Zuständigkeitsfrage Schiedsrichter in Bezug auf Sonderberichte

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  • Hallo zusammen,


    ich versuche mal, mich kurz zu fassen, wohlwissend darum, dass der Beitrag vielleicht im falschen Bereich dieses Boards landen wird:


    Sachverhalt:
    Nach einem Jugendspiel war ich ordnungsgemäß zusammen mit einem Vertreter des Gastvereins zugegen, als der Schiedsrichter den Spielbericht anfertigte. Nachdem dieses erfolgt war, verabschiedete sich der Schiedsrichter per Handschlag vom Vertreter des Gastvereins, während ich ihm den Handschlag ohne Begründung verweigerte und mich lediglich per Handschlag vom Vertreter des Gastvereins abschiedete.
    Wenig später, als ich mich bereits zu einem anderweitig angesetzten Gespräch in einem abgeschlossenen Raum befand, klopfte es an der Tür und der Schiedsrichter bat um ein persönliches Gespräch, welches ich ihm auch gestattete. In diesem Gespräch wurde ich gefragt, warum ich ihm den Handschlag verweigert habe und ich antwortete wahrheitsgemäß, dass ich "mich ungerecht behandelt" fühlen würde. Nach einer persönlichen Diskussion, in der ich meine Sicht der Dinge begründete man sich absolut sachlich austauschte, verabschiedeten wir uns schließlich schiedlich, friedlich per Handschlag, wonach das Thema für mich eigentlich erledigt war.
    Einen Tag später fand ich in meinem E-Mail-Postfach eine Beschwerde des Schiedsrichters, die aus meiner Sicht nicht nur sehr stark ausgeschmückt war, sondern vor allem auf dieses persönliche Vier-Augen-Gespräch basierte, woraufhin ich ausführlich an alle im Verteiler befindlichen Personen antwortete und kurze Zeit später eine Mail des Schiedsrichters erhielt, in der er mir in nahezu allen Punkten zustimmte und sich in aller Form entschuldigte, sogar seine "Beschwerde in Gänze" zurücknahm und mich darum bat, seine Entschuldigung trotz des Umstandes, dass er mir durch "verfassen und verbreiten" dieser Beschwerde "eine Menge Unannehmlichkeiten bereitet" habe, anzunehmen, was ich schließlich auch tat.
    Nach einem fast vierwöchigen Ermittlungsverfahren nun eine Spruchkammersitzung zur Folge haben wird.


    Meine Fragen, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben:
    1.) Ist das beschriebene Vier-Augen-Gespräch, welches auf ausdrückliche Bitte des Schiedsrichters fast eine Stunde nach Spielende stattfand, überhaupt noch als Teil des Spiels anzusehen?
    2.) Ist eine "in Gänze" zurückgezogene Beschwerde überhaupt verhandlungsfähig?
    3.) Ist die Annahme des Handschlags keine "Tatsachenentscheidung" des Schiedsrichters, falls man die Regel so weit auslegt, dass das Gespräch noch zum Spiel gehörte?
    4.) Ist es nicht als Unsportlichkeit zu verstehen, wenn ein Schiedsrichter sich freundlich und per Handschlag aus einem Vier-Augen-Gespräch verabschiedet, um dann keine 24 Stunden später einen Zusatzbericht zu verfassen, der im Spielbericht nicht angekündigt wurde?
    5.) Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen diese in meinen Augen ungerechtfertigte "Anklage" zu wehren?


    Ich bitte angesichts des schwebenden Verfahrens um Verständnis, dass ich in einem möglicherweise folgenden Diskussionsverlauf weder Namen, noch Vereine, Verbände und Regionen nenne, würde mich aber um Eure Einschätzung der Sachlage freuen.

  • schönen guten abend


    aus meiner sicht ist das alles haltlos, sofern da noch dinge waren, die du jetzt nicht geschildert hast. ausserdem gehört das verfassen eines sonderberichtes als anlage zum spielberichtsbogens und der dürfte zu dem zeitpunkt schon erledigt gewesen sein.



    klingt aus meiner sicht irgndwie nach kindergarten....................


    gruss

  • der ganze Verlauf.
    Daran sieht man, dass Schieris auch Menschen sind.
    Ich würde daraus lernen, dass dem Schiedsrichter nach dem Spiel den Handschlag zu verweigern eher was für beleidigte Leberwürste ist.
    Also kann sich das Gericht jetzt mit zwei Leberwürsten befassen :]


    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe und eine die wir beide nicht sehen.

