Unverantwortliches Handeln ?

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  • An diesem Pfingstwochenende knallte es mächtig. 30 Grad, schwül,.....GEWITTER.


    Dazu unpassend:


    hunderte von Menschen eng gedrängt auf den Plätzen. Die Plätze teilweise unter Wasser stehend...jedenfalls für lange Minuten. Dabei Blitz und Donner.


    Die Menschen...stehen unter Pavillons, an Bierstandüberdachungen, im Festzelt, frei auf dem Feld oder kauern in ihren privaten Iglozelten.


    WAS ist, wenn ein Blitz einschlägt?


    Ist es nicht so, dass man hier fett fahrlässig und billigend in Kauf nimmt, dass eine Kathastrophe passiert und praktisch hinnimmt, dass es schon gut gehen wird...währenddessen man von Blitzen geblendet wird, Dinge durch die Luft fliegen (große Schirme, Pavillons usw.) und nur noch der liebe Gott entscheidet, ob es durch Blitzeinschläge zu vielen Verletzten ...vielleicht Toten kommt?


    Ich habe darüber jüngst nachgedacht und mich gefragt, ob es Auflagen bei der Durchführung von solchen Events gibt?


    Wenn ja...wird hier nicht schnell genug evakuiert, keine Durchsagen über Lautsprecher mit der Aufforderung sich in die nahegelegene Turnhalle zu begeben, die man zur Verfügung stehen hat (oder auch nicht!).


    Ich finde das bedenklich und poste es, damit man sich als Besucher und als Organisator das nochmals vor Auge führt. 8)


    z.B...http://www.youtube.com/watch?v=paZivPfQzF0


    und nun stelle ich mir mal vor...das steht das Wasser knöcheltief......und es sind 1000 Leute darauf oder daran zu finden. :whistling:

    4 Mal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Ich verstehe das Problem - jedoch nicht worauf du hinaus willst?


    Was sollen wir tun? Die wenigsten von uns verantworten Turniere. Die Turniere und Spiele auf denen ich war wurden bei schlechtem Wetter (vor allem Gewitter) stets unterbrochen.


    Grüße
    Zodiak

    „Erfolg ist ein Geschenk – eingepackt in harte Arbeit." (Ernst Ferstl)

  • Was ist zu tun...was willst du...was soll das...was willst du bezwecken usw.....oder so ähnlich?! GENAU...das ist das Ding. Das ist hier die Frage und allein das du...man....sie stellt grund genug das zu thematisieren und sie zu stellen.

  • Was willst du gegen Naturgewalten unternehmen?
    Jeder Mensch ist doch mündig genug, dass er wissen sollte wo man sich hinbegibt bei schlechten Wetter… muss man den Menschen nun auch das Denken abnehmen?

    Wer aufhört sich weiter zu entwickeln, hört auf besser zu werden.

  • Na ja, ganz so ist es dann auch wieder nicht.
    Wir haben ja hier im Forum hauptsächlich mit noch unmündiger Klientel zu tun.
    Da lohnt es sich schon mal darüber nachzudenken, wann ein Spiel oder Training abgesagt werden muß.
    Wie läuft das dann organisatorisch? Bin ich als Trainer/ Verein darauf vorbereitet?
    Der Veranstalter trägt selbst bei aller Mündigkeit der Besucher Verantwortung.


    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe und eine die wir beide nicht sehen.

  • Andre


    versteh deine Fragen eigendlich auch nicht.


    geht es um ein Gewitter, oder grösseres Unwetter, beides kommt doch nicht aus heiterm Himmel.


    für das Verhalten von Erwachsenen bei Gewitter ist garantiert nicht der Veranstalter verantwortlich.
    natürlich ist es sinnvoll, auf Möglichkeiten der Unterstellung (z.B Turnhalle) hinzuweisen. geht aber eh kaum keiner hin.


    bei den Spielern ist es doch so, dass bei einem herannahneden Gewitter alles in den Umkleidkabinen verschwindet.


    kurzfristiges Gewitter lässt man vorbeiziehen und spielt dann weiter.


    längeres Unwetter, bricht man Spiel oder Turnier ab.


    also zumindest in unserer Gegend sieht man das Gewitter heranziehen, hört Donner und sieht Blitz in weiter Entfernung,
    und kann sich entsprechend darauf einstellen bis es vor Ort ankommt.


