Sperre bei Vereinswechsel als Jugendspieler

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  • Ich spiele aktuell in der Kreisliga A-Junioren in Bayern und würde zum Ende der Saison gerne den Verein wechseln weil fast die ganze Mannschaft in den Herrenbereich geht, ich als 2007 er Jahrgang aber noch ein Jahr in der A-Jugend spielen dürfte.


    Mein aktueller Verein ist deshalb aktuell sehr darum bemüht neue Spieler für eine A-Jugend für nächste Saison zu finden und wird einem von mir Wechsel daher warscheinlich nicht zustimmen.


    Meine Frage wäre daher, wie lange mich mein aktueller Verein sperren kann wenn ich während der Wechselfrist und ohne Zustimmung in eine andere A-Jugend Mannschaft wechseln möchte.?

  • Wenn du während der Sommerwechselfrist ohne Zustimmung des aktuellen Vereins wechselst, wirst du für 6 Monate gesperrt. Diese Regelung ist bayernweit einheitlich durch den BFV geregelt.

  • Wenn du während der Sommerwechselfrist ohne Zustimmung des aktuellen Vereins wechselst, wirst du für 6 Monate gesperrt. Diese Regelung ist bayernweit einheitlich durch den BFV geregelt.

    Das stimmt nicht. Die Sperre bei einem Wechsel im Sommer beträgt 3 Monate bei Nicht-Zustimmung.

    Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus der BFV Jugendordnung: jugendordnung---01.08.2025.pdf


    §27:

    "(1) Wenn die Abmeldung im Zeitraum vom 01.06. bis 15.07. eines Jahres erfolgt ist

    (§ 24 Absätze 1 und 2), muss der Vereinswechselantrag sowie Abmelde-

    nachweis bis zum 30.09. eines Jahres beim BFV eingehen. Nimmt ein Spieler

    an noch ausstehenden Verbandsspielen nach dem 15.07. teil und meldet er sich

    innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem

    Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, gilt der 15.07. als

    Abmeldetag. Voraussetzung dafür ist die Einsendung einer Ansetzungs-

    bestätigung des zuständigen Spielleiters zusammen mit den

    Vereinswechselunterlagen. Die Wartefristen sind in §§ 28, 29 geregelt.

    (2) Erfolgt ein Vereinswechsel außerhalb der Wechselperiode, ergeben sich die

    Wartefristen aus § 30."


    Sowie


    § 29 Wartefrist innerhalb der Wechselperiode ohne Zustimmung
    (1) Die Wartefrist für Pflichtspiele beträgt drei Monate.


    Jubi03

    Ich vermute, dass Deine Antwort mit CHATGPT geschrieben wurde (so sind zumindest die Markierungen typisch). Ich finde es wichtig, dass man sowas immer nochmal überprüft.

  • Im übrigen kann dich dein neuer Verein ablösen oder du tust es. Falls dein Verein keine A-Jugend hast könntest du mit Zweitspielrecht wechseln. Natrülich nur mit zustimmung

  • Keine A - Jugend vorhanden sofortiges Spielrecht für den neuen Verein.

    Alternativ als älterer Jahrgang A spielberechtigt für die Senioren!