2 Anwälte auf dem "Holzweg" zum Verfassungsgericht

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  • Es geht lediglich um den Vergleich zweier Rechte:
    1. das des Individuums (wobei nicht mal das Alter eine Rolle spielt) an der Selbstbestimmung des Ortes für seine Hobbyausübung
    2. das Recht des Vereins an der Hobbyleistung des Inidviduums


    @TW


    das wäre doch dann die Diskussion, ob das Recht des Einzelnen Vorrang vorm Interesse der Allgemeinheit hat.


    damit befassen sich doch ganz andere geistige Grössen.


    und die Rechtssprechung steht da dann oft im Gegensatz zum allgmeinen Rechtsempfinden.


    Beispiel: da wurde jetzt eine ganze Innenstadt für mehrere Stunden lahmgelegt, weil 30 Personen sich auf ein Recht unseres Staates
    berufen, gegen den sie aber demonstrieren.


    für mich stellt sich einfach die Frage, ob es im Sinne der Allgemeinheit ist, Vereins- oder Verbandsregularien zu unterlaufen,
    im Interesse des Einzelnen.


    Obwohl juristisch unwissend, kann ich mir vorstellen, dass es im Verband viele Regelungen gibt, über die man juristisch vorgehen
    könnte, z.b. die Gerichtsbarkeit beim DFB-
    trotz erwiesener Unschuld erfolgt Sperre, weil es die Regularien so vorschreiben.
    sollen diese Fälle alle vor ein ordentliches Gericht? das kann es doch wohl nicht sein.


    es ist doch letztendlich eine Grundsatzfrage: Geht das Recht des Einzelnen vor dem der Allgemeinheit?


    ich mag das letztendlich nicht beurteilen.


    gg

    • Offizieller Beitrag

    für mich stellt sich einfach die Frage, ob es im Sinne der Allgemeinheit ist, Vereins- oder Verbandsregularien zu unterlaufen,
    im Interesse des Einzelnen.


    Ja, ist es. Niemand unterläuft Verbandsrecht, es erfolgt lediglich eine Prüfung vor dem Verfassungsgericht, ob dieses Recht ok ist. Der Verband hat keine Staatsgewalt und es wäre fatal, wenn ein Bürger Verbandsrecht nicht vor ordentlichen Gerichten prüfen lassen könnte. Ob man das im Einzelfall schlecht findet, spielt dabei keine Rolle.


    Welches Recht hat denn die Allgemeinheit daran, wo ich mein Hobby ausübe?

  • Welches Recht hat denn die Allgemeinheit daran, wo ich mein Hobby ausübe?


    absolut Keines. da geb ich dir Recht.


    wenn ich mich aber für mein Hobby einer Gruppe oder einem Verein (verband) anschliesse kenn ich doch deren Bedingungen.
    Kann ich da dann verlangen, wenn mir irgendwas nicht zusagt, dass das für mich geändert wird.?


    ich hab ja auch die Möglichkeit per Vertrag bestimmte Bestimmungen ausser Kraft zu setzten, wenn zugestimmt wird.
    (z.b. Aufwandsentschädigungsfrei wechseln)


    problematischer ist es natürlich bei Kinder, die neu einsteigen, sich nicht auskennen.
    hier gibt es da aber zumindest die Möglichkeit bis einschl. D-Jugend jederzeit zu wechseln.


    ich sehe es auch nicht so, dass die Hobbyeinschränkung im Wesentlichen gegeben ist,
    lediglich die Teilnahme an Pflichtspielen ist für eine bestimmte Zeit eingeschränkt.


    es kann doch nicht im Interesse der Vereine (hier dann Allgemeinheit sein) der Fluktuation alle Türen zu öffnen.
    Mal extrem ausgedrückt; ständiger Wechsel von Jugendspielern je nach Laune oder gar ganze Mannschaften wechseln einfach
    den Verein.


    ein höchst schwieriges Thema, bei dem es für beide Seiten wohl gute Argumente gibt.


    gg

  • Günter


    Der NFV-Kommentator nimmt nur das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch. Er bezieht sich nicht auf Gesetzes-Paragraphen, sondern auf Verbandsregelungen für den Transfer.