    Ich selbst habe noch nie ein Gewitter erlebt, das ohne Vorboten (z.B. Wolken) plötzlich vor Ort herunterkam.


  • sehe ich exakt genau so - und ich habe noch nicht erlebt, dass ein Spiel dann nicht abgebrochen wird .. daher ist mir die Fragestellung nicht klar ...


    Grüße
    Zodiak

    „Erfolg ist ein Geschenk – eingepackt in harte Arbeit." (Ernst Ferstl)

  • Na ja, ganz so ist es dann auch wieder nicht.
    Wir haben ja hier im Forum hauptsächlich mit noch unmündiger Klientel zu tun.
    Da lohnt es sich schon mal darüber nachzudenken, wann ein Spiel oder Training abgesagt werden muß.
    Wie läuft das dann organisatorisch? Bin ich als Trainer/ Verein darauf vorbereitet?
    Der Veranstalter trägt selbst bei aller Mündigkeit der Besucher Verantwortung.


    Hi,
    man darf nie vergessen, dass wir Menschen sind.
    Jeder Mensch schätzt die Lage anders ein.
    Wenn keiner meckert, sagt der Veranstalter evtl. das Spiel oder Turnier nicht ab.
    Dann ist es schon zu spät, wenn was schon passiert ist. Bis jetzt gibt es sogar hier im Lande solches Unglück. Für Intressenten ein Tipp: gockeln: fußballer verletzt unwetter
    Ich finde auch, dass der Veranstalter eine Verantwortung dafür trägt/tragen soll, dass keinem was passiert, ich bin aber kein Jurist.
    Wäre ich der Veranstalter, würde ich bei dem geringsten Anzeichen eines Untwetters Pause gemacht, die Leute in ein Gebäude reingschickt.


    Ich habe es -konkret- so gehandhabt:


    Als es kritisch wurde, ab in die Kabine mit den Kindern. Kein Risiko übernehmen, die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen. Lieber Schißermäßig bei so etwas unterwegs, als "keine Sorge, da passiert schon nix" Typ.
    Als Trainer habe/hatte ich die ganze Verantwortung.


    Gruß,
    Uzunbacak

  • Alles was ich nachfolgend schreibe, ist mit Fragezeichen überdeckt. Ich weiss nichts...vermute aber!


    Wer die Musik bestellt, der zahlt...der Spruch dürfte bekannt sein.


    Ich/Du/Er/Sie/Es ist Ausrichter eines Turniers, einer Veranstaltung.


    Veranstaltungen sind ...so glaube ich (erste Fragezeichen)...versichert..über eine Veranstalterversicherung die -so vermute ich ferner- ein Verein irgendwo versichert hat.


    Daran sind AUFLAGEN geknüpft. Diese Auflagen und andere Auflagen die ein VERANSTALTER zu erfüllen hat (Rettungswege und und und!!!) meine ich.


    Frage ist, gibt es Auflagen oder gibts die und niemand weiss es, oder ignoriert sie...was solange gut geht, bis was gravierendes geschieht.


    Ich glaube nicht daran, dass diejenigen die sich beim Pfingstturnier auf einer nassen grünen Wiese in einem Zelt befinden (z.B. ein Trainer mit 13 Spielern und zwei weiteren Aufsichtspersonen 250 km von zu Hause entfernt auf EINLADUNG eines Vereins/Veranstalters) eigenverantwortlich dort campieren bis...auf dem Gelände aufhältig sind.


    Ich glaube ferner, dass es ebend Auflagen geben wird (die ich nicht kenne) und die hier gravierend nicht beachtet werden, weil....es ja so oft immer gut ging.


    Gestern hatte ich Nachschicht. Wir fuhren um 21.40 Uhr raus...und kehrten unüblicher Weise gegen 04.30 Uhr zurück. Dazwischen lagen unendliche meist vergebliche Versuche Bäume von Fahrbahnen zu räumen, Gefahrenstellen unabgesichert zu hinterlassen, weil zu wenige Kräfte noch wichtigere Einsätze fuhren, restlos überlastete Feuerwehren, zu wenige Notärzte, Dachstuhlbrände, überflutete Straßen und Keller, von Bäumen bedeckte Autos, Blitzeinschläge noch und nöcher, heruntergeklappte Sonnenblende bei Nacht weil die Blitze blendeten und blind machten....und die normalen Einsätze wie üblich. Da ich das Wochenende über bis gestern 17.00 Uhr auf einem Fußballplatz stand und diese Leute dort in vierstelliger Höhe immer noch campierten fragte ich mich, was wohl ist wenn


    -dort der Blitz auf die Wiese schlägt die unter Wasser stand
    -ein oder mehrere Bäume am Feldrand direkt auf die Zelte kippen würden


    denn....dieses Zenario könnte es sehr schnell geben und es ist nur dem Zufall überlassen, dass das noch nicht so war...reiner Zufall.


