c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im
Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;
Das ist noch nicht so beschlossen. Am Mittwoch im Bundestag. Am Donnerstag im Bundesrat. So ist es geplant....
Danke dir für die Erläuterung. Sollte es tatsächlich so kommen, dass nachher wieder jedes Land, jeder Landkreis und am Schluss jeder Bürgermeister sein eigenes Süppchen kochen darf, wird das nicht zur Akzeptanz beitragen und Wasser auf den Mühlen der Kritiker sein.