Wechsel im Sommer

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  • Ich hätte eine Frage an Euch:
    Meine Tochter möchte evtl. im Sommer den Verein wechseln. Zwischen dem 1.5. und 30.6. können wir ja dann kündigen.
    Ab wann darf sie dann im neuen Verein am Training teilnehmen? Ab dem Tag der Kündigung oder erst nach dem 30.6.? Verband ist WLFV
    Danke im Voraus.

  • Es kann sein, dass ich jetzt voll danebenhaue, aber meiner Meinung nach hat das Training nix mit dem Wechsel zu tun. Wichtig ist nur die Versicherung und versichert ist sie beim Training, sobald sie Mitglied im Verein ist. Und Mitglied im Verein könnte sie ja theoretisch jetzt schon sein..

  • Sobald du deine Tochter per Einschreibepostkarte abmeldest, kann sie am Training des neuen Verein teilnehmen. Allerdings verliert sie dann auch sofort die Spielberechtigung für den alten Verein (sagen wir mal du meldest sie am direkt Anfang Mai ab und es stehen noch Spiele oder Turniere mit der alten Mannschaft an).


    Du kannst aber auch den alten Verein fragen, ob er deiner Tochter eine Trainingserlaubnis für den neuen Verein erteilt. Dann kann sie auch schon vor der Abmeldung trainieren. Diese Trainingserlaubnis kann aber zeitlich befristet sein (z. B. nur ein Training).

  • Bei diesem Thema werden gerne einige Dinge durcheinander geworfen.
    Du musst unterscheiden zwischen der Vereinsmitgliedschaft und der Teilnahme am Fußball-Spielbetrieb.
    Bzgl. der Vereinsmitgliedschaft musst Du ggf. eine Kündigungsfrist beachten. Mitglied in diesem Verein ist sie aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Heißt also, wenn Du am 15.05. per 30.06. kündigst, ist sie bis zum 30.06. Mitglied (und zahlt auch bis dahin Beiträge).
    Bzgl. der Abmeldung vom Fußball-Spielbetrieb musst Du keine Kündigungsfrist beachten. Die Abmeldung muss aber in der alten Saison erfolgen. Bei uns im NFV ist der Stichtag beispielweise der 30.06. Hier macht die Abmeldung also erst nach dem letzten Pflichtspiel Sinn. Fairerweise sollte man aber vorher sagen, dass man sich zum Saisonende abmeldet.
    Trainieren darf sie im neuen Verein, sobald sie dort Mitglied ist. Das kann natürlich dazu führen, dass Du über ein oder zwei Monate zwei Beiträge zahlst. Eine Möglichkeit, das zu umgehen, ist die Trainingserlaubnis des Vereins, in dem sie zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied ist. Diese Trainingserlaubnis ist eigentlich für Probetrainings gedacht. Aus Sicht des neuen Vereins wäre es auch verständlich, die Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Trainingsteilnahme zu verlangen. Schließlich nimmt sie Leistungen des Vereins in Anspruch - insofern sind auch Beitragszahlungen angemessen.

  • Trainieren darf sie im neuen Verein, sobald sie dort Mitglied ist. Das kann natürlich dazu führen, dass Du über ein oder zwei Monate zwei Beiträge zahlst.

    Das mag im NFV gelten. Im Bereich des WFLV (Verband der Threaderstellerin) funktioniert das nicht. Training erst mit Abmeldung per Einschreibepostkarte. Ich zitiere mal eben aus der Jugendspielordnung:


    § 21 JSpO:
    (1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.
    (2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.


    Eine Spielberechtigung hat man immer nur für einen Verein (wenn man mal solche Besonderheiten wie Zweitspielrecht außer acht lässt).