag des Geschädigten an die Staatsanwaltschaft geschickt wird...(der prüft ob öffentliches Interesse vorhanden...wenn ja...wirds auch von Amts wegen verfolgt....)...ansonsten nur per Strafantrag.


    Wenn entsprechend ein Spieler hier mit Absicht mittels beschuhten Fuß (Stollenschuh) tritt (grätscht)...würde ich das neutral als gefährliche Körperverletzung von Amts wegen aufnehmen, so er sich an die Behörde wendet.

  • "Wenn entsprechend ein Spieler hier mit Absicht mittels beschuhten Fuß (Stollenschuh) tritt (grätscht)...würde ich das neutral als gefährliche Körperverletzung von Amts wegen aufnehmen, so er sich an die Behörde wendet."


    nein andre, so darf es nicht sein! fußball verkommt dann zu einer gerichtsshow,
    wo beweislast und unschuldsvermutung eine größere rolle spielen als unser spiel!
    mit einem stollenschuh jemanden treten, ja sicher, das passiert, auch absichtlich,
    aber da sind sich alle bewusst drüber, oder nicht? nein, das kann nicht die zukunft sein...


    ich sehe schon die eltern eltern, wo der kleine dick vom kleinen duck absichtlich getreten wurde
    und nun das jugendamt vorbeikommt... oh mann...

  • Ich persönlich empfinde die Tatsache, dass die Grätschen ein geeignetes Werkzeug/Mittel/Möglichkeit ist um den Gegner vom Ball zu trennen als fragwürdig, weil diese Techniken im Breitensport (meines Wissens nach) nicht speziell trainiert werden und diese Action somit ein Foul häufig mit sich zieht. Dies wurde auch aus einem Gespräch unter Kollegen deutlich heraus gekommen. Wie es im Profisport eingesetzt und umgesetzt wird entzieht sich meines Wissens, da ich immer nach 5 Minuten einschlafe :D .


    Mein Vater hat mich damals versucht vom Kampfsport abzubringen und nur meine Aussage und der tatsächliche Beweis, dass laut Statistik der Fußballsport aus Sicht der Unfallgefährlichkeit/-häufung weit weit über dem Kampfsport steht, geholfen zum Kampfsport zu wechseln. (Der Schulterbruch beim Training hat dann bewiesen, dass Theorie und Praxis zwei verschiedene Paar Schuhe sein können.)


    Nun bin ich Vater und mein Junge spielt Fußball. Daher ist die Grätsche für mich persönlich ein Dorn im Auge. Ich bin insofern auch dafür, dass die Grätsche gänzlich verboten werden sollte. In den Gesprächen mit Kollegen wurde auch deutlich, dass die Grätsche in der D-Jugend häufig zu groben Verletzungen führt und hierdurch auch der ein oder andere dem Sport den Rücken zu dreht.


    Man könnte in Erwägung ziehen, dass das Mittel der Grätsche erst ab A-Jugend zum Einsatz kommen sollte. So zwingt man die Verteidiger bis zu dieser Zeit anderen Lösungen zu finden.

  • Hi Siebener,


    im Grunde finde ich die Regeln aus dem Futsalwerk klasse. Verletzungsgefahr ich dort durch Fremdeinfluß recht gering...weil körperlos...wobei ganz körperlos ist es dann auch nicht. Faktisch ...ist es aber so, dass die Verletzungsgefahr dort erheblich geringer ist.


    Meine Spieler sind angewiesen, von der F an...niemals zu Grätschen. Ich wünsche das nicht, ..will es nicht...sie sollen den Ball über die anderen Möglichkeiten erobern und abwehren. Wenn das nicht klappt...nehme ich das Tor gern in kauf...egal. Grätschen ist absolut (für mich ein Zeichen fußballerischer Unfähigkeit!) unnötig und geht IMMER mit einem erhöhten Verletzungsrisiko einher. Der Strafrechtler spricht von "billigend in Kauf nehmen"...und das ist nicht ok. Auch in dem Zeitungsartikel findet sich dieser Umstand wieder, denn der Verursacher, seine Zeugen/Mannschaftkollegen und der unabhängige Zeuge/Zuschauer sagen, dass sie keine Absicht erkannt haben.