    Mit deinem Hinweis auf das Recht zur Demonstrationsfreiheit bringst du ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig Grundrechte sind und das es dabei nicht so sehr darauf ankommt, ob eine Person, eine Minderheit oder eine Mehrheit das Grundrecht in Anspruch nehmen! Auch kommt es nicht darauf an, ob und wieviele sich dieser Demonstration nicht anschließen würden, weil sie andere darüber denken! Unsere Geschichte hat gezeigt, wie wichtig das Recht individuelle Grundrechte sind. Sie schützen uns davor, das durch Propaganda das Recht gebeugt wird und so Unrecht an Minderheiten unterstützt oder geduldet werden.

    Mir fällt da das Beispiel eines bayrischen Bauern ein, dessen seit Generationen bewirtschafteten Grund und Boden enteignet werden sollte, um darauf ein Atomkraftwerk zu bauen. Der ging zu einem Anwalt und bat diesen, doch einmal von der gegnerischen Partei ein Gutachten vorlegen zulassen, ob denn der durch das neue Atomkraftwerk erzeugte Strom überhaupt gebraucht werde! Das konnten die nicht und das Atomkraftwerk wurde nicht gebaut. Hätte er lediglich sein Unbehagen über den Strahlenden Koloss zur Kenntnis gebracht, hätte das Gericht den Antrag zur Prüfung abgelehnt!
    Den in anderen Fällen haben Hunderttausende gegen Industrieprojekte demonstriert - ohne Erfolg! Nicht das subjektive Gerechtigkeitsempfinden einer bestimmten Menschenmenge, sondern das geltende Recht ist Maßstab für die Entscheidung!


    Das ist auch der Grund, warum jeder Einzelfall geprüft und entschieden wird und so bin ich guter Dinge, das bei einer korrekten Antragsstellung das Bundesverfassungsgericht ein Prüfungsverfahren einleited, ob die Transferregelung das geltende individuelle Recht auf die Ortsbestimmung für die Hobbyausübung von Individuen (Kindern und Erwachsenen) prüft.


    Selbst, wenn eine gewisse Lobby, die ihre Felle schwimmen sieht, zwischenzeitlich eine rechtliche Basis dafür in Paragraphen verklausulieren würde! Es wäre nicht das erste Mal, das verabschiedete Gesetze einer juristischen Prüfung durch unsere oberste Gerichtsbarkeit nicht standhalten!


    So, nun noch zum Schluß eine Frage: du führt an, das bei einer Freigabe (Gegenteil von Freiheitsberaubung?) der Transferregelungen augenblicklich eine stark erhöhte Fluktuation in den Vereinen einsetzen würde. Zunächst einmal hoffe ich das nicht, denn in den meisten Vereinen wird ordentlich gearbeitet!


    Aber wäre es nicht sogar wünschenswert, das Vereinsverantwortliche, die seit Jahren auf dem Rücken von Kindern und deren Eltern "Dorfbundesliga" spielen und ca. 80 % des Vereinsetat für ihre 1. Seniorenmannschaft verprassen? Wäre es nicht wünschenswert durch Aufhebung der Transferreglungen, den ausdrücklichen Willen von Kindern und deren Eltern zu erforschen, statt sie selbst ausgedachte Vertragsbindung (Sperrung oder Freikauf) zu knebeln?


    Heutzutage sind doch die Generalversammlungen der Vereine deshalb so wenig besucht, weil das dort Besprochene für die Kindermannschaften ohne Belang ist bzw. sich über deren Interessen hinwegsetzt!


    Wird es da nicht langsam Zeit, das das Recht des Einzelnen und besonders das der Kinder im Verein gestärkt wird?