  • Also, das Ganze wurde dann gestern verhandelt, nachdem der erste Termin aufgrund einer Krankheit meinerseits vertagt wurde, was an sich schon eine Farce war, da die Krankmeldung inkl. ärztlichem Attest der Kammer bis 14:00 Uhr vorlag, der Kammervorsitzende allerdings keine Möglichkeit mehr sah, in der "Kürze der Zeit" die für 19:00 Uhr terminierte Sitzung abzusagen. Interessant wird das Ganze vor allem deshalb, weil genau diese Sitzung, an der wie gesagt nicht teilgenommen wurde, was aus meiner Sicht durch das ärztliche Attest entschuldigt sein sollte, voll in Rechnung gestellt wurde, was Auslagen und Verfahrenskosten betrifft.


    Das Verfahren gestern Abend ist relativ schnell geschildert: Ich habe mich auf meine schriftlichen Einlassungen und dem Umstand, dass ich diesen nichts hinzufügen könne, berufen, was die Kammer schon vor ein Problem stellte, da sie gerne eine mündliche Stellungnahme meinerseits hätten, die ich jedoch ablehnte, weil mein Vertrauen in die Kammer eingeschränkt war und ich nicht unnötig Spielraum für das Verdrehen von Sätzen und Wörtern geben wollte.


    Die Kammer jedenfalls war davon so erbost, dass der Kammervorsitzende mir unterstellte, nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen zu wollen, was ich wiederum damit beantwortete, dass ich dieses sehr wohl wolle und auch schriftlich getan hätte - und das vollumfänglich, so dass nichts hinzufügen sei. Daraufhin sah sich Kammer genötigt, eine Beratungsunterbrechung einzulegen.


    Nach der Unterbrechung ging es dann mit der Vernehmung des Schiedsrichters weiter, der im Grunde alle Vorwürfe fallen ließ und meine schriftlichen Eingaben bestätigte. Allerdings erwähnte er, dass er von einem Zuschauer verbal angegangen worden wäre, der unmittelbar in meiner Nähe stand. Der Kammervorsitzende fragte, was ich in dieser Situation getan habe, ob ich mich weggedreht habe oder ob ich einfach zugesehen hätte, was der Schiedsrichter richtigerweise dahingehend beantwortete, dass ich die Situation beobachtet habe.


    Meine Nachfrage an den Schiedsrichter, ob es richtig sei, dass ein Eingreifen meiner Person in diesen Zwischenfall nicht nötig gewesen sei, weil der anwesende Kreisschiedsrichterobmann sich des Themas schon angenommen hatte, wurde vom Schiedsrichter korrekterweise mit 'Ja' beantwortet.


    Unterm Strich steht das Urteil, dass...
    ...der Verein für den weder geladenen noch angeklagten Zuschauer ein Ordnungsgeld in Höhe von 30 Euro zu zahlen habe.
    ...der Verein gesamtschuldnerisch für ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro haften würde, da ich nicht eingegriffen habe.
    ...die Verfahrenskosten und Auslagen der -seinerzeit meinem Empfinden nach absolut rechtzeitig abgesagten- ersten Sitzung durch mich persönlich unter gesamtschuldnerischer Haftung des Vereins zu tragen wären.
    ...die Verfahrenskosten und Auslagen der gestrigen Sitzung jeweils zu halben Teilen durch mich und den Verein unter gesamtschuldnerischer Haftung des Vereins zu entrichten wären.


    Roundabout knapp 360 Euro für nichts. Ob wir gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen, ist noch nicht entschieden, aber ich denke, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist.

  • Um 14.00 Uhr mit ärztlichem Attest eine Sitzung abgesagt, die um 19.00 Uhr stattfinden sollte ? Warum erst ein paar Stunden vor der Sitzung ? Warum nicht zumindest ein Anruf vorher bei der Kammer, auch wenn vielleicht das Attest noch nicht vorlag ? Plötzliche Übelkeit, Überraschender Beinbruch ? Klingt für mich doch sehr nach einem Versuch des Ausreizens von formellen Möglichkeiten, um die Kammer oder den Streitgegner zu ärgern. Da würde ich mich nicht wundern, wenn die Verfahrenskosten trotzdem in Rechnung gestellt werden.

  • Selbst, wenn dem so gewesen sein sollte, was zum einen rein hypothetisch, zum anderen nicht der Fall ist, wäre es völlig irrelevant, da die Zeit völlig ausreichte, um die Sitzung abzusagen. Wie gesagt, im Zeitalter von Handy, Facebook, Whatsapp und E-Mail kann man schlecht damit argumentieren, in einem Zeitraum von 5 Stunden keine Sitzung abzusagen.


