Spielberechtigung?

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  • Folgender Fall ist bei mir eingetreten ,und bräuchte mal Hilfe !! Ein B-JUGENDSPIELER ,nicht abgemeldet von seinem Verein möchte zu uns wechseln weil er in seinem Verein keine Spielmöglichkeit mehr hat (keine B-JGD.zur neuen saison).Wie sieht das mit der Spielberechtigung aus ? Wir sind dem FLVW angeschlossen ,danke schonmal im voraus.

    Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,sonst nimmt die Zeit Dir deine Freunde

  • Da kann er sofort ohne eine Sperre Wechseln da es in seinem Alten Verein keine Mannschaft in seinem Alter gibt.

    "Trainer werden ist nicht schwer - Trainer sein dagegen sehr!"


    Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.


    Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers.


    © madd!! 2011. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis. :P

  • Passend dazu der Link zur DFB-Jugendordnung (da steht son kram meistens drinne)



    In diesem Fall §3 Absatz 4


    Ich zitiere den Spaß einfach mal:

    Zitat

    Unbeschadet der vorangenannten Bestimmungen kann einem Junior/einer Juniorin eine weitere Spielerlaubnis innerhalb eines Spieljahres erteilt werden oder die Wartefrist abgekürzt werden. Fälle liegen insbesondere dann vor, wenn
    a) ...
    b) Spielmöglichkeiten im abgebenden Verein nicht bestehen.

  • Vorsicht ! Lass Dir von Deinem Jugendleiter die Spielordnung/Jugendordnung von Deinem Verband geben und lese die Bestimmungen darin. Ich habe nicht auf der Homepage Deines Verbandes gefunden.


    Bei uns in Bayern wäre die Richtlinie so: Hätte sein alter eine A-Jugend, dann hätte er eine Spielmöglichkeit im alten Verein und es würden die normalen Wechselbestimmungen gelten.

  • und genau das habe ich befürchtet,es besteht eine A-Jugend,meine das auch schonmal gehört zu haben in Bezug der Wechselbestimmungen

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  • Wenn es eine erste Mannschaft gibt, besteht eine Spielmöglichkeit innerhalb des Vereins. Es gelten die normalen Wechselbestimmungen.

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

  • Ich könnte mich irren, aber die Frage ist doch die ALTERSGERECHTE Spielmöglichkeit: Wenn der Junge ein B-Jugendlicher ist, und der Verein hat keine B-Jugend mehr, dann kann er wechseln, unabhängig davon, ob es eine A-Jugend gibt.

    "Sag es mir - und ich werde es vergessen. Zeige es mir - und ich werde mich erinnern. Beteilige mich - und ich werde es verstehen."
    Lao-Tse (chinesischer Philosoph)

  • Ich könnte mich irren, aber die Frage ist doch die ALTERSGERECHTE Spielmöglichkeit: Wenn der Junge ein B-Jugendlicher ist, und der Verein hat keine B-Jugend mehr, dann kann er wechseln, unabhängig davon, ob es eine A-Jugend gibt.


    Du irrst Dich. ;)

  • Du irrst Dich. ;)


    kurz und knackig 8| ;) =)


    Bei uns in Bayern wäre die Richtlinie so: Hätte sein alter eine A-Jugend, dann hätte er eine Spielmöglichkeit im alten Verein und es würden die normalen Wechselbestimmungen gelten.


    Heißt das, auch eine Mannschaft der nächsthöheren Altersklasse gilt als Möglichkeit, in seinem Verein zu spielen? Bei uns (NFV) ist die Praxis, dass nur im gleichaltrigen Bereich geprüft wird, ob eine Spielmöglichkeit vorhanden ist. Ich habe dies aber nicht mit schriftlichen Regeln irgendwo heraus, sondern wie gesagt nur aus der Praxis.

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    Lao-Tse (chinesischer Philosoph)

  • Meine Antwort vom Verband


    Anbei übersenden wir Ihnen Informationen zu 2 Varianten:


    - Vereinswechsel - Wegfall der Wartefrist
    - Beibehaltung der Spielberechtigung und Beantragung einer Zweitspielberechtigung.


    näheres gerne per mail,oder soll ich die formulare hier reinkopieren?

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  • spricht dafür, dass ich nicht irre, oder irre ich jetzt das zweite mal? ^^

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  • genau das meinte ich.... ich hatte gerade vor kurzem aus einem nachbarverein davon gehört....

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  • kurz und knackig 8| ;) =)



    Heißt das, auch eine Mannschaft der nächsthöheren Altersklasse gilt als Möglichkeit, in seinem Verein zu spielen? Bei uns (NFV) ist die Praxis, dass nur im gleichaltrigen Bereich geprüft wird, ob eine Spielmöglichkeit vorhanden ist. Ich habe dies aber nicht mit schriftlichen Regeln irgendwo heraus, sondern wie gesagt nur aus der Praxis.


    Ja so ist es.


    Hier der Auszug aus der Jugendordnung:




    5) Die Wartezeit entfällt (auch bei Juniorinnen) in folgenden Fällen:



    c) Wenn sich der bisherige Verein oder dessen Fußballabteilung aufgelöst hat. Dies gilt auch, wenn der Verein in einer Juniorenaltersklasse den Verbandsspielbetrieb eingestellt hat und auch in der nächsthöheren Juniorenaltersklasse am Verbandsspielbetrieb nicht teilnimmt.


    Bei A-Junioren bzw. B-Juniorinnen, wenn der Verein in diesen Altersklassen mit keiner Mannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnimmt oder sie zurückzieht. Die Wartezeit entfällt nicht für solche Junioren/-innen, deren Abmeldung für die Zurückziehung einer Mannschaft mitursächlich war.