  • wo du durchs Forum tobst

    - witzig (auf Kosten anderer), oder nur andere Meinung persönlich verunglimpfen wollend (wie ich es empfinde)? Richtig ist, dass die kolportierte Zahl nicht 600, sondern 200 wäre - schlimm genug, denn es gibt reichlich Eltern (Hartz-4), die auch dies Geld nicht mal haben, um ihr Kind frei zu kaufen, wobei man dies auch nicht wollen muss, damit Kinder ganz harmlos an ihrem Fußballspiel teilnehmen dürfen, von dem sie doch "sportlich fördern" sollende Verbände ausschließen wollen...


    Beispiel: da wurde jetzt eine ganze Innenstadt für mehrere Stunden lahmgelegt, weil 30 Personen sich auf ein Recht unseres Staates
    berufen, gegen den sie aber demonstrieren.

    - welch Vergleich! Legt ein 12- o. 16-jähriges Kind vllt eine ganze Innenstadt lahm, da es den Verein wechseln u. im neuen Team gern mitspielen will? Bitte nicht mit solch Kanone auf Spatzen schießen, wo keiner reell einen echten (Vermögens-)Schaden erleidet (so Kinder kein Besitzgut "gemeinnütziger" Vereine seien, die doch für sie, als schutzbefohlene Mitglieder, dasein sollen statt umgekehrt). Und ja, ich bin doch stolz drauf, dass ich mich "nur" darüber aufrege (-n kann), dass Kinder per monatelanger Aussperrung von ihrem Fußballspiel bzw. Drohung damit für das bestraft werden sollen, was Erwachsene im Zwist untereinander verbocken, noch dazu wg Geld o. Machtkampf. Tobend Innenstädte lege auch ich dabei nicht lahm; aber für viele scheint es schon zuviel zu sein, sich verbal für reell mehr (hier per jahrzehntelanger "Propaganda" gebeugte) Kinderrechte bzw. -freiheiten im öffentlichen Bewusstsein stark zu machen - schade: das reelle Wohl von Kindern sollte immer im Wert höher stehen als irgendwelche Geldtransfers o.ä. unter Erwachsenen...


    Warum sieht man dies nicht bzw. so anders, findet es so nichtig, wenn Kindern individuell (in Kollektivhaftung für Vereine bzw. Erwachsene) ihr Fußballspiel per Ausgrenzung davon geraubt wird? Ich verstehe diese Gesinnung, die Geld im Wert allem voran stellt, einfach nicht, sorry. Dass Justizia blind ist, weiß man ja, aber kann mir sie mal wer unter KiFu-Fans sachlich erklären: was nützt das der Jugend real? Wer prüft denn, ob jene "Entschädigungen" überhaupt auch nur der Jugend kleiner Vereine zugute kommen statt bei der 1.Herren zu landen, doch keiner, oder? Hier sollten alle KiFu-Freunde wie eine Wand fürs Kinderrecht auf freie Bewegung gegen alles Geklüngel eintreten, meine Meinung...

    Jeder Erwachsene kann nur so gut spielen, wie er als Kind trainiert wurde....

  • Zitat von »guenter«
    Beispiel: da wurde jetzt eine ganze Innenstadt für mehrere Stunden lahmgelegt, weil 30 Personen sich auf ein Recht unseres Staates
    berufen, gegen den sie aber demonstrieren.


    - welch Vergleich! Legt ein 12- o. 16-jähriges Kind vllt eine ganze Innenstadt lahm, da es den Verein wechseln u. im neuen Team gern mitspielen will?


  • @Kicker: Wo du da eine Provokation siehst, erschliesst sich mir nicht!


    Ich fand es nur erstaunlich, dass jemand, der durch so umfangreiches Wissen glänzt, auf einer seiner Diskussionsseiten den Transferrechner nicht findet.