    Wo sind die Auflagen....wie es Rettungswege und Sanitäter geben muß...bei viel kleineren Sachen.


    -Hier müßte es Auflagen geben wie z.B. einen immer anwesenden Verständigen des Vereins der bei bestimmten Wetterlagen immer auf dem laufenden ist
    -der rechtzeitig in Minuten genau Warnungen und VORGABEN machen muß über ausreichend lautstarke Lautsprecher und Helfer
    -der einen Notfallplan vorliegen hat wonach gem. Plan Leute die sonst keine Chance auf die Schnelle haben sofort und unmittelbar das Feld verlassen müssen, um sich z.B. in die nächste Schule oder Sporthalle in vorgebener Zeit begeben zu können


    und ...wenn das so nicht möglich ist


    ....diese Leute darauf vorher entweder hingewiesen werden (schon bei der Einladung)


    oder


    ....solche Veranstaltungen dann -genau deswegen- nicht abgehalten werden können, soweit entsprechende Wetterlagen wahrscheinlich sind...was wohl für das Pfingstwochenende exakt so feststand.


    HIER...darüber nicht nachzudenken, dass geschehen zu lassen....sich darauf zurück zu ziehen, dass es ja schon immer gut ging, ist in Zeiten des Verklagens und entsprechender Wetterlagen die wir so noch nicht kannten...etwas mehr als fragwürdig, um nicht den Begriff dämlich zu verwenden.


    Nix wissen wir hier...deswegen der Thread. Man sollte sich schlau machen...mal ganz abgesehen von menschlichen anderen Gedanken. Ich für meinen Geschmack meine, dass es vermutlich geregelt ist und "Wir" hier vollvertrottelt für die Einnahmen vieles dumm hinnehmen, was klug zu regeln wäre!!!! Gruß Andre

    Einmal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Andre


    Samstag Nachmittag, 50.000 Zuschauer auf Schalke.


    a)normales Gewitter zieht auf
    b) Unwetter zieht auf.


    was passiert?


    es muss doch unterschieden werde, ob höhere Gewalt zugrunde liegt.dafür gibt es keine Haftung und auch keine Versicherung (ausser ganz bestimmt Zusatzversicherungen, jedoch nur im Sachbereich, nicht im Haftungsbereicht)


    dann haben wir die vorsätzliche, die grob fahrlässige und die einfache Pflichtverletzung.


    welche Pflichtverletzung soll den vorliegen, wenn ein Besucher unter einem Sonnenschirm sSchutz sucht, und dort vom Blitz erschlagen werden.


    anders sieht es aus , wenn ein Zelt nicht richtig verankert ist, durch einen Stumr durch die Gegend geschleudert wird und jemanden verletzt. vergleichbar dann mit einem nicht befestigten Tor.


    anders sieht es auch aus, wenn eine regionale Sturmwarnung kommt, und der Verein diese vollkommen ignoriert, keine Massnahmen für besonder Befestungen oder ähnliches vornimmt, garantier aber nicht verantwortlich dass die Zuschauer nach Hause gehen.


    stürtzt ein Baum auf dem Vereinsgelände um, besteht nur Haftung, und das durch den Grundstückeigentümer, nur dann, wenn der Baum Schäden aufweist, ansonsten wiederum höhere Gewalt.


    Problematisch ist auch für mich die Situation bei einem herannahenden Gewitter oder aufkommenden grösseren Unwetters.


    Während bei einem Punktspiel der Schiri hierfür die Verwantwrotung dafür trägt das Spiel rechtzeitig zu unterbrechen,
    obliegt aus meiner Sicht bei einem Turnier dies beim Veranstalter.