    Der Verurteilte hat also -mit hoher Wahrscheinlichkeit- möglicherweise unabsichtlich verletzt. Ob das tatsächlich so in seinem Kopf war...sei dahingestellt. Faktisch hat er eine Variante gewählt (die Grätsche), welche Risikobehaftet ist. Ich gehe davon aus, dass diese dem erfahrenen Altfußballer bekannt war. Ihm war auch bekannt, dass der ballführende Gegner etwas tun könnte, was er nicht mehr beeinflussen könnte. Der ballführende Gegner verhielt sich fußballerisch plötzlich so, wie der Grätscher es nicht vermutete...so gehts doch wohl aus dem Text hervor.


    Das nenne ich fahrlässiges Handeln. In diesem Zusammenhang benenne ich nochmals den "bedingten" Vorsatz...der genau das vorhin benannte erfaßt und strafbar machen läßt...nämlich das billigend in Kauf nehmen. Er nahm in Kauf, dass sein "Einsatz" (die Gräschte) den Gegner verletzen könnte. Wäre es gut gegangen, kräht kein Hahn danach...hier gings deshalb wohl daneben, weil der Gegner -wie erwähnt- sich unerwartet verhielt. Das kann jedesmal wenn eine Grätsche benutzt wird geschehen und jeder der das anwendet, sollte sich im klaren sein, dass er dann wenn der Gegner auch noch verletzt wird...möglicherweise strafrechtlich...auf jedenfall Zivilrechtlich (siehe Urteil) greifbar sein wird, soweit


    -der Geschädigte es anzeigt (Strafrecht...der Geschädigte wünscht eine Bestrafung bei einfacher KV...und bei gefählicher KV wünscht das dann auch der Staat, soweit er davon Kenntnis bekommt (Offizialdelikt) und bei einem zivilen Antrag auf Schadenersatz....wünscht er Geschädigte oder dessen Versicherung die Regulierung.


    Bis hierhin sprach ich speziell vom Grätschen....und dazu addiere ich in meiner persönlichen Meinung....jedes vorsätzliche (und auch fahrlässig begangene Foul, ...was -so glaube ich- hier schon ausreichte für die Verfahrensweise im Zivilverfahren) folgenreiche Foul auf dem Platz und in diesen beiden Fällen finde ich die Sache prima!!! Prima...weil dieses Beispiel wie es durch Anträge des Klägers entstanden und von mir auch schon im Forum so hypothetisch benannt war....dazu führt....das jeder der Aufgeklärt ist, hier nun vorsichtiger sein wird...es schreckt auch ab und ich schätze es so ein, dass das dem Fußball nicht schlecht tut, sondern besonders gut ist für den Fußball. Das Urteil hat natürlich abschreckende Wirkung...die zunächst schockt...aber im Prinzip jeden Fußballer schützt!


    Das sollte jeder Trainer ab den Minis wissen...damit Grätschen abgeschafft wird...und stattdessend die viel besseren Verteidigungstaktikten geschult werden...die das Grätschen zudem -für mich jedenfalls- unwichtig erscheinen lassen.


    Alles abseits dessen, was aus fairer sportlicher Aggressivität -die ein Stück weit auch zum Fußball gehört- geschieht, ist hier überhaupt nicht gemeint. Da kann jeder soviel klagen wie er will. Der jeweilige Einzelfall wird geprüft, beleuchtet und bewertet. 2008 war die Tat...wir haben 2013...das Urteil dürfte aus 2012 stammen...so lange wurde geprüft. Würde mich doch wundern, wenn der Kläger nicht zuvor eine Rechtsberatung genossen hätte. Die anderen Fälle wären niemals so weit gekommen.


    Da ich das so einschätze, bin ich auch "nur" auf das Grätschen -zur Erinnerung...der beschuhte Fuß/mit Stollenschuh- der eine Verletzung in Kauf nimmt...die übelst auch noch eingetreten ist! Ein gestrecktes Bein in den Mann...das Austicken auf dem Platz und Zuschlagen mit Folgen...das sind die Dinge die hier einen ähnlichen Verlauf nehmen würde und das begrüßte ich. Es erfaßt auch andere Themen wie FairPlay und Vorkommnisse gegen Schiedsrichter etc..


    Ich sehe deshalb keine Gefahr für den Fußball und auch keine Klagewelle, sondern genau das Gegenteil ist der Fall. Es ist das eingetreten, was schon immer möglich war...es hat nur keiner praktisch angefaßt.