    Und zum Thema: Ich halte die Ausbildungsentschädigung für sinnvoll, da ansonsten den Abwerbern Tür und Tor geöffnet wird, die dann Kinder mit Versprechungen locken und, wenn diese nicht die erwartete Leistung erbringen, einfach abservieren. Außerdem investiert der ausbildene Verein eine Menge Geld in jeden Spieler, so dass es nur fair ist, wenn zumindest ein Teil davon zurückfliesst.
    Wenn eine Entschädigung bezahlt werden müsste, so überlegen diese Vereine dann eher mal, ob der Spieler wirklich so unverzichtbar ist.


    Und in den jüngeren Jahrgängen, wenn die Kinder zum Fußball finden, kann ja ohne Entschädigung gewechselt werden, wenn es denn nötig ist.

  • Findest du es richtig ein Zitat zu bringen, als Argument für den eigenen Diskussionsbeitrag zu verwenden, das ganz eindeutig in einem anderen Zusammenhang steht.


    Entschuldige, aber ich habe das Zitat nur auf das hier zu behandelnde Thema bezogen. Denn abstrakt über Gott u. die Welt: Rechtsgüterabwägungen bei Demos zu diskutieren, kann's doch nicht sein: hier geht es um den konkreten Fall der sog. Ausbildungsentschädigung, bei deren Nichtbezahlung rechtens Kinder von ihrem Fußballspiel ausgesperrt werden sollen, nicht, ob Minderheiten per Demo Innenstädte lahmlegen dürfen. Ohne Themabezug als zumindest vagen Zusammenhang macht's keinen Sinn, dies Beispiel zu diskutieren. Ein Argument kann man daraus eben grad nicht ziehen, so mir der Zusammenhang ganz vage, viel zu weit hergeholt schien: wozu 12- o. 16-jährige nur harmlos fußballspielen wollende Kids mit (dann ja gewaltsam) Innenstädte lahmlegenden Demonstranten vergleichen? Fand ich unsachgemäß.


    ( Zamorra: Vielleicht sollte dich mal wer als durch Foren "tobenden" Ungeist bezeichnen, damit du verstehst, wie man sich da fühlt? Wie beschrieben: mit der Zahl 600 wurde vor Ort gearbeitet, vllt gar dank Vorlage in o.g. Klage, ich habe sie nicht geprüft, nur übernommen, mea culpa, ein Fehler, der aber zugleich eins zeigt: wie die AE benutzt werden kann, um mit falschen Zahlen einzuschüchtern... Und wo monetäre Zahlen wichtiger als Kinder werden, deren Förderung im sportlichen Wohl in jeder Vereinssatzung verankert ist, ok, da sträuben sich mir die Nackenhaare nunmal. "Toben" aber tu ich deshalb noch nicht, nur meine freie Meinung dazu klar o. auch mal zugespitzt schreiben, um andere zu überzeugen: was leider kaum, schwer möglich scheint: warum verstehe ich nicht! "Umfangreiches Wissen" fehlt mir also leider, ich suche es nur: wie kann man Kinder - wie Profis, die selbst Verträge zu ihrem Vorteil unterzeichneten - von ihrem Fußball wegsperren wollen, nur weil Erwachsene um Geld unter dem wohlfeilen Ausdruck "AE" feilschen wollen? Gar nur um Kinder vor bösen Abwerbern zu schützen? Glaubst du das ehrlich? Hilf mir zu verstehen...)

    Jeder Erwachsene kann nur so gut spielen, wie er als Kind trainiert wurde....