    Hier würde ich eher zu früh als zu spät abbrechen.


    eine aus dem Nichts auftauchende Windrose, habe ich mal in der Nähe eines Platzes miterlebt, die eine ganze Strassenreihe beschädigt, ist aber widerum höhere Gewalt, für die kein Veranstalter in Haftung gezogen wird, da plötzlich und ohne Vorwarnung.


    ausserdem gibt es bei dieser Thematik auch noch den normalen Menschenverstand.
    und den sollte auch der Trainer anwenden, der seine Spieler bei einem herannahneden Gewitter vom Platz nimmt, wenn der Schiri noch der Meinung ist, man könnte ja noch die 2 Minuten bis Spielende weiterspielen.


    und als Elternteil, würde ich da mit meinem Sohn machen, wenn weder Schiri noch Trainer reagieren.



    in all den Jahren hab ich aber nur ein einziges Mal unvernünftiges Handel erlebt, und das war bei einer AH, aber die sind alt genug um die Folgen abschätzen zu können.


    nochmals, ein Veranstalter kann nur dann zur Haftung herangezogen werden, wenn ihm ein Verschulden oder Mitverschulden nachzuweisen ist schlägt der Blitz in eine Veranstaltungshalle ein und durch den Brand kommen 2 Personen zu Tode,
    trifft den Verein kein Verschulden. Sind die Notausgänge versperrt, die Halle hat keinen Blitzableiter (Vorschrift)( nur mal 2 Dinge genannt, dann gibt es Schuldige..


    auf Schalke zurückzukommen


    lassen die Ordner zu, dass die Aufgänge auch mit Personen zugestellt werden, es also ein eiliges Verlassen des Stadions erschwert oder unmöglich macht, dann ist Schalke haftbar, aber doch nicht wenn 10 Blitze 10 Besucher erschlagen.

  • Andre


    in Haftungsfragen kann man nur grundsätzliche Aussagen machen.



    lies mal $823 BGB


    vorsätzlich oder fahrlässig, - Unwetter oder Gewitter = höhere Gewalt, liegt weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vor.
    gegen Gesetzesbestimmungen - dagegen kann man verstossen, also dann haftber
    Sicherungspflichten - dagegen kann man verstossen, also haftbar



    wer dagegen verstösst ist haftbar.


    der Begriff höhere Gewalt ist eigendlich auch klar definiert, dagen kann man nichts unternehmen, also auch nicht haftbar gemacht werden.


    ob Fahrlässigkeit vorliegt ist sehr schwammig und wird fast immer vor Gericht entschieden. (siehe Duisburg, und da wurde gegen klare Sicherungbestimmungen verstossen)


    anders ist es mit den Sicherungspflichten, denen natürlich Folge geleistet werden muss.


    nur, gegen höhere Gewalt kannst du nicht sichern.


    das Wochende wurde ja allgemeine Sturmwarnung ausgegeben. Rock am Ring wurde aber nicht abgesagt.
    Kein Veranstalter würde das Risiko eingehen, hier wegen eines Unwetters zur Haftung herangezogen werden,


    wir müssen immer unterscheiden: tritt der Schaden direkt durch ein Gewiiter oder ein Unwetter ein, oder indirekt ein, durch nicht allgemeiner Sorgfalt entsprechenden Sicherungsmassnahmen.


    im Haftungsbereich kann man keine 100 % sichere Aussage treffen, da landet sehr vieles vor Gericht.



    gab es Unwetterwarnung, das Unwetter steht direkt ersichtlich vor der Tür, hat praktisch schon begonnen und die Turnierleitung bestünde nun auf Durchführung liegt sicherlich eine Sorgfaltplichverletzung vor.


    Beispiel


    Hausbesitzer, Unwetter deckt vorschriftsmässig gedecktes Dach ab. umherfliegende Ziegel beschädigt 10 Autos.


    da trifft den Hausbesitzer absolut kein Verschulden, er haftet somit nicht, folglich tritt auch keine Haftpflichtversicherung ein.


    wusste der Hausbesitzer, dass seine Ziegel nicht ordnunggemäss gelegt sind, haftet er dagegen.


    analog gilt das für den Verein: Schäden durch Unwetter sind höhere Gewalt, Schäden durch umherfliegende Teile aufgrund des Unwetters, die nicht ordnungsmäss gesichert sind, haftet der Veranstaltet.


