Aufstiegsspiele nach 01.07.13

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  • Hallo
    Mein Sohn möchte den Verein wechseln.
    Er muß sich ja bis zum 01.07. abgemeldet haben. Seine Aufstiegsspiele sind am 29.06. am 02.07. und 06.07..
    Ist er für die Spiele im Juli noch spielberechtigt?

  • Wenn er sich am 30.06. abmeldet bzw. da der 30.06. ein Sonntag ist sich am 29.06. abmeldet, wird er selbst für das Spiel am 29.06. nicht spielberechtigt sein, da das Datum des Poststempels auf der Einschreibepostkarte zählt.

  • Mein Sohn spielt im FLVW Westfalen Kreis Paderborn

    Was er wohl meinte ist, dass du es mit eben diesem Verband und Kreis abklären musst! :)


    Grüße
    Zodiak

    „Erfolg ist ein Geschenk – eingepackt in harte Arbeit." (Ernst Ferstl)

  • Es gibt den Paragrafen § 11 Spielberechtigung und Wartefrist bei einem Vereinswechsel innerhalb des WFLV
    (7) Nimmt ein Junior/eine Juniorin am 30.06. oder später an der Endrunde um die Deutsche A- oder B-Juniorenmeisterschaft, um den Juniorenpokal oder an Pflichtspielen auf Landesverbandsebene (alle Altersklassen) teil und meldet er/sie sich vor Ablauf von sieben Tagen nach Ausscheiden seines/ihres Vereins aus dem entsprechenden Wettbewerb bzw. nach Beendigung der jeweiligen Meisterschaftsrunde ab, so gilt spätestens der 30. Juni als Abmeldetag.


    Der dürfte greifen, sofern es sich z.B. um eine Bezirksliga-Relegation handelt. Wenn es nur um Entscheidungsspiel auf Kreisebene geht, am besten mal den KJA fragen.