    Letztlich kann es mir relativ egal sein, da ich die Kosten nicht selbst tragen muss, allerdings ist das ganze Verfahren ein unglaublich schlechter Scherz gewesen, der den schlechten Ruf, den die Sportgerichtsbarkeit auf Kreisebene genießt, absolut rechtfertigte. Wenn eine Kreisjugendspruchkammer bereits im Vorfeld mit der Absicht in ein Verfahren geht, in jedem Fall ein Urteil zu fällen, dann sollte man sich überdenken, ob man als Mitglied dieser Kammer am richtigen Platz ist.

  • FN306


    Wie mir scheint, hast du dem Schiedsrichtern seinerzeit nicht richtig zugehört? Denn er gab dir ja noch nach dem verweigerten Handschlag eine zweite Chance für ein faires Verhalten und eine Erklärung dafür, warum du nicht eingegriffen hast, als er von einem Zuschauer angegangen wurde!


    Hier noch ein paar Infos zu deinen irrtümlichen Annahmen:


    1. Nichtannahme der Terminabsetzung


    Für eine termingerechte Absage ist gültig:
    a. unverzüglich, rechtzeitig und aus wichtigen Grund
    b. über verbindlichen Rechtsweg (Bote, Post mit Empfangsbestätigung als Übergabebeleg)
    erfolgt.


    Absage gilbt nicht, wenn sie per:
    a. Handy: (gilt als nicht verbindlich, weil am anderen Ende der Leitung jeder sprechen kann(
    b. E-Mail:(ähnlich wie Fax als Kopie, da manipulierbar. Ferner gibt es keine Garantie für den Transport und den Eingang
    c. Facebook u. Whatsapp: (haben keine rechtsverbindliche Bedeutung, weil keine 100-%ige Überprüfbarkeit des Absenders)


    Sie kann nur dann verbindlich werden, wenn sie vom Empfänger rechtsverbindlich bestätigt wird. Scheint hier jedoch nicht der Fall gewesen zu sein. Es ist kein Mitarbeiter eines Sportgerichts zur Verantwortung zu ziehen, wenn er nicht permanent in seiner Mailbox nachschaut oder sein Handy nicht permanent bei sich führt!


    Natürlich wird in diesem Zusammenhang beim Sportgericht auch zu besseren Einschätzung der Situation während des Spiels gefragt, wie sich die Sache nach dem Spiel weiterentwickelt hat. Du kannst nicht zu einer Aussage gezwungen werden. Deine Aussageweigerung bedeutet jedoch, dass du dich bei weiteren Aussagen weiter belastet.


    Die Anschuldigung des Schiedsrichters lautet: der Trainer hat nicht schlichtend eingegriffen, als er von einem Zuschauer angegangen wurde. (Ob der Trainer sogar durch eigene Bemerkungen und Hineinrufe dazu dazu beigetragen hat, wäre sicherlich weiter für das Sportgericht interessant gewesen)


    Schließlich hast du leider nicht die richtige Konsequenz für dich nicht aus dem Sportgerichtsurteil gezogen. Denn deine Verfehlung lag nicht im verweiterten Handschlag nach dem Spiel in der Kabine, sondern im falschen Verhalten aufgrund unterlassener Schiedsrichterunterstützung während des Spiels.


    Auf Basis deiner Schilderung kann ich auch nichts Verwerfliches am Sportgerichtsurteil erkennen. Für mich ist es ein typisches Urteil, in dem ein Trainer es billigend inkauf nimmt, als das Zuschauer sich aufgrund "ungerechter Behandlung" der eigenen Mannschaft aktiv ins Spiel einmischen. Solches Verhalten entspricht nicht dem Fairness-Gedanken und gehört erst recht nicht in den Kinder- und Jugendfussball.


    Auch, wenn es vielleicht danach aussieht; es war nicht meine Absicht oberschülerhaft belehrend zu sein, sondern meine Hoffnung auf Verständnis, denn wir können nur gemeinsam Gutes für unser Geliebtens Hobby, den Fussball schaffen. Dazu gehören auch die Schiedsrichter. Dazu gehört aber im Besonderen, dass jeder Fehler machen kann, aber die Chance zur Korrektur ergreifen sollte. Wie wäre es mit einer offenen und ehrlichen Entschuldigung beim Schiedsrichter? Der würde sich sogar noch so langer Zeit darüber sehr freuen!