    Mitverschulden und Eigenverschulden ist hier jetzt nicht berücksichtigt, wird aber auch in Betracht gezogen.


    Und wer sich bei Unwetter keinen sichern Platz sucht trägt sicherlich ein Eigenverschulden.


    wer trotz Unwetter im Wald bleibt, kann niemanden Haftbar machen.


    aber wo siehst du eigendlich das Problem, hast du schon mal irgendwo mitbekommen dass bei Unwetter oder Gewitter ein Turnier weitergeführt wurde?


    das Video zeigt doch bekloppte Erwachsene, die bei Gewitter einfach weitergespespielt haben. für mich klares Eigenverschulden durch Leichtsinn.

    3 Mal editiert, zuletzt von guenter ()

  • Man kann sich auf Veranstalter, Trainer, Schiri rausreden, aber jeder, der eine Gefahr im Verzuge sieht, trägt eine Mit-Verantwortung, insbesondere, wo Kinder betroffen sind! Beispiel: Die Uni hatte die Umzäunung ihrer Freilufthalle wegen nächtlichem Vandalismus durch Jugendliche mit 5 cm nach oben zugespitzten Eisennägeln (an denen wurde einst der so gestorbene Sohn von Romy Schneider aufgespießt) ausgestattet, zwecks Abschrecken vorm Überklettern. Verantwortung nur an Uni-Leitung abschieben u. wegschauen? Nein, ich habe diese wie die Presse über die Zustände wie im Kriegsgebiet informiert, auch mit Anzeige gedroht. Nach 2 Tagen waren sämtliche Nägeln wieder abmontiert trotz Gesamtkosten von 30.000 Euro. Schwieriger ist es sicher, eine große Menge innerhalb kürzester Zeit zum Abbruch wg. möglichem, zT innerhalb weniger Sekunden nach bloßem Regen über einem Platz einziehenden Gewitter zu bewegen. Dies zeigt das Beispiel ungesicherter Tore, die Kinder erschlagen können, was leider alle paar Jahre stets wieder passiert, trotz dann kurzzeitiger Medienbeachtung u. Gerichtsurteilen gegen die grob fahrlässigen Verantwortlichen. Bei uns stehen nun wieder auf einem freien sowie mehreren Vereinsplätzen diese für Kinder tödlichen Gefahren herum: Platzwarte, Trainer erstmal im eigenen Verein angesprochen, nur ein "Ja, ja - und tschüß" geerntet. Was dann tun? Die Polizei herbeiholen wg. Gefahr im Verzuge, zur Sicherung der Situation o. Gefahrenherde? Was dann los wäre gegen den bösen u. dank vorherigem Hinweis bekannten Verursacher - leicht vorstellbar. Sich also damit zufrieden geben, dass man Verantwortliche auf die Gefahr eigens hinwies, moralisch kommt man so sicher nicht aus der eigenen Mitverantwortung heraus, falls etwas passiert, und juristisch, wenn es doch selbst vorhergesehen hatte? Hätte man mehr tun sollen, müssen? Diese Fragen tauchen für den, der Dinge genauer bedenkt, sich Gefahren bewusster macht, ständig auf, angefangen bei verrohtem Spielen um die Goldene Ananas, wo Kinder als kleine Kampfmaschinen instrumentalisiert werden: eingreifen o. als selbst nicht-verantwortlich nur alles ablaufen lassen, bestenfalls das eigene Kind vorwarnen: spiel sofort ab u. nicht im Sturm, sonst läufst du Gefahr, wiedermal wochenlang wg. Bänderriss o. Schlimmeren auszufallen, da sie grad dich nur über rüdes Foulspiel bremsen wollen werden....


    Was als Mit-Verantwortlicher tun, wenn all die zuerst Verantwortlichen um einen selbst herum scheinbar unverantwortlich agieren - diese Frage taucht für mich immer wieder auf, mit je verschiedenem Anlass. Moralisch ist für mich klar: mach notfalls den Lauten, auch wenn am Ende du als Depp dastehst: das sollten unversehrte Kinder jedem, der sie achtet u. liebt, wohl wert sein...

    Jeder Erwachsene kann nur so gut spielen, wie er als Kind trainiert wurde....

  • Habe ja eingangs geschrieben...das ich meine und nicht weiss.


    Danke an Guenter für den Hinweis auf das BGB, aber auch der Link von Open-minded ist recht interessant.