    Einmal editiert, zuletzt von Kicker ()

  • @Kicker: Es geht nicht darum Kinder vor den Abwerbern zu schützen, sondern die vielen kleinen Vereine, die gute Jugendarbeit machen, um dann ihre besten Spieler zu verlieren und somit dann selbst nicht mehr imstande sind, eine eigene Mannschaft zu stellen.
    Und die Kinder werden nicht vom Fußball weggespert, sie könnten ja in ihrem alten Verein weiterspielen.
    Nach meinen Erfahrungen spielen die Kinder da, wo auch ihre Kindergarten- oder Schulkumpels spielen. Nach der vierten Klasse kommen die meisten dann auf neue Schulen und neue Freundeskreise können sich bilden. Wenn dies der Fall ist, können die Kinder zu diesem Zeitpunkt nach den Statuten noch ohne Aufwandsentschädigungszahlungen (irres Wort) wechseln.
    Die danach wechseln, wechseln dann meist, weil sie meinen im neuen Verein höhere Ziele erreichen zu wollen/ können. Wenn dem neuen Verein der Spieler so wichtig ist, kann er auch dem Ausbildungsverein eine Entschädigung zahlen.


    Und nebenbei: Wie es deine nette Art ist, dichtest du mal wieder Dinge hinzu: Wo habe ich etwas vom "tobenden" Ungeist geschrieben? Ich verbinde toben mit schönen Erinnerungen an meine Kindheit und freue mich noch heute, wenn ich meine Spieler toben sehe. Aber wer negatives sucht, findet es scheinbar auch.

  • Zamorra


    Endlich mal ein Argument, mit dem man sich sachlich auseinander setzen kann.


    Natürlich wäre es besser, wenn es Daten darüber gäbe, in wie vielen Fällen eines Vereinswechsels, in denen es keine Freigabegründe (z.B. Wohnortwechsel) gab, tatsächlich die verlangte Transfersumme:
    a. vom aufnehmenden Verein
    b. von den Eltern
    gezahlt wurden. Ich vermute jedoch, das in den allermeisten Fällen auf eine Zahlung verzichtet wird, weil man dem Spieler keine Steine in den Weg legen wollte. In den wenigen Fällen, in denen sich ein Profiverein einen "Rohdiamanten" sichern wollte, ist freiwillig gezahlt worden. Wenn also geltende Transferregelungen nur in Ausnahmefällen angewendet werden, dann könnte man sie doch besser gleich abschaffen oder?


    Die Zahl von unseriösen Wechselangeboten wird sich weder mit noch ohne Transferregelung ändern, da die "schwarzen Schafe" selbstverständlich keine "Ablöse" zahlen wollen! Und selbst dann, wenn es irgendwann zur Pflicht würde, müßte sichergestellt sein, das auch der aufnehmende Verein und nicht die "betrogenen Eltern" die Ausbildungsentschädigung zahlen.


    Womit wir bei der Begründung für die Ablöse wären! Wenn der Verein ein Recht auf Ausbildungsentschädigung hat, dann müßte doch auch jeder Ausbildungsbetrieb ein Recht besitzen, vom aufnehmenden Betrieb seines Azubis eine Ausbildungsentschädigung zu verlangen? Hierbei geht es sogar um einen Beruf, also eine professionellere Ausbildung, bei der eine gewisse Qualität von Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule durch die absolvierte Prüfung sichergestellt ist.
    Welche Form der Ausbildungsqualität kann nun der abgebende Verein für ein Kind, welches von Hobbytrainern auf Hobbybasis ausgebildet wurde, für sich in Anspruch nehmen? Vermutlich gar keines, denn sonst wären die anderen Kinder im Verein genauso wertvoll für andere Clubs! Es ist also eher dem Trainingsfleiß des Talents zu verdanken, das es sich besonders durch Leistungen auch für andere Vereine empfiehlt. Ist es dann nicht eher Zufall, das dieses Talent in Verein X oder Y sein Hobby ausübt? Mit welchem Recht läßt sich dann der Verein diese Zufälligkeit bezahlen?


    Es geht einzig um das Grundrecht den Ort seiner Hobbyausübung selbst bestimmen zu können. Hierbei ist zu prüfen, ob eine unangemessene Einschränkung durch die Transferregelungen gegeben ist.