    Genau das gleiche ist es...dass man Zuschauer die den Platz nicht verlassen wollen, locker von der Polizei abholen lassen kann...das macht keiner, ist aber kostenfrei über die Eingabe von drei Ziffern über das Handy in unter 15 Minuten machbar...eine Winzigkeit und Zeitangepaßt...wenn man die Vorkommnisse der letzten Monate mal andenkt. Gruß Andre


    P.S. Das was ich hier angebe ist meine persönliche private Einschätzung des Falls

  • Ich finde auch, dass der Kopfballzweikampf im Jugendbereich und in den unteren Klassen unbedingt verboten werden müsste.


    mangels genügender Koordination und korrektem Sprungverhalten im Zweikampf kommt es hier zu häufigen Fouls,
    teilweise mit schweren Kopfverletzungen und vor allem folgendem unkontrollierten Hinfallen, meist auf den Hinterkopf, zu folgenschweren Verletzungen, Folgen durch unkontrollierte Armbewegungen in den Gesichtsbereich sind ja bestens bekannt.


    Foulpfiffe beim Kopfballspiel sind eine der am meisten abgepfiffenen Zweikämpfe.


    während vorgenanntes wegen teilweisem Unvermögen noch in den Bereich der Fahrlässig einzuordnen wäre,
    wäre das bekannte Auflaufen lassen bzw. Weg versperren schon eine bewusst vorsätzliche Straftat.


    Lösung: Auf zum Fussballgolf, da kann man höchstens über einen Maulwurfguppen stolpern. Da ist dann aber alleine der Veranstalter in Haftung zu nehmen.


    googelt mal bei "Regress durch Foul beim Fussball"


    da wird das Ganze schon sehr differenzierter und auch rechtlich richtig vernünftig bewertet.


    gg

  • Ich kann "Euch" hier überhaupt nicht verstehen. Die "Angst"...der Repekt...den ihr hier habt...der ist aus meiner Sicht restlos falsch am Platze.


    Meine Spieler stehen und standen immer recht gut da...ohne Grätschen.


    Ich selber habe Fußballgespielt...mache das auch heute noch mit einer Dienstsportgruppe...ich und kein anderer Grätscht dort...das geht prima ohne und wir haben viel Spass und wenn wir kicken...erinnert sich jeder dran....es ist Fußball...immer noch...auch ohne Grätschen.


    Grätschen war hier im Fall vermutlich das, was die Rechtskugel in Gang brachte...hätte er nicht drauf verzichten können, ....hätte er es nicht besser...anders lösen können...will irgendjemand eine Grätsche sehe...ist das fußballerisch wertvoll...wichtig....unabdingbar?


    Nun denn, will ja keinem was aufdrängen. Muß ich auch nicht, weil das Recht ist hier eindeutig geregelt und wer will, ..tja...der kann davon bei Bedarf gebrauch mache...so einfach ist das. Gruß Andre

  • guenter


    wunderst du dich noch, dass du damals von dem etwas untalentierten Spieler von den Beinen gefegt wurdest als du ihn 5 MAL Vorgeführt hast? Andere aufziehen ist wohl eine Art von dir, wenn du dich schlich überlegen fühlst.


    gl & hf beim Fußballgolf

  • Crow,


    keine Chance hätte er...das geht für mich in Ordnung...kein Problem...soll er ruhig, das gehört zu ihm wie anderes zu mir :) (ehrlicher Smily)

  • naja, andre, alles nachvollziehbar im speziellen fall.
    aber sowas taugt ja nur wenn es allgemein anwendbar ist.
    und da sehe ich die gefahr, dass dies zu sehr "ausfranst".
    wo fängt es an, wo hört es auf.
    und es hört da auf, wo jeder der sich fußballschuhe anzieht,
    "bewaffnet", selbst wenn er nur ungeschickt ist und einen moment zu spät kommt...


    grätschen gehören sowieso seid einiger zeit zum nogo, nicht nur bei den kindern.
    wer am boden liegt, hat verloren, immer. da kannst du jeden modernen trainer fragen.
    keiner meiner jungs grätscht, habe ich denen einfach nicht beigebracht.
    wenn sie von anderen vereinen kommen, tun sie es noch häufig.


