Spielberechtigung D-Jugend

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  • Hallo!


    Ich komme momentan mit einer Sache nicht ganz klar. Für eine neue D2-Jugend (Jahrgang 2003) hat sich gegen Ende Juni ein neuer Spieler im Verein angemeldet. Er hat zwei Jahre Pause hinter sich und ist beim alten Verein seit dem September 2012 ordnungsgemäß abgemeldet.


    Bisher liegt noch immer kein Pass vor - noch nicht mal der Online-Pass. Am Samstag findet jedoch ein Spiel statt und aufgrund von vielen Absagen wäre es fast schon eine Notwendigkeit, dass dieser besagte Spieler zum Einsatz kommt.


    Jetzt gibt es im Verein keine einhellige Meinung über seine Spielberechtigung. Einer sagt, ohne Pass (egal ob Online oder "Normal") darf er nicht spielen, andernfalls gibt es 75 Euro Strafe. Wenn man jedoch im DFB.net die Wartefrist für diesen Fall "berechnen" lässt, steht da ganz klar, dass er mit dem Datum des Antrageingangs (in diesem Fall der 27. Juni) für Freundschaftsspiele berechtigt ist.


    Was stimmt denn nun? Meine Logik sagt mir, dass er ab dem 27. Juni spielen darf. Nur es liegt ja leider kein Pass vor, den die Schiris meist verlangen - auch bei Freundschaftsspielen. Vor allem, wenn es um den elektronischen Spielberichtsbogen geht.


    Liebe Grüße
    Premutos

  • Hallo Premutos,


    ohne Pass darf er nicht spielen, zumindest bei uns im BFV. Wie beantragt ihr die Pässe? Bei online-Antrag ist die Spielberechtigung normalerweise am nächsten Tag da.


    Auf dem herkömmlichen Weg kann das ein gutes Stück langer dauern. Hatte letztes Jahr einen ahnlichen Fall. Telefonisch kommst im Moment auch nicht durch, E-Mail schicken und freundlich nachfragen durch JL.

    "Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind."
    Terry Pratchett

  • Hallo!


    Keine Ahnung, wie der Antrag eingereicht wurde. Nur frage ich mich halt, für was diese Berechnung der Wartefrist dann etwas taugt. Wenn ein Spieler ohnehin erst mit der Verfügbarkeit des Passes spielen darf, sollte man die Wartefrist/Sperrfrist auch entsprechend berechnen bzw. ausgeben lassen. Ansonsten sorgt das nur für Verwirrungen - wie in diesem Fall.

  • Hi,
    ich kann nicht herauslesen, ob man einen neuen Passantrag beim Verband eingereicht hat.
    Gruß,
    Uzunbacak

  • Naja, es gibt ja bereits einen Pass. Den hat der alte Verein damals eingeschickt. Jetzt mit der Anmeldung beim neuen Verein wurde dieses Formular mit dem "Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis" ausgefüllt - halt in der Sparte "Vereinswechsel".

  • Hi,
    ich habes neulich gehabt.
    Mein Sohn wurde von dem Verein freigestellt und wir mussten das so auf dem Pass vom alten Verein bestätigen und abstempeln lassen.
    Der neue Verein hat den neuen Antrag am Montag bei BFV eingereicht. Der Pass muss online in paar Tagen ersichtlich sein.
    Als mein Sohn wechseln sollte, habe ich mich bei http://www.bfv.de/cms/seiten/1234.html schlau gemacht.
    und mich hier im Forum noch schlauer gemacht. ;)


    Gruß,
    Uzunbacak

  • Ich frage mich gerade, ob überhaupt ein Antrag bei der Passstelle eingereicht wurde. Denn so wirklich bestätigen kannst du das offenbar nicht ("keine Ahnung, wie der Antrag eingereicht wurde").
    Hängt ja auch vom Verband ab. Manche Verbände machen es schon online, andere noch in Papierform. Schreib doch erstmal, aus welchem Verband du kommst.


    Wenn der alte Verein den Pass an die Passstelle zurück geschickt hat, dann wird der dort vernichtet. Dann muss auch kein Antrag wegen Vereinswechsel gestellt werden, sondern auf Neuausstellung.


