Ausbildungsentschädigung im Fussball verstößt gegen Geltendes Recht ?

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  • Warum dieses Urteil für den Jugendbereich kurzfristig Wirkung erzielen sollte, entzieht sich meinem Verständnis.


    Die Richter haben lediglich auf das europäische Recht hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer abgestellt.


    Da eine weitere rechtliche Prüfung scheinbar bewußt vermieden wurde, wird dieses Urteil auf den Breitensport nach meiner Auffassung keinen Einfluß nehmen.

  • AKjfv


    Haben Jugendliche keine Grundrechte?


    Außerdem ging es beim Urteil im Fall der Eisschnelläuferin Claudia Pechstein ebenfalls nicht um eine Rechtsbeziehung zum Arbeitgeber, sondern darum, dass die Sportgerichte kein allgemein geltenes Recht beschneiden dürfen! Sollte die Revison scheitern, wird dies eine Welle von Schadensersatz-Forderungen aus ungerechtferigten Zahlungen sowie Sperren nach sich ziehen.


    Auch werden die bisherigen Regelungen im Sport daraufhin angepaßt werden müssen! Das bisherige Hauptargument für Sperre und Ausbildungsentschädigung der Vereine über die Planungssicherheit wird man dann getrost in die Tonne klopfen können und gegen ein partnerschaftliches Modell, welches gleiche Rechte für Spieler und Vereine bietet, austauschen müssen.


    Was in anderen Sportarten längst selbstverständlich ist, wird dann auch den Vereinsfussball beeinflussen! D.h. der Verein, der gut ausgebildete Trainer und ein gutes Jugendkonzept hat, braucht sich kaum Sorgen machen. Aber die Vereine, die ihre Energie und das meiste Geld in das "Aushängeschild" des Vereins stecken und sich nicht um alle Bereiche des Vereins gleichermaßen kümmern, die können schon bald die Vereinstore schließen und die Schlüssel an den Schützenverein weitergeben!

  • Es geht nicht um meine Auffassung von den Grundrechten von Jugendlichen, sondern um die Entscheidung des OLG Bremen und dieses setzt nach meiner Meinung lediglich das Bosman Urteil konsequenter um, die Ausbildungsentschädigung wird nur beim Übergang zum professionellen Sport in Frage gestellt und auch nur in ihrer pauschalen Berechnung.


    Es geht lediglich um die Umsetzung von EuGH Rechtsprechung.


    Wer sich mehr erwartet, wird wahrscheinlich enttäuscht werden.

  • Zitat

    D.h. der Verein, der gut ausgebildete Trainer und ein gutes Jugendkonzept hat, braucht sich kaum Sorgen machen. Aber die Vereine, die ihre Energie und das meiste Geld in das "Aushängeschild" des Vereins stecken und sich nicht um alle Bereiche des Vereins gleichermaßen kümmern, die können schon bald die Vereinstore schließen und die Schlüssel an den Schützenverein weitergeben!


    Richtig! So ist es auch bei uns.
    Bei uns in Nürnberg spielt der NBC 2. Bundesliga(Basketball) und das eigentlich sehr "erfolgreich". Wenn man dafür auf die Jugendarbeit sieht, herrscht gähnende leere. Keine u10, 1 U12 Anfängermannschaft, eine Mittelmäsige Bayernliga Mannschaft usw....
    Hier hat man sich zu sehr auf den Namen und dem sogenannten Aushängeschild (2. Bundesliga) konzentriert.


    Wir (Post SV Nürnberg) hingegen in so ziemlich jeder alterklasse mind. 3 Teams für jede Leistungsklasse. Von u10 - Herren (die "nur" Bayernliga" spielen..)


    Es steht und fällt mit dem Engagement der Trainer/Abteilungsfunktionären. Man darf sich nicht auf seinen NAMEN ausruhen ;)

    Versuche im jeden Training 1 Spieler gezielt besser zu machen und du hast in einem Jahr/einer saison, VIEL geschafft!

  • Bei uns in Nürnberg spielt der NBC 2. Bundesliga(Basketball) und das eigentlich sehr "erfolgreich". Wenn man dafür auf die Jugendarbeit sieht, herrscht gähnende leere. Keine u10, 1 U12 Anfängermannschaft, eine Mittelmäsige Bayernliga Mannschaft usw....


    Mal zur Überlegung:




    Könnte es sein, dass dieser Verein die eigene Jugendarbeit in dieser Altersstufe intensivieren müsste, gäbe es eine Ausbildungseintschädigung.


    So hat er es doch eigendlich gar nicht nötig, kann sich sich bequem in den ältesten Jugendjahrgängen bei anderen Vereinen bedienen, die jugendarbeit leisten.


    DieseDenkweise ist doch auch im Fussball bei nicht wenigen Vereinen im unteren Leistungsbereich gegeben.


    Bemerkenswert ist doch auch, dass gerade Vereine der unteren Leistungsebene, die bei den Dorfvereinen die Halbtalentierten (ist mir keine bssere Bezeichnung


    eingefallen) abgrasen, gegen die Aufwandsentschädigung sind.