  • Es bleibt ein schwieriges Thema und wir kommen wieder Mal auf die Frage zurück, ob die Kinder überhaupt eine Ausbildung erhalten oder ob alles nur durch das Talent des Kindes kommt. Da haben wir in zahlreichen Diskussionen noch keine Lösung gefunden.
    Wenn, wie du es andeutest, alles vom Talent her kommt, dann wäre es fair, keine Entschädigung zu verlangen. Wenn es aber in einem Dorfverein in einer Mannschaft, wie hier im Kreis, von zehn Spielern es zwei in den Stützpunkt schaffen und sieben in die Kreisauswahl, dann könnte eventuell doch ausgebildet worden sein und eine Entschädigung für die erfolgte Ausbildung wäre dann wohl angemessen.
    In meinem Kreis ist es üblich, dass eine entsprechende Vergütung bezahlt wird oder zumindest eine Freigabezusicherung im Falle eines Rückwechsels.
    Leider fehlen mir belastbare Zahlen, wie es in anderen Kreisen und Bezirken aussieht, so dass ich nicht zu bewerten vermag, ob die Zahlungen eher die Ausnahme oder die Regel sind.


    Und letztendlich unterwirft sich jeder Spieler (oder dessen Eltern für ihn) mit dem Eintritt in den Verein des Verbandsregularien, sollten also um diese Problematik wissen.


    Ich wage im Übrigen auch zu bezweifeln, dass hier ein Grundrechtsverstoss vorliegt, da Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind und nicht gegenüber dem Fussballverband, aber das dürften die zwei Anwälte sicher besser wissen.

  • Zamorra
    Wenn es eine ganz einfache Sache gewesen wäre, so hätten sich die beiden Anwälte mit ihrem Antrag ans Verfassungsgericht nicht auf dem Holzweg befunden und sich der NFV-Verantwortliche mit seiner Schadenfreude bei der Kommentierung etwas mehr zurück gehalten.


    Bei den Grundrechten unterscheidet man nicht, ob sie gegenüber dem Staat, einem Unternehmen, Verein ect. gelten, sondern sie gelten gegenüber jedermann. Doch selbst losgelöst von der juristischen Betrachtung habe ich den "Normalfall" beschrieben, in der ein besonders talentiertes und trainingsfleissiges Kind sich gerne in einem Leistungsverein weiterentwickeln möchte. Doch der Verein interessiert sich nicht für die sportlichen Interessen des Kindes, sondern des des Vereins, insbesondere für die Vereinskasse. Er fordert Geld, aus denen dann andere Dinge (z.B. die neue Bierzapfanlage im Vereinsheim) bezahlt werden können.


    Eine andere Sache mag es sein, ob im Jugendleistungsbereich homogene Teams systematisch gefördert werden, so das sie sich für höhere und höchste Ansprüche empfehlen können. Hier mag man die Transferregelung als nützlich ansehen. Auch kommt es hier in ganz seltenen Ausnahmen nicht zu Einigungen zwischen den Vereinen und Talenten.


    Wie "Uwe" und andere bereits beschrieben haben, wird vielerorts gute Vereinsarbeit geleistet, die honoriert gehört. Über diesen Anreiz sollten auch weitere Vereine zu animiert werden, mehr Aktivitäten in die Jugendarbeit zu investieren. Die derzeitige Transferregelung ist jedoch ungeeignet, weil sie eine Weiterentwicklung von Geldzahlungen für den Transfer abhänggig macht.


    Ein Umlageverfahren, in denen die Talentförderung automatisch von den Profi- und Leistungsvereinen an die "Talentstuben" der Dorfvereine fließen, wäre dann besser, wenn die Dorfvereine nachweispflichtig sind, dass dieses Geld auch in die Jugendförderung investiert wird.


    Doch hat die Grundrechtsprüfung mit der Methode der Abgeltung von eventuellen Leistungen nichts zu tun - deshalb lagen die beiden Anwälte auf dem Holzweg!