    Wenn alles so ist, wie du sagst, dann ist der Spieler mit Eingang des Antrags bei der Passstelle spielberechtigt und du darfst ihn einsetzen. Wenn du dir unsicher bist und lieber auf den Pass warten möchtest, so setzt du ihn besser nicht ein.

  • Hallo!


    Es ist der Hessische Fußball Verband. Uns wurde halt mitgeteilt, dass der Einsatz eines Spielers ohne vorhanden Pass 75 Euro Strafe kosten würde - egal, ob er spielberechtigt ist oder nicht. Es zählt angeblich zur die Existenz des Passes. Daher ja unsere Verwirrung derzeit.

  • Hi,
    ich kann immer noch nicht daraus lesen, ob DER NEUE VEREIN einen neuen Passantrag beim Verband eingereicht hat.
    Und ich verstehe deinen letzten Beitrag gar nicht.
    Gruß,
    Uzunbacak

  • ich blick bei diesem Wirrear auch nicht mehr durch, ist doch eine ganz einfache Angelegenheit.



    wo ist andererseits das Problem, ihn im Freundschaftsspiel jetzt einzusetzen?


    das sprech ich mit dem gegenerischen Trainer ab, und es hat sichs.

  • Premutos


    Spieleinsätze in Test- und Freundschaftsspielen sind auch ohne Vereinsmitgliedschaft und Pass in aller Regel erlaubt.


    In der Passfrage würde ich mich ganz einfach an den vorherigen Verein wenden. Vermutlich läßt sich rasch der Spielerstatus klären? Falls nicht, Anfrage beim Verband, welche Daten dort vorliegen.


    Sobald gültige Passdaten beim Verband für diesen Spieler bestätigt werde, ist er auch für den Punktspieleinsatz berechtigt.

  • Premutos


    Spieleinsätze in Test- und Freundschaftsspielen sind auch ohne Vereinsmitgliedschaft und Pass in aller Regel erlaubt.

    Sorry, TW-Trainer, aber diese Aussage ist falsch.


    Auch für Test- und Freundschaftsspiele benötigt man eine Vereinsmitgliedschaft und einen Spielerpass.
    Für ein Freundschaftsspiel muss ja auch ein Spielbericht angefertigt werden (elektronisch oder in Papierform ... je nach Verband).


    Viele Trainer machen es ohne (mangels Wissen oder weil sie keine Lust dazu haben) ... korrekt ist es aber nicht.

  • Für ein Freundschaftsspiel muss ja auch ein Spielbericht angefertigt werden (elektronisch oder in Papierform ... je nach Verband).


    muss mal nachfragen. hat das schon mal jemand gemacht? bei einem Trainingsspiel mit einem anderen Verein einen Spielberichts-
    bogen ausgefüllt?


    man kann sich auch Probleme suchen.

  • und bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass die Kinder, die wechseln und durch nicht-Freigabe des alten Vereines für Verbandsspiele gesperrt sind, dürfen bei privaten Turnieren eingesetzt werden, sobald der Verband da per Post die Abmeldung bekommen hat. In Bayern.


    bei bfv.de steht nämlich:
    "Das Privatspielrecht ist bei Einreichung der kompletten Unterlagen
    sofort und ohne Wartezeit gegeben. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des
    Wechsels oder auf die Zustimmung oder Nichtzustimmung des abgebenden
    Vereins an. Passrechtlich sind Privatspiele Freundschaftsspiele, Spiele
    ohne Aufstiegsrecht und Hallenturniere.

    Das Verbandsspielrecht beginnt mit Eingang der gesamten
    Vereinswechselunterlagen beim Bayerischen Fußball-Verband, soweit eine
    Wartezeit oder eine Sperrstrafe des Spielers nicht mehr anzusetzen ist.
    Verbandsspiele sind alle Spiele mit Aufstiegsrecht, Entscheidungsspiele
    und beispielsweise Pokalspiele des A-Junioren-BFV-Pokals."



    Gruß,
    Uzunbacak