Regelverständnis

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  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich bin seit zwei Jahren Trainer einer Jugendmannschaft, die ich als F-Junioren übernommen habe und nunmehr als E-Jugend begleite. In unserem Verein gibt es zwei E-Mannschaften, die je nach Leistungsstand als E1 und E2 einmal in der Kreisliga (E1) und in der Kreisklasse (E2) spielen. Beide Mannschaften sind jedoch im gleichen Jahrgang 2010. Ich betreue die E1.


    Vor einiger Zeit fragte mich der Trainer der E2, ob zwei meiner Jungs bei einem Spiel seiner E2 aushelfen könnten, weil er viele Absagen hatte und nicht verschieben konnte oder wollte. Entsprechend haben sich zwei meiner Jungs freudig gemeldet, weil sie sich eben auf ein zusätzliches Spiel gefreut haben. Wir haben also am Samstag unser Spiel in der Kreisliga gespielt und die beiden sind dann am Sonntag - nach Einhaltung der 24 h Frist - in der Kreisklasse für unsere zweite Mannschaft aufgelaufen. Alles wurde ordnungsgemäß im Spielbericht angegeben. Wie bereits ausgeführt, sind die Jungs ebenfalls Jahrgang 2010.


    Nun hat das Kreisgericht unseres Verbandes, wohl auf entsprechende Intervention, entschieden, dass der Einsatz unzulässig war und das Spiel der E2 als verloren 0:3 zu werten sei. Zur Begründung wird auf folgende Regelung der Landesjugendordnung MV abgestellt:


    "a)...Aus einer Mannschaft dürfen bis zu 3 Spieler/innen auf Großfeld und zwei Spieler/innen auf Kleinfeld, die im letzten Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft mitgewirkt haben, in einer Mannschaft unterer Spielklassen unter Beachtung …. , aber nicht am gleichen Wochenende (Samstag/Sonntag und auf Freitag vorverlegte Spiele desselben Spieltages), eingesetzt werden.

    b) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer unteren Mannschaft kann der Spieler/in ohne Wartefrist in einer höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden“


    Kann mir jemand mal bitte den Sinn dieser Regel erklären ?


    Nach a) ist es nicht erlaubt, dass ein Spieler, wenn er am selben Wochenende höherklassig gespielt hat, bei der unterklassigen Mannschaft aushilft, umgekehrt ist es nach b) aber ohne Probleme möglich ?


    Das bedeutet doch, hätten meine Jungs am Samstag erst bei der E2 mitgespielt und wir hätten danach am Sonntag unser Spiel veranstaltet, dann wäre alles in Ordnung gewesen ? Das kann doch nicht richtig sein, oder habe ich ein Verständnisproblem ? Es kann doch nicht sein, dass es einerseits ok ist, wenn sie erst Kreisklasse spielen und danach dann (unter Einhaltung der 24 h Frist) Kreisliga, andererseits es aber verboten sein soll, wenn es zeitlich umgekehrt ist. Wo ist das der tiefere Sinn ?


    Wie ist es bei Euch geregelt?


    Vielen Dank für Eure Meinungen und Eure Nachsicht mit mir ;)

  • Hallo Holger,

    dumm gelaufen, das Kreisgericht hat alles richtig gemacht, so steht das nun mal in der Jugendordnung drin. Im idealen Fall hättet ihr das als Trainer eigentlich vorher wissen sollen.


    Nach dem Sinn dahinter darfst Du fragen - aber ob da eine Antwort kommt, wage ich zu bezweifeln. Das ist nicht der einzige Punkt in den Spielordnungen, der Fragen aufwirft. Du kannst das eigentlich nur zur Kenntnis nehmen und entsprechend Eure Einsätze planen. Nicht umsonst sieht die entsprechende Regelung in vielen Landesverbänden anders aus (aber auch nicht einheitlich anders). Da kocht jeder sein eigenes Süppchen.


    Wohl bekomm's!

    Oliver

  • Na,ja, der Sinn dahinter kann sein das die besseren Spieler der E1 nicht den schwächeren Spielern der E2 die Spielzeit wegnehmen sollen.

    Kann ja durchaus sein das der ehrgeizige E2 Trainer dann lieber die zwei starken Spieler der E1 einsetzt und Spieler aus seinen eigenen Kader deswegen auf der Bank bleiben.

    Umgekehrt möchte man den guten Spielern der E2 nicht die Chance nehmen für ein Spiel in einer höheren Klasse zu spielen wenn es der Spielplan möglich macht.

    Also das ist jetzt nur eine Vermutung. Macht für mich aber durchaus Sinn im Sinne der Kinder.

  • Diese Motivation macht aber irgendwie bei dieser Regel keinen Sinn oder ? Denn wenn das dahinter stecken sollte, dann ist es doch nicht logisch, dass es nach b) erlaubt sein soll, wenn die E2 Spieler ihren Spieltag vor denen der E1 austragen. Dann soll es ja kein Problem sein, die höherklassigen Spieler einzusetzen und den E2 Spielern Spielzeit wegzunehmen. Nur umgekehrt - E1 spielt vor E2 - da soll es dann aufgrund dieser Regel plötzlich nicht gehen.


    Merkwürdig und unlogisch oder ?


    Irgendwie weigere ich mich innerlich gegen die Vorstellung, dass man solche Regeln hinnehmen soll, nur weil sie eben bestehen. Wenn da durch den Landesverband beschlossen würde, die Jungs sollen zukünftig mit Taucherbrillen spielen, dann würde das doch auch keinen Sinn ergeben und keiner würde das hinnehmen, nur weil es ne Regel ist.


    Aber wahrscheinlich habt ihr Recht, das wird ein sinnloser Kampf, der die Mühe nicht lohnt. Lasst die Kinder spielen und ggfs. auch mal in anderen Mannschaften aushelfen, wenn da Not am Mann ist. Die Alternative wäre in unserem Fall sonst ja der Ausfall des Spiels oder dessen Verschiebung gewesen. Ob das nun besser ist ...


    Vielen Dank für eure Antworten.


    LG

  • Der Sinn jeglicher Festspielregelung ist, Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Spielern aus höherklassigen Mannschaften zu verhindern. Auch in diesem Fall hätte z.B. Eure E3 oder E4 aushelfen dürfen.

    Eure Regelung lässt Euch übrigens viel Freiraum.

    Wie ist es bei Euch geregelt?

    Nach zwei Pflichtpielen nacheinander bist Du festgespielt. Nachdem man zwei aufeinanderfolgende Pflichtspiele nicht gespielt hat, ist man wieder frei. Ausnahmen gibt es nicht. Für die letzten 4 (?) Spieltage einer Saison ist die Regel noch verschärft. Man muss bereits am viertletzten Spieltag frei sein, um an den letzten vier Spieltagen auszuhelfen.