    aber andre, auch die grätsche, in letzter sekunde auf ball gespielt, ist ein element des fußballs,
    genau wie der vollspann aus fünf metern auf den torwart... wenn du verstehst was ich meine.
    "hau ihn einfach rein..." tja, wenn der torwart so blöd ist, seinen job zu machen... :rolleyes:

  • siebener


    Ich verstehe nur zu gut und weiss natürlich was du meinst. Wer sie anwendet...oder ähnliches vornimmt...der riskiert halt viel und da frage ich mich halt, ob es das wert ist...ob es überhaupt nötig ist...für mich halt nicht. Diese Frage muß jeder Trainer und denkende Spieler für sich entscheiden...ich habe das damals für mich schon entschieden...es macht mir nie Spass. Selbst wenn ich sie noch so gut setze...weisste halt nie, was das Gegenüber noch macht und zack...kannste drin hängen.


    Sollte man halt wissen, Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Jeder ist seines Glückes Schmied.

  • In meinem ironischen Beitrag sehe ich schon ein Stück Wahrheit zu dieser Geschichte.


    Muss man ein Extrem durch ein anderes Extrem begegnen. Ich glaube nicht.


    Ich selbst war auch kein Freund des Grätschen, als Spieler auf Asche eh nicht, als Trainer auch nicht.


    verbietet man Grätschen müssen auch andere Dinge verboten werden.
    Ich glaub in der vergangenen Saison gab es in der Bundesliga genausoviele Kopfververletzungen beim Kopfball, wie Verletzungen durch Grätschen.


    Wann ist Grätschen zu verbieten? direkt im Zweikampf oder wenn der Gegespieler noch 1m entfernt ist( auch das bezeichnet man unter
    Abgrätschen)


    das eigendliche Problem ist weniger die Grätsche, sondern die vorgestreckte Sohle beim Grätschen, und nicht nur dort.
    wie oft sehen wir denn, dass mit hochgezogener Sohle aus dem Stand ind den Zweikampf gegangen wird, beim Laufen mit der Sohle in das
    Fussgelenk gegangen wird.


    sauberes Abgrätschen ist was anderes wie das Reinspringen mit hochgezogener Sohle (was viele leider auch als Grätsche bezeichnen)


    jetzt kann man natürlich damit argumentieren, dass sauberes Abgrätschen viele nicht können. Stimme ich zu.
    viele können auch keinen sauberen Kopfballzweikampf führen. statt zum Ball springen viele in den Mann, oder rudern mit dem Arm
    am Kopf des Gegners.

    Ich sehe genausoviele, wenn nicht mehr, schwerwiegende Fouls, wo mit ausgestrecktem Bein und Sohle in die Beine des Gegners
    gegangen wird-


    deshalb ist es mit einem Verbot der Grätsche nicht getan.


    Mit hochgezogener Sohle in einen Zweikampf gehen, egal ob Grätsche, ob im Lauf oder im Stand, ist ja eigendlich lt. Regel verboten,
    aber hier müsste viel stärker eingegriffen werden. Hier wünschte ich mir ein rigoroses Vorgehen mit härteren Strafen.
    banal ausgedrückt: die Sohle ist entscheidend bei schweren Verletzungen. Zweikämpfe auf diese Art müssten so angegangen werden wie
    Ellbogenschlag.


    die schweren Verletzungen würden rapide zurückgehen.


    gg

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das nicht, denn das was hier teilweise beschrieben wird , darum geht es in den Urteilen gar nicht.
    Der von Andre beschriebene Fall ist in der Rechtsprechung eine Ausnahme. Wo die Urteilsbegründung liegt, lässt sich leider nicht genau feststellen, es wird wohl das ärztliche Gutachten gewesen sein.


