BGH-Urteil zur Schadensersatzpflicht bei Stadionrandale

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  • Liebe Trainerkollegen,


    wieder einmal beschäftigt sich das höchste deutsche Gericht mit dem Fussball. Im konkreten Fall hatte der 1. FC Köln geklagt, weil er wegen eines Böllerwurfs durch einen randalierenden Fan eine Geldstrafe an den DFB zu zahlen hatte. Das BGH sieht in ihrem Urteil durchaus einen kausalen Zusammenhang auf Basis des Zuschauervertrages (zwischen Fan und Verein) und der daraus erwachsenen Pflichtverletzung, die eine Störung mit Schadensersatzfolge an den Verein zur Folge hat. Der Verein kann den daraus erwachsenen Schaden gegenüber dem Fan geltend machen.


    Bevor jedoch der 1. FC Köln und weitere Vereinspräsidenten sowie der DFB in Jubel ausbrechen, sollten sie zur Kenntnis nehmen, das es beim BGH-Urteil lediglich um die generelle Schuldfähigkeit geht, nicht aber die vom DFB nach eigenen Regeln ermittelte Schadenshöhe. Denn zweciks Prüfung weiterer Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs hat das BGH zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG Köln zurück gegeben. Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen notwendig. (z.B. Einzelfallprüfung, ob die DFB-Strafe mit einem real entstandenen Schaden identisch ist? Einzelfallprüfung, ob ein oder mehrere Fans (ggf. mit unterschiedlicher Schwere der Tat) randaliert haben? Wurden überhaupt alle Täter ermittelt (oder nur die des Gegners?) Es könnte sich u.U. über Jahre hinziehen, denn gerade das DFB-Ehrengericht stellt in diesem Zusammenhang einen unkalkulierbaren Faktor bei der Bemessung der Schadenshöhe dar? Denn die Vereine mögen sich per Vertrag den Regularien unterworfen haben. Weil es jedoch zwischen dem Fan und dem DFB keinen Vertrag gibt, muß er sich diesen Regularien nicht automatsch unterwerfen.


    Hoffen wir mal, das das OLG mehr Klarheit in der Sache für alle Beteiligten bringen kann?

  • Nachdem sich der BGH eingehend mit dem Thema beschäftigte, gibt es erste Szene-Reaktionen aus den Vereinen. Kritisiert wird insbesondere die pauschale Bestrafung des DFB an die jeweiligen Vereine, ohne im Einzelfall ein Verschulden zu prüfen. Die dabei festgesetzten Beträge eines möglichen Imageschadens werden dabei als "frei erfunden" und weit ab jeglicher Realität empfunden. Insgesamt wird die Autonomie des DFB bei der Gesetzgebung gerügt. Auch gibt es Stimmen, die dem DFB zügig ihre jüngste Vergangenheit aufzuarbeiten, um die Glaubwürdigkeit in der obersten Etage wieder herzustellen, um Zweifel an der Urteilsfähigkeit zu beseitigen.


    Denn was ist, wenn dem Zivil-Gericht die Beweise für die Randalierer nicht für eine Verurteilung reichen? Bleibt dann der Verein wieder auf die DFB-Strafe sitzen?


    Es will scheinen, dass das BGH-Urteil in der Sache nichts Neues vollbringen konnte, weil es sich zwar grundsätzlich für einen Regressanspruch des Vereins für Randalierer ausgesprochen hat, jedoch den vom DFB "künstlich hergestellten kausalen Zusammenhang einer Stadionrandale zwischen DFB und Verein nicht in diesem Zusammenhang beurteilt hat.


    Niemand will Randalierer im Stadion. Deshalb wäre es m.E. wichtiger, dafür ausreichende Präventivmaßnahmen zu ergreifen, anstatt bei unzureichender Vorsorge darüber zu streiten, wer den Schaden zu tragen hat.

  • Als bekennender Eintracht Fan, frage ich mich schon warum die Schwachköpfe nun über zivilrechtliche Strafen abgeschreckt werden sollen. Der strafrechtliche Rahmen reicht eigentlich völlig aus.
    Schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung usw. würden eigentlich ausreichen. Ich schreie eigentlich ungern nach dem starken Arm des Gesetzes und teile ungern die Position der Abschreckung von Strafnormen. Aber wer bei Großveranstaltungen Böller usw. zündet oder in den gegnerischen Block schmeißt, bei dem kann ich keine positive Sozialprognose teilen.
    Hier hilft leider nur die strafrechtliche Sanktionierung.
    Nach einem Privatkonkurs sind die kausalen zivilen Schäden der Vereine eh nicht einklagbar, bzw. vollstreckbar.
    Die extremen Ränder der Ultras, ob gewaltbereit oder gewaltbereit und rechts, gehören endlich ehrlich bekämpft.
    Hier sind jedoch nicht nur die Vereine, sondern auch die Innenminister gefordert.

  • @AKjfv
    Ich denke, es geht dabei wohl nicht nur um die Randale im Stadion, sondern auch um Kosten für Straftaten und deren Verhinderung über Polizeieinsätze rund um das Fussballspiel? W


    Ansonsten bin ich deiner Meinung, dass es genügend zivilrechtliche Strafmöglichkeiten für Randalierer gibt.


    Für mich ist es ausschließlich die Sache der Zivilgerichte. Warum der DFB glaubt, pauschale Strafen an Vereine zu verhängen, in denen diese Täter nun zufällig sind, das erschließt sich mir nicht?
    Das wäre ja genauso, als wenn du von deinem Chef noch eine Strafe für ein Knöllchen wegen Falsch-Parken bekämst, weil Falschparker angeblich das Image des Betriebes schädigen?


    Weil im Fussball sehr viel Geld (u.a. Sponsorengelder) fließt, ist er in Teilen zum Selbstbedienungsladen zwielichtiger Funktionäre geworden, für die es noch keine geeigneten Kontrollgremien gibt. Diese Klientel wird sich besonders über das BGH-Urteil freuen, weil sie ihnen den nötigen Hintergrund für einen umfangreichen Strafenkatalog mit weiteren und noch höhere Strafen gibt.

  • Auch wenn die letzte Antwort von 2016 stammt, finde ich dass dieses Thema nochmal aufgegriffen werden sollte. Gerade diesen Artikel fand ich hinsichtlich der Thematik äußerst interessant:

    https://www.zeit.de/zustimmung…-dfl-bundesliga%2Fseite-2


    wie steht ihr zu dem Thema Übernahme Polizeikosten?

    Gruß

    Greg

    Kreisligafußball ist, wenn man nach dem 0:3 den Anschlusstreffer macht und der Kapitän ruft: „Los Jungs, jetzt nochmal konzentrieren, die können nicht mehr!“

  • Ablehnung. Der Verein zahlt für die Sicherheit im Stadion. Außerhalb ist die Polizei zuständig, die niemand gerufen hat. Wenn sich Fußballfans nicht benehmen können, hat das nichts mit dem Verein zu tun, sondern ist eine gesellschaftliche und ich sag mal justiziable Angelegenheit. Nachher können sich nur noch die Reichen größere Veranstaltungen leisten, da sie den Polizeieinsatz locker mit einrechnen können. Denn bei Fußballvereinen hört es ja nicht auf. Und Steuern zahlen wir ohnehin schon, auch für die Polizei.