Aufsichtspflicht bei F Jugend Kindern

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  • Hallo.Ich betreue seid etwa 3 Jahren Kinder des Jahrgangs 1999.
    Folgendes ist nun passiert: Nach Trainingsende bin ich immer der letzte der wegfährt damit ich auch sehe das jedes Kind abgeholt wird.
    Beim letzten Training nun war ich noch damit beschäftigt meine Tochter in einem anderen Raum die Duschsachen zu bringen.Ca. 20 Minuten nach trainingsende.Da kam der Vater vom letzten noch da gewesenen Kind und holte es ab. Er sah mich dort nicht und dachte ich bin weg.
    Nun rief er natürlich gleich bei uns zu hause an und fragte was es soll.
    Darauf antwortete meine Frau: Der war bestimmt noch da,frag mal Deinen Sohn" und der bestätigte das auch. Darauf hin entschuldigte er sich bei Ihr.

    Nun zu meiner Frage: kann man es irgentwo schriftlich nachlesen wie lange man die Aufsichtspflicht hat bzw. schreiben das die Aufsichtspflicht nach dem Trainingsende endet.

    Training ist zwei mal die Woche von 16:45 bis 18:15 Uhr.
    Gibt es da bestimmte Richtlinien die man berücksichtigen muss.

    Desweiteren ist da auch ein Junge Jahrgang 1999 der regelmäßig alleine kommt.
    Ca. 500 m aber über eine viel befahrene Straße gehen muss.
    Muss ich da auch etwas zu schreiben oder mich absichern??

    Für viele nette und helfende Antworten würde ich mich freuen.
    Gruß Betreuer 999

  • Ich weis es zwar nicht, aber es könnte sogar sein, dass die Aufsichtspflicht beendet ist wenn das Training zu dem bestimmten Zeitpunkt aus ist.
    Dass mit dem warten kenn ich auch. Bei mir wurden auch schon Kinder vergessen abzuholen. Und manche fahren sogar schon mit dem Bus zum Training.

    "Alles, was ich sicher weiß über Moral und Pflicht, verdanke ich dem Fußball!"


    (Albert Camus)




    "Der Fußball ist für mich ein Mikrokosmos der gesamten Gesellschaft. Alle Prozesse, die in der Familie, in der Großfamilie, in der Kleinfamilie, in irgendeinem Unternehmen ablaufen, finde ich auch im Fußball."



    (Christoph Daum)

  • Morgen,

    das ist ein ganz schwammiges Thema. Mir ist folgendes bekannt:

    1)Manche Vereine haben diese Dinge in den Statuten geregelt. Wenn ich mein Kind beim Verein "abgebe", akzeptiere ich das dort geschriebene.

    2)Spezialregel vor Grundregel. Unter 1 = Spezialregel
    Die Grundregel bietet der Gesetzgeber in einige Paragraphen. Welche: BGB

    3)Mir ist jedoch bekannt, dass der Gesetzgeber sich da im weitesten Sinne bedeckt hält. Man kann eigentlich sagen, dass Mann als Trainer bestimmte Pflichten hat. Unter dem Strich entscheidet jedoch der normale Menschenverstand.

    Ich darf hier nicht etwas raten, wenn ich nicht genau weiß, dass wäre gefährlich. Jedoch darf ich schreiben, was ich für mich persönlich entschieden habe.

    1)Ich nehme die Jungs ab Trainingsbeginn/ab Betreten des Geländes in meine Obhut.
    2)Ich schaue das ihne während des Trainings nichts passiert. Hierbei achte ich z.B. darauf, dass sie sich vernünftig wetterbeding bekleiden, trinken, pausieren, nicht überanstrengen, bei Gewitter unterstellen, sie nicht von freilaufenden Hunden angefallen werden, in der Halle nicht auf Geräten rumturnen, sich zum Pinkeln abmelden und bei Krankheit/Unfall abgeholt werden.
    3)Nach Trainingsende habe ich -und das dürfte für dich das Interessante sein- eine Vereinbarung -in dem Sinne einen Vertrag mit den Eltern- geschlossen.

    Das Trainingsende ist bekannt. Nach dem Trainingsende bin ich noch 15 Minuten lang die Aufsichtsperson. Wer kleinlich gesagt nach 16 Minuten kommt, hat keine Aufsichtsperson für sein Kind.

    Ich sehe diese Frage jedoch differenziert. Mir ist hier das Alter wichtig. In der G Jugend und F Jugend könnte ich hier nicht so konsequent sein. Das wäre im Falle eines Unfalles vom Strafgesetzbuch aus, eventuell sehr fahrlässig bis grob fahrlässig. Das würde in dem Altersbereich durchaus heißen -Mitgehangen/Mitgefangen- also, ICH WARTE und erteile einen mächtigen "Anschiss" an die Mutter. Natürlich moderat, wenn es einmalig war und eine Entschuldigung vorlag.