    Dafür bin ich auf andere Dinge gestoßen. Ich versuche das etwas zusammenzufassen:


    Gerichte verurteilen Foulspieler nur äußerst selten! Fußball ist ein Kampfsport und jeder weiß, dass es zu schweren Verletzungen kommen kann. Es gibt aber Ausnahmen, im Link von 7Heby steht das teilweise drin.
    Insbesondere wird die Fußball-Regel 12 von den Gerichten immer wieder als Begründung aufgeführt, um Foulspieler zu verurteilen: "... Verbotenes Spiel und sportliches Betragen ..."
    Dies bedeutet aber längst nicht, dass jeder der dagegen verstößt belangt werden kann. Eine rote oder gelbe Karte ist lediglich ein Indiz, mehr nicht. Zur Beurteilung kommen dann noch Dinge wie Platzverhältnisse, Ermüdung, Hektik, Koordinationsschwäche uvm. dazu. Vielleicht auch eine "schlechte Kindheit", was anderswo immer kritisiert wird. Insgesamt führt das dazu, dass Klagen kaum Erfolgsaussichten haben.


    Verurteilt wurde ein Spieler, der seinem Gegner ankündigte, er werde ihm die Beine brechen, was er dann Minuten später auch getan hat. Verurteilt werden Spieler, die mit 20 Meter Anlauf dem Gegner bewusst in die Beine springen. Wollen wir diese Spieler wirklich laufen lassen, nur weil wir Fußballspielen und damit leben müssen?


    Die Fachleute sind sich aber einig: der Fußball ist kein rechtsfreier Raum. Nein siebener, Fußball wird nicht zur Gerichtsshow verkommen, denn die Beweislast liegt beim gefoulten Spieler. Diese Beweislast zu führen ist meistens unmöglich. Selbst bei den Profis geht das nicht, obwohl TV-Bilder vorliegen.


    Diese Rechtsanwälte beurteilen das so:
    BTR Rechtsanwälte
    Das Urteil ist ein deutliches Signal gegen emotional unkontrollierte „Blutgrätschen“ und taktisch motivierte „Notbremsen“.


    Niemand muss sich also Sorgen machen, wenn im Zweikampf jemand verletzt wird oder ähnliches. Sorgen muss man sich machen, wenn man bewusst brutal foult oder zum Foulen auffordert.

  • guenter


    ein Kopfballduell und eine Verletzung...sind für mich Unfälle.


    Auch eine Grätsche kann ein Unfall sein. Im weiteren siehe @Uwe


    @Uwe


    ja, ich sehe das auch so. Die Verletzung soll nicht nur, sondern ist wohl begutachtet worden. Darauf ist man nicht weiter eingegangen, ..vielleicht weil der Reporter die Wichtigkeit vielleicht nicht richtig eingeschätzt bzw. sogar begriffen haben könnte.


    Ich gehe ziemlich fest davon aus, dass der Richter den Zeugen entweder nicht geglaubt hat -ohne damit zu sagen, das sie gelogen haben-, sondern eher so grob in die Richtung...die haben es alle falsch eingeschätzt ..bis hin, dass die Mannschaftskameraden wohl nicht gerade unabhängige Zeugen sind.


    Der Richter hat sich hier vermutich an die Fakten gehalten und sich so ein Bild verschafft. Dieses Bild zeigte eine brachiale Verletzung die man nicht so ohne weiteres mal ebend durch eine kleine Unzulässigkeit produziert. Die muß so heftig hingelegt worden sein, dass die Zeugen und der Beklagte anderes nicht hat weiss machen können. Die Aussage des Schädigers und er Zeugen paßten nicht zum Bild der Verletzung...die sprachen vermutlich eine ganz andere Sprache...was der Gutachter vermutlich so dokumentiert hat. Der Richter muß -in diesem Fall durch das Gutachen/den Gutachter- davon ÜBERZEUGT gewesen sein, dass hier ein grobes Foul vorgelegen haben MUSS. Bei kleinstem Zweifel hätte er das Verfahren meiner Ansicht nach eingestellt. Diese Zweifel hatter er aber nicht, was er -so ich mit meiner Einschätzung richtig liege- mit dem Urteil belegt.


    Das Urteil wurde eine Instanz weiter bestätigt, was darauf hindeutet, dass es keinen Fehler gab. So wurde das Urteil dann rechtskräftig. Datt muß so oder fast so gewesen sein!

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwo hatte ich gelesen, dass im medizinischen Gutachten folgendes bewiesen wird: diese Verletzungen waren nur möglich, wenn dem Gefoulten von hinten in die Beine getreten worden ist. Damit ist die Aussage, der Angriff erfolgte seitlich ausgeschlossen und somit falsch. Allerdings findet man nichts darüber, ob auch Mitspieler des Gefoulten ausgesagt haben, schon merkwürdig.