Jugendspruchkammerverhandlung

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  • Nach dem Vorfall im letzten Spiel und dem unschönen Verhalten des gegnerischen Spielers, wofür er auch die rote Karte bekam, wurde ich jetzt als Zeuge zur JSK-Sitzung geladen. Ich habe den Vorfall allerdings nur halb gesehen und die entscheidende Szene für die es Rot gab gar nicht bewusst gesehen, sondern eigentlich nur das unschöne Verhalten des Spielers nach der roten Karte.


    Es ist für mich das erste Mal, dass ich an so etwas teilnehmen muss, und erhlich gesagt habe ich keine großartige Lust dazu. Der Spieler wird den Rest der Saison eh nicht mehr spielen da man den Ausführungen des Schiris so glauben darf, und er anscheinend extra für dieses Spiel angesetzt wurde, da unser Gegner leider oft übre die Stränge schlägt (soweit ich weiß pfeift der normalerweise Bezirks- oder Landesliga, da gehört Kreisliga B-Jugend nicht mehr ganz zu seinem Aufgabengebiet...). Zudem würde ich mir den knapp 40-minütigen Ritt in die Pampa gerne sparen...


    Praktischer wäre es wenn man sich auch schriftlich äußern könnte!

  • Für so eine Sache, finde ich einen schriftlichen Bericht zu ungenügend. Inhalte kann man falsch verstehen... unser Forum hier ist der Beweis. Ich denke, dass es schon besser ist, wenn Sie Dich abfragen.


    Natürlich muss es sich um etwas ganz Schlimmes handeln. Das man im Jugendbereich so einen Aufwand betreibt ist ziemlich ausserordentlich... noch nie erlebt.


    Gruss TRPietro

  • Zuschauerbeleidigung, Schiribeleidigung, und gegenüber dem Schiri fast einen auf Frank Rijkaard wie bei der WM90 machen, und das alles innerhalb von nichtmal 60 Sekunden...


    Ich weiß ja nichtmal warum ich als Zeuge geladen bin. Ich stand zwar nur 10, bzw. dann 20 Meter vom Geschehen entfernt, konnte aber nichts hören und nur sehen weil ich soweit weg war. Der gegnerische Trainer der auf der anderen Seite stand ist aber auch geladen, zudem noch der Schiri.

  • Sowas geht vor allem ins Geld, unter 500 Euro Strafe kommt man da selten raus, Einspruch kostet dann noch mal 250 Euro ... zumindest bei uns! ?(

  • Tortzdem könnte man das Verfahren auch erstmal schriftlich führen und die Zeugen nur laden wenn es Unklarheiten gibt. Wahrscheinlich bekommt der andere Verein das jedochnicht hin. Es geht eh durch die Bank mit allen Mannschaften dieses Vereins nur Ärger...

  • Stell dir das vor wie eine Gerichtsverhandlung. Der Schiri ist der Kläger und hat ja bereits einen schriftlichen Sonderbericht abgeliefert. Auf grund dieses Berichtes wird dann ja eine Verhandlung einberufen. Wenn der Beschuldigte nicht erscheint wird es noch mal teurer.
    Eben aufm Turnier gab es ein Spiel was sicher sicher auch eine Verhandlung nach sich ziehen wird, 2 Rote Karten und 4 Zeitstrafen für eine Mannschaft ... vom Unterhaltungswert sicher was anderes aber rein sportlich grausam.

  • Wenn Du den Vorfall nicht genau gesehen hast, dann schreib das dem Sportgericht und sage denen, dass Du nicht als Zeuge weiterhelfen kannst.


    Ansonsten kann so ein schwerwiegendes Verfahren gegen einen Spieler nur in einer mündlichen Verhandlung stattfinden.

  • Was wäre eurer Meinung nach ein angemessenes Strafmaß, davon ausgehend was ihr wisst:


    - mit Zuschauer angelegt, diesen beleidigt
    - Schiedsrichter fast angespuckt und beleidigt

  • Was wäre eurer Meinung nach ein angemessenes Strafmaß, davon ausgehend was ihr wisst:


    - mit Zuschauer angelegt, diesen beleidigt
    - Schiedsrichter fast angespuckt und beleidigt


    Ohne den Fall im Detail zu kennen und die wenigsten hier dürften auch die Vorgaben ihrer jeweiligen Sportgerichte kennen, hängt es doch von so vielen Faktoren ab.


