Beiträge von Internationale Haerte

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    Nils - Klar, war eine vereinfachte Darstellung der Thematik und ich ging vom Standard aus, dass der Spieler in der Rückrunde noch gespielt hat. Die Situation des Thread Erstellers ist ja nicht bekannt.


    Verband "WFV"


    Eine "Nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel" wird dann ja zu einer Zustimmung vom abgebenden Verein aus :) Was sagt uns das. Lohnt sich vielleicht immer auch bei einer zunächst "Nicht-Zustimmung" noch mit dem abgebenden Verein Kontakt aufzunehmen. Vielleicht kommen die ja doch noch zur Einsicht, oder man findet gemeinsam eine Lösung. Aber der Spieler oder ggf. aufnehmende Verein kann halt nichts erzwingen.


    "6 Monate nicht gespielt. Entfall der Wartefrist". Hatte einen zunächst nicht komplett eindeutigen Fall bei dem der E-Jgd Spieler zur Rückrunde im Frühjahr wechseln wollte, da es unschöne Vorfälle mit dem damaligen Trainer gab.

    Unter dem Jahr greift eigentlich zunächst die 3 monatige Wartefrist ab Abmeldung. Das letzte Spiel für den damaligen Verein war im Oktober. Er war im damaligen Verein im Frühjahr aber noch Mitglied. Die Fragestellung war? Was greift dann eigentlich, oder ist höherwertig, wenn er im Frühjahr wechseln möchte? 3 Monate Wartefrist oder 6 Monate nicht gespielt?

    Der Verband hat dann, nach Rücksprache, einer Rückdatierung der Abmeldung des Spielers vom Verein zum letzten Spiel zugestimmt, ohne irgendwelche Bußgelder (14 Tage Frist). Der abgebende Verein hat auch mitgemacht, und hat rückdatiert den Spieler abgemeldet, im Sinne des Spielers. Pflichtspielrecht war sofort da. Da war ich überrascht. Lohnt sich also immer die Regularien genau zu lesen und ggf. auch mit dem Verband Kontakt aufzunehmen. Vielleicht findet sich ja noch was :)


    Außerdem gibt es ja auch noch den Spezialfall "Wohnortwechsel" der ggf. in Frage kommt.

    Für eine Bewertung der Situation wäre Mitgliedsverband / Jahrgang des Spielers / Welche Aktion hat der abgebende Verein getätigt - unumgänglich? Dschungel Verbandsregularien.

    Fantomas. Für unseren Verband WFV gilt aktuell. Wechselfenster zum Ende der Saison.


    Bis jüngerer Jahrgang D-Jgd ist ein Wechsel problemlos möglich, auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins.


    Ab älterer Jahrgang D-Jgd bis A-Jgd

    >>> Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel kann im Jugendbereich nicht durch Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.

    D.h. Der abgebende Verein kann dem Spieler zum Abschied noch einen Gruß schicken und Ihn für Pflichtspiele für 3 Monate sperren. Ohne Abkürzung.


    Ausnahme: A-Jgd. Hier gilt das Vereinswechselrecht des Aktivenbereichs mit ggf. Entschädigungstabelle.