    Bei der D Jugend ist das für mich anders. Die Jungs sind selbständiger, an Gefahren im Straßenverkehr gewöhnt und geschult. Da endet für mich die Aufsichtspflicht, wenn Sie das Stadiongelände verlassen haben. Das sehe ich so und ich denke, dass das vor Gericht auch so bestand hätte.

    Mein Rat: Laß einfach normalen Menschenverstand walten, dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Zusatz: Ich gehe heute mit der Mannschaft schwimmen (D-Jugenden). Das würde ich mit einer G-Jugend nicht machen, denn ich gehe mit denen alleine los. Ich weiß, dass alle schwimmen können. Dennoch habe ich allen Eltern eine Email geschickt, in der ich angab, dass ich schwimmen gehe und ich mich freuen würde, wenn die Jungs mitkommen würden. Hierzu gab ich den Einwand, dass ich natürlich im Rahmen meiner Möglichkeit die Aufsicht führen werde, aber in dem Sinne nicht die Verantwortung übernehmen kann. Das heißt, jeder Elternteil schickt den Sohn auf eigene Verantwortung!

    Wer da ganz sicher gehen will, sollte sich die Dinge schriftlich bestätigen lassen. Könnte man ja zu Saisonbeginn in einen INfo/Begrüßungsschreiben mit Rückantwort tun.

  • Rechtlich ist die Sache relativ eindeutig.

    Trainer von kleinen Kindern (bis ca. 10-12 Jahre) haben eine besondere Aufsichtsplicht. Das bedeutet das sich der Trainer im Vorfeld absichern bzw. informieren muß, wie die Kinder zum Platz kommen (Bus, Eltern, allein etc.) und wieder gehen dürfen.

    Da letztlich die Eltern bestimmen dürfen ob ein Kind allein zum Platz kommen darf, oder nicht, sollte sich der Trainer das von den Eltern bestätigen lassen. Mag sich jetzt blöd anhören, aber am besten ist immer noch die schriftliche Absicherung (formlos von den Eltern unterschrieben). Damit ist der Trainer rechtlich aus dem Schneider bzw. kein Elternteil kann und wird sich im Schadensfall beim Trainer beschweren.
    Das gilt natürlich nur für die Kinder, die allein zu Platz kommen und gehen sollen.

    Anders verhält es sich wenn die Eltern mitteilen, das sie ihr Kind abholen. Dann ist der Trainer verpflichtet bis zur Abholung des Kindes zu warten. Sollte ein Elternteil das abholen vergessen haben, sollte der Trainer die Eltern anrufen (Handy sei dank), und fragen wie verfahren werden soll/muß.
    Sollte er die Eltern nicht erreichen, ist er verpflichtet für die sichere Obhut des Kindes zu sorgen. Entweder nimmt er das Kind mit zu sich nach Hause, oder er sorgt für eine andere Unterbringung (Oma, ältere Geschwister, Onkel, Tanten etc.).
    Wären all diese Möglichkeiten nicht machbar, müßte der Trainer dafür sorgen das das entsprechende Kind in staatliche Obhut (Polizei, Kinderheim etc.) kommt.
    Nur damit kann er ganz sicher sein, das er nicht zur Verantwortung, für eine Verletzung Aufsichtspflicht gegenüber den ihm anvertrauten Kindern, zur Verantwortung gezogen werden kann. ?(

    Nur soviel: Je jünger die Kinder sind, um so mehr Verantwortung hat der Trainer

    Deshalb immer aller Rufnummer (inkl. Handy u. ggf. Ausweichlösungen) von den Eltern vorher geben lassen, damit es nicht zu unnötigen Problemen kommt

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

  • Hallo,

    als ich meine Trainerlizenz gemacht habe (schon ne weile her) habe ich mal
    gelernt, dass Kinder die bis 30 min. nach Trainingsende nicht abgeholt sind
    zur Polizei oder Feuerwehr zur Aufsicht gebracht werden sollten.

    Ich Handhabe das aber anders.
    Ich warte bis alle Kinder abgeholt sind. Sollte mir das zu lange Dauern pack
    ich das Kind ins Auto und liefer es an der Haustür ab.
    Kinder die zu Fuß oder mit dem Fahrrad gekommen sind, lass ich Grundsätzlich
    auch zu Fuß oder mit dem Fahrad alleine wieder nach Hause fahren!

    Gruß,
    Michael

    Fußball-Power