Spielberechtigung für Turniere?

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Hallo zusammen,


    eine kleine Frage zur Spielberechtigung bei Hallenturnieren:


    Wenn ein Verein ein Hallenturnier austrägt, welche Spieler sind dann spielberechtigt? Nur Spieler, die auch für Verbandsspiele spielberechtigt wären oder auch nur für Freundschaftsspiele berechtigte?


    Hintergrund ist, dass Mitte Dezember ein Spieler zu uns gewechselt ist, der ja erst drei Monate nach seinem letzten Spiel für uns Verbandsspiele bestreiten darf, aber schon ab Passeingang Freundschaftsspiele.


    Wir gehören übrigens dem Bayerischen Fußballverband an und sind eine D2.


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen! :)


    Einen guten Rutsch, viel Gesundheit und Glück fürs neue Jahr euch allen! :P


    Beste Grüße


    Philipp


    "Gerade im Fußball passieren in schöner Regelmäßigkeit Wunder."

  • Es geht eigentlich allgemein um alle Hallenturniere, die nicht vom Verband ausgetragen werden. Das müssten dann eigentlich Privatturniere sein...


    Ich habe bei den Unterlagen des Veranstalters folgendes gefunden (Hallenrichtlinien des BFV):


    "Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Einsatz eines Spielers
    duchzuführen. Alle Spiele gelten passrechtlich ausnahmslos
    als Privatspiele."


    Dann wäre doch mein fraglicher Spieler spielberechtigt? :)


    Liebe Grüße


    Philipp


    P.S. Ich habe jetzt den Veranstalter des ersten Hallenturniers diesbezüglich angeschrieben und gebe euch Bescheid. Vielleicht interessiert es ja noch ein paar andere... ;)


    "Gerade im Fußball passieren in schöner Regelmäßigkeit Wunder."

  • Hallo Remigius,


    beim BFV sind in der Regel alle Hallenturniere sogenannte "Privatspiele", das heißt auch Spieler die im Ligenbetrieben draußen erst ab z.B. 01.03.2017 spielberechtigt sind, dürfen in der Halle bereits mit gültigen Pass eingesetzt werden.
    Auf dem Pass findest du dann auch spielberechtigt für Privat/Freundschaftsspiele ab z.B. 01.01.2017 (Datum ist immer der Ausstellungstag).


    Vom Spielen ohne Pass rate ich ab, das ist auf Grund von Berufsgenossenschaft und ähnliches problematisch falls etwas passiert.
    Also Online beantragen und mit der Online-Spielberechtigung spielen lassen ;).


    Viele Grüße
    Easton

  • Wenn der pass schon beantragt wurde, steht doch bei Spieler online das Datum daneben an dem der Spieler für Freundschaftsspiele und Ligaspiele die Erlaubnis zum Spielen hat.

  • Wenn der pass schon beantragt wurde, steht doch bei Spieler online das Datum daneben an dem der Spieler für Freundschaftsspiele und Ligaspiele die Erlaubnis zum Spielen hat.

    Ja, das ist identisch wie auf dem "alten Spielerpass".


    Auszug aus dem Spielplus bei einem Spieler:
    P 01.08.2013
    F 04.07.2013

  • Danke schon mal für eure Antworten. :)


    Ich habe noch keine Antwort vom Turnierveranstalter erhalten, denke aber, dass @Easton Recht hat. Was mir natürlich sehr entgegen kommen würde ;)


    Werde euch auf dem Laufenden halten!


    Gruß Philipp


    "Gerade im Fußball passieren in schöner Regelmäßigkeit Wunder."