siehe BFV Homepage
im Leitfaden steht:
- Ausübung entweder alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer)
Und
- Ein Trainer/Übungsleiter ist für maximal 10 Spieler zuständig.
- Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal 20 Spieler (Faustregel: möglichst 10 Spieler pro Hälfte)
Das ist für mich nicht eindeutig.
Wir sind 2 Trainer und 12 Kinder. Wenn wir auf 2 Platzhälften trainieren, halten wir die max. 10 Spieler als Trainer/Übungsleiter und Sportplatz ein, verstoßen aber gegen Kleingruppe 5. Trainiere ich gleichzeitig mit 4 Gruppen (a 3 Spieler) und 2 Trainern mehr, verstoße ich gegen keine Regel. Es sind aber 2 Personen mehr involviert, die Corona übertragen können. Das ist für mich unlogisch, wenn man Kontakte reduzieren will, dass man dann 2 Trainer mehr benötigt.
Wie seht ihr das?
PS: bei meinen 12 Spielern wären auch 3 Gruppen a 4 Spieler möglich, dann wäre es eine Person mehr. Ich hätte allerdings als Trainer nur zu 4 Kindern Kontakt (max. wäre 10 möglich).