    - Zeugenaussagen
    - was habe ich selbst gesehen
    - Ist der Spieler ggf. Wiederholungstäter
    - und und und

  • Tortzdem könnte man das Verfahren auch erstmal schriftlich führen und die Zeugen nur laden wenn es Unklarheiten gibt. Wahrscheinlich bekommt der andere Verein das jedochnicht hin. Es geht eh durch die Bank mit allen Mannschaften dieses Vereins nur Ärger...

    Alle teilnehmenden Mitglieder dieses Ausschusses bekommen Sitzungsgeld für solche Verhandlungen, schon alleine daher will man da nicht eventuell noch eine Ladung vornehmen, sondern es sollte schon in dieser Verhandlung auch zum Schluss kommen. Deshalb holt man dann auch gleich Zeugen dazu und befragt diese nicht im Nachgang, wenn etwas unklar ist. Wenn Du die Aktion zur roten Karte nicht gesehen hast, so kannst Du ja wie Du selbst beschreibst gute Angaben zum Verhalten des Spielers im Anschluss an die Karte machen, ich würde mal vermuten, dass wird sicher auch Hauptteil der Verhandlung sein.

    Was wäre eurer Meinung nach ein angemessenes Strafmaß, davon ausgehend was ihr wisst:


    - mit Zuschauer angelegt, diesen beleidigt
    - Schiedsrichter fast angespuckt und beleidigt

    Ich habe schon von den unterschiedlichsten Urteilen gelesen, wo mir das Strafmaß sagen wir mal nicht passend erscheint, da sind immer Überraschungen drin. Falls Du Dir Sorgen machst, dazu etwas sagen zu müssen, kann ich Dich beruhigen: man wird Dich ganz nüchtern zu den Fakten befragen, sehr unspektakulär.

    "Sag es mir - und ich werde es vergessen. Zeige es mir - und ich werde mich erinnern. Beteilige mich - und ich werde es verstehen."
    Lao-Tse (chinesischer Philosoph)

  • Guten Abend zusammen.


    Ich wollte euch mal kurz schreiben wer bei uns im Kreis zur Jugenspruchkammersitzungen geladen wird.


    - Es wird immer die beschuldigte Person eingeladen.
    - Von jeden Verein ein Vereinsvertreter (mit der entsprechenden Vollmacht).
    - Die entsprechenden Mannschaftsverantwortlichen laut Spielbericht.
    - Der Schiedsrichter
    - " Das Opfer "


    Bei uns kann man den Vorsitzenden der Spruchkammer anrufen und kurz mitteilen wie in deinem Falle, dass man den Vorfall nicht gesehen hat. Daraufhin wird er dir mitteilen, dass du deine Wahrnehmung zum entsprechenden Vorfall zu Papier bringen sollst. Somit ist deine Anwesenheit nicht erforderlich.


    Ich empfehle aber jeden nach Möglichkeit an der Versammlung teilzunehmen, da man sofort auf Missverständnisse reagieren kann.

  • Opfer gabs in dem Sinne ja nicht, das Urteil war jedenfalls ziemlich lächerlich. Sperren über die Winterpause haben meiner Meinung nach keine erzieherische Wrikung. Diese Mannschaft wird eh nicht zu Hallenturnieren eingeladen und eine achtwöchige Sperre die schon fast abgelaufen ist brauch man nicht verhängen wenn der Spieler dadurch kein Meisterschaftsspiel verpasst.

  • Also ich kenn nen Sportgerichtsfall für den ein Spieler für Schiri ansprucken mit treffen 6 Monate Sperre bekommen ...
    Hmm wie alt ist denn der Spieler, da bis 15 Jahre meistens Gnade vor Recht gilt, denke mal so 10 Spiele wird er kriegen ...
    Mehr werdens net werden ...
    Wenn das er laut deiner Aussage den Schiri NICHT getroffen hat, Schiribeleidigung und Zuschauerbeleidigung wird nicht so scharf bestraft...
    Verein dürfte wenns hochkommt vllt 50-70 Euro strafe bekommen ...