Hallo zusammen,
ich versuche mal, mich kurz zu fassen, wohlwissend darum, dass der Beitrag vielleicht im falschen Bereich dieses Boards landen wird:
Sachverhalt:
Nach einem Jugendspiel war ich ordnungsgemäß zusammen mit einem Vertreter des Gastvereins zugegen, als der Schiedsrichter den Spielbericht anfertigte. Nachdem dieses erfolgt war, verabschiedete sich der Schiedsrichter per Handschlag vom Vertreter des Gastvereins, während ich ihm den Handschlag ohne Begründung verweigerte und mich lediglich per Handschlag vom Vertreter des Gastvereins abschiedete.
Wenig später, als ich mich bereits zu einem anderweitig angesetzten Gespräch in einem abgeschlossenen Raum befand, klopfte es an der Tür und der Schiedsrichter bat um ein persönliches Gespräch, welches ich ihm auch gestattete. In diesem Gespräch wurde ich gefragt, warum ich ihm den Handschlag verweigert habe und ich antwortete wahrheitsgemäß, dass ich "mich ungerecht behandelt" fühlen würde. Nach einer persönlichen Diskussion, in der ich meine Sicht der Dinge begründete man sich absolut sachlich austauschte, verabschiedeten wir uns schließlich schiedlich, friedlich per Handschlag, wonach das Thema für mich eigentlich erledigt war.
Einen Tag später fand ich in meinem E-Mail-Postfach eine Beschwerde des Schiedsrichters, die aus meiner Sicht nicht nur sehr stark ausgeschmückt war, sondern vor allem auf dieses persönliche Vier-Augen-Gespräch basierte, woraufhin ich ausführlich an alle im Verteiler befindlichen Personen antwortete und kurze Zeit später eine Mail des Schiedsrichters erhielt, in der er mir in nahezu allen Punkten zustimmte und sich in aller Form entschuldigte, sogar seine "Beschwerde in Gänze" zurücknahm und mich darum bat, seine Entschuldigung trotz des Umstandes, dass er mir durch "verfassen und verbreiten" dieser Beschwerde "eine Menge Unannehmlichkeiten bereitet" habe, anzunehmen, was ich schließlich auch tat.
Nach einem fast vierwöchigen Ermittlungsverfahren nun eine Spruchkammersitzung zur Folge haben wird.
Meine Fragen, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben:
1.) Ist das beschriebene Vier-Augen-Gespräch, welches auf ausdrückliche Bitte des Schiedsrichters fast eine Stunde nach Spielende stattfand, überhaupt noch als Teil des Spiels anzusehen?
2.) Ist eine "in Gänze" zurückgezogene Beschwerde überhaupt verhandlungsfähig?
3.) Ist die Annahme des Handschlags keine "Tatsachenentscheidung" des Schiedsrichters, falls man die Regel so weit auslegt, dass das Gespräch noch zum Spiel gehörte?
4.) Ist es nicht als Unsportlichkeit zu verstehen, wenn ein Schiedsrichter sich freundlich und per Handschlag aus einem Vier-Augen-Gespräch verabschiedet, um dann keine 24 Stunden später einen Zusatzbericht zu verfassen, der im Spielbericht nicht angekündigt wurde?
5.) Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen diese in meinen Augen ungerechtfertigte "Anklage" zu wehren?
Ich bitte angesichts des schwebenden Verfahrens um Verständnis, dass ich in einem möglicherweise folgenden Diskussionsverlauf weder Namen, noch Vereine, Verbände und Regionen nenne, würde mich aber um Eure Einschätzung der Sachlage freuen.