    Das Argument mit besseren Trainern dagegenhalten zieht beim Dorfverein nicht


    Einmal ist dort das Potential einfach nicht gegeben, andereseits ist durch die zwangsläufige unheterogene Zusammensetzung der Mannschaften Grenzen gesetzt.


    Und die meisten Spieler wehseln ja nicht wegen der besseren Ausbildung sondern ganz einfach wegen der höheren Klassenzugehorigkeit.


    Die Mannschaften auf Bezirksliga und Landesliganiveau, die ich kenne, sind nicht aufgrund einer besseren Ausbildung dort angesiedelt, sondern weil


    sie sich der etwas besseren Spieler bei den Dorfvereinen bedienen.






    Einem vermeintlichen Anspruch auf das Grundrecht der Freizügigkeit gibt es auch Gründe für die Ausbildungsentschädigung.


    Ob nun darauf immer (wird meistens ja gar nicht) Rückgriffe genommen werden muss und dass auch manchmal da unverständlche Entscheidungen getroffen werden,


    weiss ich (war ja selbst Leidtragender), steht aber auf einem anderen Blatt..

  • @AKjkv


    Ich muß dich da korrigieren. Der SV Wilhelhmshaven spielte gar nicht im Profifussball, sondern in der Regionalliga. Deshalb ging es bei der Bewertung nicht primär um den Übergang von Jugendlichen in den Profibereich.


    Das Thema Ausbildungsentschädigung wird unabhängig vom Freizügigkeitsgebot, welches sich aus dem Grundgesetz ableitet, gesehen. Das OLG beschreibt die Ausbildungskosten als der Teil der geleisteten Arbeit des abgebenden Vereins, den sich der aufnehmende Verein erspart. Dieser müsse jedoch im Einzelfalle nachgewiesen werden, weshalb es die pauschalisierten Ausbildungsbeträge ablehnt.


    Man kann sicherlich das Urteil des OLG auch anders interpretieren. Aber solange keine entgültiges Urteil gesprochen ist, solange verbleibt Manches in den Bereich der Spekulationen.

  • Sorry, TW, aber laut Pressemitteilung des OLG wurden Eingriffe in die Grundrechte nach deutschem GG überhaupt nicht geprüft.
    Es ging nur um die Umsetzung des EU Vertrages zur Freizügigkeit der europäischen Arbeitnehmer und die bereits vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH. Mehr nicht.
    Mehr werden auch die nächsten Instanzen nicht prüfen.
    Zum einen aus formellen Gründen und in der Regel wird bei fehlender Betroffenheit vermieden ein größeres Fass aufzumachen.

  • Günter


    Du hast ja recht, wenn du sagst, man greift gern auf Talente aus der Umgebung zu, um sich den Aufwand für die eigene Jugendarbeit zu sparen. Was schlägst du vor? Soll man in Zukunft die Ligazugehörigkeit im Seniorenbereich an die Ligazugehörigkeit der A, B und C-Jugend koppeln, um so die Verantwortlichen zu einer umfassenden Jugendarbeit zu zwingen? Soll es vielleicht eine Regelung über den Anteil von auswärtigen Spielern in der jeweiligen Mannschaft gebenß
    Was sind deine Lösungsansätze?


    Das OLG sieht grundsätzlich keinen Widerspruch zwischen dem Grundrecht auf Freizügigkeit und der Zahlung einer Ausbildungsentschädigung. (Würde man dies jedoch als Pflicht einführen wollen, so könnte auch jeder Ausbildungsbetrieb für seine Azubis eine Ausbildungsentschädigung verlangen. Allerdings ist es noch so, dass man mehr Azubis ausbildet als man braucht und ganz froh darüber ist, dass man den überschüssigen Teil los wird) Jedoch war der DFB und der internationale Fussball davon ausgegangen, das die Ausbildungsentschädigung der Teil ist, den sich der aufnehmende Teil an Kosten für die eigene Ausbildung sparen würde. Dem widerspricht das Gericht und sagt, es dürften lediglich die indivuell tatsächlichen Kosten der Ausbildung eine Grundlage von Verhandlungen darüber sein. Ein wesentlicher Unterschied von einem Verein zu einem Wirtschaftsunternehmen ist der, dass der Verein dem Allgemeinwohl dienen soll und dabei lediglich kostendeckend arbeiten soll, während bei einem Wirtschaftsunternehmen die Gewinnmaximierung im Mittelpunkt steht.


    Aber ganz ehrlich würde ich mich lieber darüber unterhalten, wenn es ein endgültiges Urteil dazu gibt. Ich habe nur deshalb darüber geschrieben, weil eine Bestätigung des OLG-Urteils ähnlich gravierende Auswirkungen wie seinerzeit das "Bosmann-Urteil" haben könnte. Jedoch habe auch ich gewisse Zweifel daran, ob dies so eintreffen wird, denn hier gibt es unterschiedlich stark einwirkende Lobbyisten!