  • Zur Klarstellung:



    Die Anschuldigung des Schiedsrichters lautet mitnichten: "Der Trainer hat nicht schlichtend eingegriffen, als er von einem Zuschauer angegangen wurde."
    Im Gegenteil: Der Schiedsrichter erwähnte lediglich, dass er von Zuschauern verbal angegangen worden sei, bestätigte auf Nachfrage sogar, dass ein Eingreifen meiner Person nicht notwendig gewesen sei, weil der anwesende Stellvertretende Kreisschiedsrichterobmann dieses bereits getan habe. Diesbezüglich gab es seitens des Schiedsrichters überhaupt gar keinen Vorwurf. Darüber hinaus war ich nicht einmal der Trainer, sondern der Mannschaftsverantwortliche (in diesem Fall sogar ohne mein Wissen) - und es stellt sich schon die Frage, warum keiner der Verantwortlichen des Gastvereins oder der 10 anderen Personen, die diese Situation in nahezu identischer Art und Weise wie ich beobachtet haben, in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen wurden.



    Im Übrigen bestätigte der Schiedsrichter, dass ich ihn weder verbal angegangen, noch beleidigt oder in sonstiger Art und Weise konsultiert habe. Es hat schlicht und ergreifend auf dem Platz kein Kontakt zwischen mir und dem Schiedsrichter stattgefunden.



    Unter Berücksichtigung dieser Aspekte kann ich beim besten Willen kein Fehlverhalten meinerseits erkennen, aus dem ich irgendwelche Lehren ziehen sollte. Ich kann ja verstehen, dass die Spruchkammer ein solches Schuldeingeständnis gerne gehört hätte, da sie nichts Belastbares vorweisen konnte und ein Faible für Unterwürfigkeit zu hegen scheint. Ich bin auch der Letzte, der begangene Fehler nicht einräumt und sich für diese entschuldigt, wie das ja auch in angeschnittenem persönlichen Gespräch mit dem Schiedsrichter nach dem Spiel geschehen ist, als ich ihm die Hand gab und mich für die zunächst stattgefundene Verweigerung des Handschlags entschuldigte. Aber: Ich bin keinesfalls bereit, mich für etwas zu entschuldigen, was ich nicht getan habe. Erst Recht nicht, wenn der Eindruck entstanden ist, dass es sich hier um eine rein persönliche Sache zwischen dem Kammervorsitzendem und mir handelt, obwohl offensichtlich ist, dass kein Fehlverhalten vorlag.



    Abgesehen davon frage ich mich, welch krudes Rechtsverständnis bei Dir vorherrscht, wenn Du suggerierst, dass eine Aussageverweigerung vorlag. Zum einen war dieses nicht der Fall, da die Schilderungen im Vorfeld der Verhandlung in schriftlicher Form getätigt wurden und diesem auch mündlich nichts hätte hinzugefügt werden können, was dort nicht schon angeschnitten war, zum anderen wäre selbst eine von Dir suggerierte Aussageverweigerung keinesfalls ein Grund dafür gewesen, dass eine Wertung vorgenommen werden kann/darf.



    Alle von mir schriftlich geäußerten Punkte wurden während der Verhandlung vollumfänglich vom Schiedsrichter bestätigt, was der Kammer auch im Vorfeld hätte klar sein müssen, schließlich war der überhaupt erst zur Verhandlung führende Schriftwechsel dahingehend, dass der Schiedsrichter mir bereits nach meiner Stellungnahme in allen Punkten Recht gab, seine Vorwürfe "in Gänze" zurück zog und sich "in aller Form" für seine Beschwerde entschuldigte, während er alle im Verteiler seiner Mail befindlichen Personen darum bat, seine Zeilen als "nicht geschrieben" anzusehen.



    Kurzum: Der Eindruck, dass man darum wusste, nichts in der Hand zu haben, aber dennoch verhandeln zu wollen, um irgendwie zu einem Urteil zu kommen, ist zumindest für mich nicht von der Hand zu weisen. Und zu diesem Eindruck passt das Urteil.



    So, abschließend noch mein Standpunkt zu den Absagemöglichkeiten:
    Alle am Verfahren beteiligten Personen verfügen über ein E-Postfach des Verbands und kennen sich untereinander. Das E-Postfach gilt als absolut verbindlich - und ich wage einfach mal zu behaupten, dass man in diesem Fall problemlos die Stimme des jeweiligen Gegenübers erkannt hätte.



