MwSt auf Mitgliedsbeiträge

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  • Die Mitgliedsbeiträge, die rein den ideellen Bereich betreffen, sprich


    laut Abgabenordnung (AO):


    wenn der Verein ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, ZB. durch die Förderung des Sports


    sind vor dem Umsatzsteuergesetz als 'Echte Mitgleidsbeiträge' zu sehen, somit nicht steuerbar, können folglich weder steuerfrei noch steuerpflichtig sein.


    Auf Deutsch : Nein, keine USt


    Jedoch jegliche Form des 'Geschäftsbetriebs' zur Erzielung von zusätzlichen Einnahmen (Verkaufsstände bei Turnieren zB.) ist steuerpflichtig und der USt unterlegen.


    Da Ihr Euren Verein ja eh am Finanzamt anmelden müßt, könnt Ihr Euch dort Infos holen, zu empfehlen ist jedoch immer der steuerliche Berater ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ganz so einfach ist das nicht, ich kenne mich da gut aus, darf hier aber keine Steuerberatung machen. Steuerberatung ist nur den entsprechenden Berufsgruppen erlaubt.


    Nur ein Beispiel:
    zur Erzielung von zusätzlichen Einnahmen (Verkaufsstände bei Turnieren zB.) ist steuerpflichtig und der USt unterlegen
    ... stimmt so nicht, es ist deutlich komplizierter!


    Wer sich etwas informieren möchte (Viel Spaß 8) :(
    Vereinsbesteuerung _Leitfaden USt

  • Kennst du eigendlich den Unterschied zwischen MWST und UST?


    für dein Modell brauchst du unbedingt eine Geschäftsführer. Möchte mich hiermit bewerben.


    Vereinsgründungs und Steuerprobleme wären nicht mehr dein Thema.


    Geld spielt bei deinem Modell ja eine untergeordnete Rolle, das kriegst du sicher locker zusammen.


    TPietro werde ich noch überzeugen, etwas von seinen Gehaltsvorstellungen nachzugeben, womit noch ein zusätzliches Problem gelöst wäre.


    Zu klären wäre natürlich neben dem Gehalt, Reisekosten, Auslagen usw. Aber das ist dir sicherlich bewusst.


    Ein Frage hab ich noch:


    Ist in dem Modell auch eine Alt-Herren-Mannschaft vorgesehen?


    gg

  • Ganz so einfach ist das nicht, ich kenne mich da gut aus.....


    Nur ein Beispiel:
    zur Erzielung von zusätzlichen Einnahmen (Verkaufsstände bei Turnieren zB.) ist steuerpflichtig und der USt unterlegen
    ... stimmt so nicht, es ist deutlich komplizierter!

    Doch, denn selbst Dein hier eingelinkter Leitfaden gibt dies her :whistling:
    'Steuerpflichtige
    Zweckbetriebsumsätze in Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung sind
    grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu versteuern > §
    12 Abs. 2 Nr. 8a UStG
    ' (siehe unter Uwe's Link
    11.
    Besonderheiten Sportverein





    11.1.
    Sportliche Veranstaltungen


    Denn genau da liegt der etwas jedoch feine Unterschied. Ein Zweckbetrieb, der nur deshalb eingerichtet ist, um zB an einem Turniertag zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Und sei es nur für eben diesen einen Tag 'eingerichtet'. Frag' mal einen USt-Sonderprüfer, der bei 'nem Verein prüfen kommt und in den Unterlagen findet, dass genau diese Einnahmen nicht versteuert und an das Finanzamt abgeführt wurden. Hach, der fühlt sich wie ein König, weil er etwas gefunden hat, was neue Nachzahlungbescheide mit sich bringt - juhu. :pinch:


    *edit* schau mal hier - da ist es genau becshrieben http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnews[tt_news]=180&cHash=58a2fc6ed39fd083f55d4182bf88826d


    'Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind insbesondere: Verkauf von Speisen und Getränken,...' ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von elladino ()

  • Bitte hier keine Steuerberatung, es ist verboten!
    Es ist deutlich komplizierter, fragt einen Steuerbearter oder das Finanzamt!


    Das hat mit Steuerbratung nichts zu tun, sondern lediglich der Hinweis, dass Deine Aussage so nicht korrekt ist.


    Zudem habe ich oben schon geschrieben 'Da Ihr Euren Verein ja eh am Finanzamt anmelden müßt, könnt Ihr Euch
    dort Infos holen, zu empfehlen ist jedoch immer der steuerliche Berater'

  • Geschickterweise stellt man sich zur Vereinsgründungen einen Steuerberater zur Seite oder trinkt zumindest eine Tasse Tee mit dem Buchhalter eines bereits existierenden Vereins der gleichen Sparte im gleichen Ort.


    So stellt man sicher, dass es später vom Finanzamt nicht Briefe mit bösen Überraschungen gibt.


    Ohne irgendjemanden beraten zu wollen: Ganz entscheidend ist die Höhe von Umsätzen bzw. der Einnahmen, wenn es um Steuerrecht und Vereins- bzw. Firmen geht. Nicht wenige Vereine haben eine GmbH, die neben dem eigentlichen "FC Sorgenfrei 05" die Finanzgeschäfte abwickelt, Räume für diesen anmietet usw.


    Fazit: Viel zu viele Möglichkeiten und viel zu viel, um das hier alles in einem Trainerforum zu schreiben. Ich stimme da Uwe ganz zu, man würde ggf. unberechtigt und falsch beraten, daher sollten wir es hier besser lassen.

    [b][color=#990000]"Absolvent der SOCCERDRILLS-ONLINE Kurse BASIS, Ki-Fu und JUGEND-FU."

  • Nicht wenige Vereine haben eine GmbH

    Nach wie vor handelt es sich in keinster Weise um Beratung 8|


    Und ein Verein ist ein Verein


    eine GmbH - eine GmbH ^^


    Hier ging es um die Frage, ob Mitgliedsbeiträge USt beinhalten :P