Am einfachsten ist immer mal in die Jugendordnung zu schauen
Die Jugendordnung Brandenburg gibt folgendes her:
§ 12 a
Zweitspielrecht
Junioren/Juniorinnen kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen für jeweils eine Spielzeit ein Zweitspielrecht erteilt werden.
(1) Es ist ein Antrag zu stellen, dem beide Vereine, die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter des Spielers/der Spielerin und die zuständigen Verbandsausschüsse zustimmen. Für landesverbandsübergreifende Spielklassen darf ein Zweitspielrecht nur erteilt werden, wenn der Antrag einschließlich der erforderlichen Zustimmungen bis zum 31. Januar eines Jahres beim FLB eingeht.
(2) Die Erteilung eines Zweitspielrechts ist nur möglich für
a) Junioren/Juniorinnen, deren Stammverein in ihrer Altersklasse
– keine Mannschaft gemeldet hat oder
– über zu viele Spieler/Spielerinnen verfügt;
wird in einem solchen Fall ein Zweitspielrecht erteilt, verlieren die Junioren/Juniorinnen in ihren Stammvereinen die Spielberechtigung für Mannschaften ihrer Altersklasse.
b) Junioren/Juniorinnen mit wechselnden Aufenthaltsorten (z. B. wegen getrennt lebender Eltern).
c) Juniorinnen, denen ihr Stammverein in ihrer Altersklasse
– keine Möglichkeit bietet, in einer Jungen- und Mädchenmannschaft zum Einsatz zu kommen oder
– keine leistungsgerechte Möglichkeit bietet, in einer Jungen- und Mädchenmannschaft zum Einsatz zu kommen;
die Regelung der Einzelheiten obliegt dem FLB.
(3) Die Erteilung eines Zweitspielrechts darf nicht dazu führen, dass Junioren/Juniorinnen die Spielberechtigung für Mannschaften zweier Vereine erhalten, die im Meisterschaftsspielbetrieb gegen einander antreten.
Die Sparche ist immer von "ihrer Altersklasse" also sollte sich E-Jungs und E-Mädchen nicht ausschließen, solange die E-Mädchen nicht in der selben Liga antreten, wie die E-Jungs. Eine Altersklasse höher spielen darf man immer, also wäre D-Mädels dann auch ok.
Interessant finde hier die Möglichkeit eines Zweitspielrechts bei zu vielen Spielern. Das gibts in Hessen nicht.