Vereinswechsel im Nachwuchsbereich in Oesterreich

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  • Hallo Leute,
    nach der "Anregung" im Thread "Wechsel des Vereines f-Jugend" hab ich mich gewundert, wie den das in AUT geregelt ist. Schon jetzt die Entschuldigung an die deutschen Kollegen, fuer euch vmtl. langweilig, ich weiss aber, das hier einige Oesterreicher unterwegs sind - spricht fuer die Qualitaet hier =)


    Also, im OEFB Reglement lese ich folgendes heraus:
    Wechsel NUR in den amtlichen Uebertrittszeiten Winter und Sommer gem. Homepage
    Sperren, wie in Deutschland gibt es keine?? zumindest finde ich nichts; ABER einigen sich die Vereine nicht, so ist ein Spieler erst nach 6 Monaten/1 Jahr frei??
    Weiters lese ich, das eine Entschaedigung im Einzelfall festzulegen ist. Der Ansatz verweist auf einen Anhang, in welchem astronomische Zahlen angefuehrt sind - diese gelten fuer den Erwachsenenbereich, sollen aber auch Richtlinien im Nachwuchsbereich sein??


    Fazit: Wie so oft gibt es AUT schwammige Regelungen. Weis jemand, wie sich das in der Praxis darstellt, auch die Ausbildungsentschaedigungen wurden mich interessieren.

  • die Übertrittszeit ist im Winter von Jänner bis Ende März, im Sommer von Juli bis Ende September.


    der Spieler kann innerhalb der Übertrittszeiten jederzeit wechseln. Entweder wird der Spieler verliehen oder der andere Verein kauft ihn frei.
    Üblicherweise wird für das Verleihen nichts verlangt… glaub 8 Euro Bearbeitungsgebühr im Verband.
    Ein Spieler kann innerhalb des ersten Jahres kostenfrei wechseln.. ab dann kosten Spieler bis zum 12 Lebensjahr 370€, bis zum 14 Lebensjahr 1.100€, 16 Lebensjahr 2.200€ und danach 4.400€
    Sollte der stammverein sich gegen eine verplichtung aussprechen, so gibt es im Sommer eine Woche in dem der Spieler zwangserwerbt werden kann.. also ohne Zustimmung des alten Vereins wechseln kann.
    Wenn ein Spieler 1 Jahr kein Spiel gespielt hat, ist er kostenlos frei.


    hab jetzt nirgends nachgeschaut … aber im Grunde kommt das so hin.

    Wer aufhört sich weiter zu entwickeln, hört auf besser zu werden.

  • Ist sowieso ein interessantes Thema, wir haben vor kurzem beim Verband (NÖFV) angefragt bezüglich eines Wechsel eines Spielers (U11).


    Der Junge ist zu uns gekommen da seine Eltern aus beruflichen Gründen den Wohnort gewechselt haben.


    Die beiden Orte liegen ca. 40 km auseinander, d.h. der Junge kann dort gar nicht mehr trainieren bzw. spielen.


    Nach Anfrage beim Verband hätte auch hier der andere Verein eine Ausbildungsentschädigung verlangen können, für mich in solchen Fällen


    völlig absurd. (hat der andere Verein aber eh nicht gemacht - ansonsten steht der Spieler)


    Lg
    Stone

  • ja sowas ist üblich in österreich.. man könnte was verlangen, meistens lasst man aber die kinder eh so gehen...


    kommt halt immer darauf an wie man etwas vorbring...

    Wer aufhört sich weiter zu entwickeln, hört auf besser zu werden.