  • nicht vom Fußball weggespert, sie könnten ja in ihrem alten Verein weiterspielen

    ...dann wäre die Absicht ja noch schlimmer, nämlich einsperren im alten Verein contra freiheitlich "den nächsten step" gehen dürfen. Würde ich mehr dieser kleinen Vereine u. deren Ausbildung als Ursache der positiven Entwicklung kennen (was ich einzelnen Trainern kleiner Vereine nie pauschal absprechen würde, bei uns im Jg. gibt es auch einen Top-Dorfverein, der mit den BuLi-NLZ mithält, obwohl er nur seine Dorftalente, keinerlei abgeworbene hat, - nur in der Summe ringsum...), säh ich es anders. Aber da würde logischerweise grad kein Einzeltalent wechseln "müssen", da das ganze Team spielerisch top ist!


    Ich selbst habe als Trainer einer jüngeren D dem stärksten Talent noch 2 Probetrainings im LZ besorgt als Chance rechtzeitig wegzukommen, da sein Vater weder eine AE hätte bezahlen wollen noch können (H-4). Klar, da galt ich nur als Feind im eigenen Lager u. warum ich "meinen" besten wegloben, "mein" Team um seine Dominanz schwächen wollte o. ähnliches, fand leider kein Interesse. Für mich dürfen Kinder nicht als Besitz betrachtet u. gg Geld verrechnet werden, damit irgendwer profitieren könne, selbst wenn es um so einen guten Kleinverein ginge, der dies sicher auch gar nicht wollte. Daraus schließe ich dann, dass es bei der AE in Wahrheit um ganz was anderes geht, was ich als justiziabel sehe: Denn Kinder, sie stark zu machen, sollte aus Respekt höchstes Gut sein, etwas darüber zu stellen, ist schon grundverkehrt im Denken, erst Recht, wenn's um Geld geht... Aber egal, die oberste Justiz sah es anders, was mir nur zeigt: die Kluft zwischen Rechthaben u. Rechtbekommen wird hierzulande immer krasser, mit fatalen Folgen für den Rechts-/Bürgerfrieden...


    Anreize ideeller Art habe ich vielen Kleinvereinen in den vergangenen Jahren etliche geboten, auf fruchtbaren Boden fielen die aber nur in den LZ... Warum? Meine aus viel Negativ-Erfahrung klüger werden müssende Antwort: das Interesse fehlt. Es sind immer nur einzelne Trainer die Vollgas für mehr Lernerfolge u. starke Kids geben. Mit denen halte ich in einem Netzwerk denn auch Kontakt, aber ansonsten dreht sich das Meiste ums eigene Ich - und da liefert die AE eine fatale Vorlage, um Kinder mittelloser Eltern zum Bleiben zu nötigen o. für viel Konflikte zu sorgen... Nachsatz: Holzwege führen im Urwald die, die sie freischlagen, zur Lichtung, auf denn!

    Jeder Erwachsene kann nur so gut spielen, wie er als Kind trainiert wurde....

    2 Mal editiert, zuletzt von Kicker ()

  • Womit wir bei der Begründung für die Ablöse wären! Wenn der Verein ein Recht auf Ausbildungsentschädigung hat, dann müßte doch auch jeder Ausbildungsbetrieb ein Recht besitzen, vom aufnehmenden Betrieb seines Azubis eine Ausbildungsentschädigung zu verlangen? Hierbei geht es sogar um einen Beruf, also eine professionellere Ausbildung, bei der eine gewisse Qualität von Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule durch die absolvierte Prüfung sichergestellt ist.

    Es geht ja sogar noch weiter. Der Ausbildungsbetrieb könnte dann analog ein Arbeitsverbot verhängen, bis die Ablöse bezahlt wurde. Natürlich alles nur zum Schutz der kleinen Handwerksbetriebe vor der Abwerbung durch große Konzerne...