Andre
Es bleibt die Frage, WER das Vertreterwahlrecht ausübt.
Aber ein ganz anderer Aspekt ist für mich der Show-Stopper in dieser Angelegenheit.
In den meisten Vereinen ist die Jugendabteilung größer als die Seniorenabteilung. Wenn jetzt bei Versammlungen die Jugendabteilung per Vertreterwahlrecht die Mehrheit hat, könnte das dazu führen, dass der Vorstand komplett von Nichtmitgliedern gewählt wird. Das kann kein Verein akzeptieren.
Ich komme jetzt auf einen Hinweis von Günther zurück. Er sagte, dass die richtige Fragestellung wäre, wie man Eltern angemessen beteiligen kann. Und das ist auch für mich die richtige Herangehensweise. Eine für mich denkbare Variante wäre eine Elternvertretung wie wir sie aus der Schule kennen. Der Vorsitzende der Vereinselternschaft könnte sogar einen Sitz im Vorstand bekommen. Stimmberechtigt wäre er nach meiner Vorstellung im Vorstand aber nicht, da er ja nicht durch ein Mitgliedervotum legitimiert wäre. So wäre aber sichergestellt, dass die Elternschaft in Entscheidungsprozesse involviert wäre.