    In der Fülle der Informationen und Hinweise ist es mir nicht möglich, das rechtlich wirklich zu beleuchten. In diesen Fällen neige ich dazu, den oft zitierten normalen menschlichen Verstand gekoppelt mit Bauchgefühl zu nutzen.


    Gerade dieser läßt es mich nicht verstehen, dass


    -hier Turniere nicht abgesagt werden, soweit die/eine solche Wetterlage feststeht....und die stand definitiv mehrere Tage fest. Es lagen Gewittermeldungen vor, ...sichere Gewittermeldungen


    und


    -ich bin der Meinung das das eine Ausrichtung eines Freifeldturnieres entweder


    a) abgesagt gehört


    oder


    b) an AUFLAGEN geknüpft sein muß, die dem Verstalter glasklar vorgeben, was wie wann wo wer zu tun oder zu lassen hat, ...um letztlich auch dem -sorry- Dämlichsten auf`s Pferd zu helfen...um keine Frage in dieser Sache offen zu lassen. Mein Vorwurf ist, dass es viel geringere Anlässe gibt, wo mehr Auflagen erfüllt werden und hier anscheinend ebend nicht. Um den Punkt B sinnvoll erfüllen zu können, wäre es für mich unerlässlich,


    1. die Abstände zu Bäumen auf ein sinnvolles Maß zu erklären, damit Camper nicht direkt darunter ihr Zelt aufstellen
    2. in sinnvoller zeitlicher Gehentfernung eine Schule oder eine Turnhalle geöffnet sein muß.


    Dem entgegen....keine Vorschriften, wenn eine solche Wetterlage nicht in Aussicht steht.


    ERST DANN...wäre ich bei einigen Kommentatoren hier, denn ...wenn dann eine solche Wetterlage wiedererwartend einsetzt....ist das höhere Gewalt.


    HIER in Sachen Wetterlage -PFINGSTEN 2014- von höherer Gewalt zu sprechen ist....einfach nur voll daneben.


    Habe fertig.


    P.S. Nochmals...das ist hier lediglich andiskutiert...ein Gefühl wurde geäussert, ein Bauchgefühl besprochen...niemand weiss wirklich, keiner weiss, alle meinen...vielleicht reden wir auch über etwas, wo die Eier nicht gelegt sind, weil es ein solches Vorkommnis so mit diesen beschriebenen Folgen ZUFÄLLIG noch nicht gab. Ob das so bei den zukünftigen Wetterlagen dann haltbar bleibt, ist für mich sehr fraglich. Fraglich wäre in diesem Fall auch, ob man erst was geschehen lassen muß oder sich bestmöglich darauf vorher einstellt.


    Stelle ich mir -nach meinen Eindrücken der vorgestrigen Nacht (ich war da draussen!/Ihr ward im Bett)...vor, dass der Jugendtrainer meines Sohnes -selbst zufällig ohne vorherige Erkennbarkeit- auf einem Pfingstturnier im Freiland bei anhaltenden wiederkehrenden Gewittern auf nasser Wiese wäre...- wird mir schlecht!!!!!!...vor allem wenn ich bedenke, dass keine Sau dafür die Verantwortung im VORFELD entsprechend leistete. Das kann...darf.... so nicht sein....finde ich. Das gehört Weitsicht und Verantwortung in den Fordergrund.


    Ich spinne mal weiter und sage, dass ein Veranstalter eine entsprechende Versicherung abschließen könnte, um genau den sinnvoll und notwendigen Ausfall eines Turniers aus besagtem Grund ersetzt zu bekommen. Das wirds doch wohl so schon geben, richtig?

  • Auf jeden Fall schadet es bestimmt nicht, wenn Vereine sich mal ihre Versicherungspolicen aus dem Keller holen und nach Aktualität durchsehen. Könnte Überraschungspotential haben.


    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe und eine die wir beide nicht sehen.

  • Ich glaube das passt ganz gut zum Thema unverantwortliches Handeln.
    Ich der 5. Argentinischen Liga kam es zu einer Massenschlägerei, wo der Schiedsrichter jedem der Spieler die rote karte zeigte. Insgesamt waren es 36. Hier der Link dazu.
    Ich würde mich als Trainer schämen...Man muss es doch schaffen, eine Mannschaft unter Kontrolle zu haben