    Darüber hinaus handelt es sich um eine Absage aufgrund Krankheit. Krankheit ist kein schuldhaftes Verhalten und auch der Zeitpunkt von Krankheit kann nicht gewählt werden. Diesbezüglich lag ein ärztliches Attest vor, das, Deinen Ausführungen zufolge, auch auf einem verbindlichen Weg nicht rechtzeitig hätte zugestellt werden können.

  • Ich kann ebenfalls keine Fehlverhalten erkennen. Warum soll der Sportkamerad sich in eine Sache einmischen, die augenscheinlich schon in Angriff genommen wird? Das der Verein für seine "Fans" haftet... okay..das kennt man ja. Hier würde ich es aber genauso machen wie die grossen Vereine...der "Fan" wird bekannt sein..dem würde ich die ihn betreffende Strafe in Rechnung stellen.
    Auch finde ich es nicht verwerflich,den Handschlag zu verweigern...wennich mich ungerecht behandelt fühle, ist es eine angemessene Art, dieses kundzutun..Und einen Sonderbericht auf Basis eines Gespräches eine Stunde nach erledigung des Spielberichtes... das ist lächerlich.

  • @addi


    Es ist natürlich schwierig, eine Antwort zu finden, wenn man nicht beide Seiten kennt. Aber außergewöhnlich finde ich die Beschreibungen schon:


    1. Wie kann man Vereins-Verantwortlicher sein, ohne es zu wissen?


    2. Warum glaubt der Schiedsrichter, dass er der Verantwortliche des Heimatvereins bzw. Heimatvereinsmannschaft ist, wenn er sich nicht als solcher ausgibt?


    3. Wenn er sich nicht als Verantwortlicher fühlt, was veranlasst ihn, nach dem Spiel das Gespräch dem Gasttrainer und dem Schiedsrichter zu suchen?


    4. Warum erklärt er dem Schiedsrichter nicht, dass er lediglich Zuschauer ist, als der sich per Handschlag von ihm verabschieden möchte?


    5. Warum stellt der Schiedsrichter einen Antrag ans Sportgericht an einen Zuschauer? Wenn doch alle Mißverständnisse nach dem persönlichen Gespräch schon tags zuvor ausgeräumt wurden?


    6. Woher wußte er als Zuschauer, das der stellverstretende Kreisschiedsrichterobmann als Zuschauer anwesend war. Aber selbst wenn sie dieser in der Aktion zu erkennen gegeben hätte, dann ist es nicht Aufgabe des Schiedsrichterbeobachters für einen geeigneten Spielrahmen zu sorgen, sondern es ist die Aufgabe der Verantwortlichen des Heimatvereins. (Ich denke, das wird spätestens bei der Verhandlung erklärt worden sein, weil sich darauf ein Teil der Geldstrafe begründet.)


    7. Woher kam das bereits vor der Verhandlung vermutete Mißtrauen gegenüber dem Schiedsgericht? Was hat ein nicht verantwortlicher Zuschauer, der sich mucksmäusenstill verhalten hat, zu befürchten?


    8. Eine E-Postfach ist kein geeignete Bereich für "empfangsbedürftige Schreiben". Ein ärztliches Attest ist im Original und nicht als E-Mail-Anlage als Kopie vorzulegen. Ich wäre sehr verwundert, wenn ihm dies nicht während der Verhandlung erklärt worden wäre!


    Natürlich steht es jedem frei in Revision zu gehen, wenn es wichtige Gründe dafür gibt. Ob die hier vorliegen, kann ich aus den bisherigen Äußerungen jedoch nicht erkennen.

  • meine Erfahrung aus vielen Jahren und einigen Teilnahmen an Verhandlungen:



    Urteile auf der unteren Ebene der Gerichtsbarkeit werden im wesentlichen ganz stark geprägt durch folgende Prämissen


    1. der Schiri ist grundsätzlich immer zu schützen


    2. der Ruf des Gesamtvereins


    3. Kontakte des Vereins zum Verband


    und nicht zu unterschätzen


    4. die persönlichen Kontakte zu den Entscheidungsträger.



    Setzt man obiges voraus, dann sind viele Urteile in ihrem Zustandekommen nachvollziehbar.


    Ich selbst war durch Urteile betroffen, wo gerade die Punkte 3 und 4 zu Ergebnissen führten, zu denen der oben geschilderte Fall im
    Vergleich den Peanats zuzuordnen wäre.


    gg