Stollenschuhverbot erlaubt?

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Ich habe eine Frage an die Regelexperten hier im Forum.


    Verein A hat hat einen Kunstrasenplatz. Verein B reist zum sonntäglichen Auswärtsspiel an.


    Im Gastverein B gibt es einen Spieler der wegen Studiums kaum Geld hat und nur ein paar Fussballschuhe besitzt. Mit Schraubstollen! Obwohl der betreffende Spieler keine Alu-Stollen druntergeschraubt hat, verweigert ihm der Platzwart den Zugang zum Fussballplatz.Für den Gastverein stellt der Ausfall des Stammspielers eine enorme Schwächung dar.


    Ich kann verstehen, wenn man beim Gastgeber den Kunstrasen schützen will. Andererseits - wenn dies so regelkonform wäre - könnte so jeder Platzwart des Heimatvereins einem oder mehreren starken Gästespielern den Zugang zur Platzanlage verbieten. Und wenn auch nur mit dem Hinweis auf eine frühere Verfehlung.


    In einem Vorbereitungsspiel beim Verein A vor zwei Jahren ist uns das passiert. Nur da war der Verein A noch nicht in unserer Gruppe. Der betreffende Spieler hat freiwillig auf seinen Einsatz verzichtet.


    Aber genau dieser Fall könnte sich Anfang Dezember (wieder) ereignen. Als Problemlösung dem betreffenden Spieler ein paar Nockenschuhe zu schenken geht nicht weil unser Spieler entweder zu Stolz ist oder eine Grundsatzentscheidung herbeiführen lassen will. Und wir verzichten ungern auf unseren besten Spieler.


    Darf ein Verein einem Spieler der gegnerischen Mannschaft die Teilnahme am Spielbetrieb verbieten? Was passiert, wenn der Gastverein B nur unter Protest antritt, sich dies vom Schiedsrichter bestätigen lässt und sich nach einer Niederlage dann an die Spruchkammer wendet?

  • Meiner Meinung nach ist es regelkonform. Die Spielstätten werden angegeben , ob Rasen, Kunstrasen oder Asche. Er hätte ja auch zu einem Hallenturnier keinen Zutritt zur Halle mit Stollenschuhen, sondern nur mit Hallenschuhen. Es liegt am Gastverein, sich zu informieren, auf was für einem Platz gespielt wird.

  • Moinsen.


    Eine entsprechende Regel im Regelwerk der Verbände gibt es meinen Informationen nach nicht.


    Interessant dazu aber sicherlich eine Bekanntgabe des SBFV:



    Der Heimverein hat also, simpel gesprochen, durch den Platzwart von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht.
    Was euren Spieler nun exakt dazu bewegt, auf geschenkte Noppenschuhe eurerseits zu verzichten, bleibt wohl im Dunkeln. Grundsätzlich überlegen müsste man aber, wem der Kunstrasen denn schlussendlich gehört. Ist es städtisches Eigentum, so wie die meisten Rasenplätze? Dann wird die Stadt sich, falls der Kunstrasen durch die Benutzung von Stollenschuhen beschädigt wird, wohl an den Verursacher weden. Wie genau die Haftung etc. geregelt ist, weiß ich natürlich nicht. Aber mir persönlich sagt mein gesunder Verstand, das ich lieber nicht mit Stollenschuhen auf den Kunstrasen gehe. Wir können heutzutage froh sein, das es verhältnismäßig viele KR-Plätze gibt, und je schonender wir (auch auswärts) damit umgehen, umso länger haben wir alle auch Freude damit.


    Ich kann den Ärger eures Spielers durchaus nachvollziehen. Jedoch: Auch als armer Student ist eine Anschaffung von Noppenschuhen nicht wahnsinnig ruinös. Meine aktuellen "Pöhler" haben 25 Euro gekostet. Im Schnitt gibt man ja schon mehr für eine neue Jeans aus. Insofern hätte ich persönlich lieber in Turnschuhen mitgespielt, als wegen der Stollenschuhe auf meinen Einsatz zu verzichten.


    Und wenn alle Stricke reißen, hätte man eventuell mit einem Auswechselspieler die Schuhe tauschen können, oder ein anderer Spieler hat noch ein zweites Paar in der Sporttasche.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Eine offizielle Regel gibt es nicht. Aber der Heimverein übt im Zweifel einfach sein Hausrecht aus, und das darf er - allein wegen der Begründung, das er anderweitig Schäden für den Platz hätte Befürchten müssen. Man stelle sich vor, ein Spieler bleibt bei einer Grätsche mit Stollenschuhen im Rasen hängen... Bänder durch, und/oder Fasern vom Kunstrasen rausgerissen. Und da reicht es nicht, "ma eben ne Handvoll Samen" draufzuschütten.


    Edit:


    Ich hab nun etwas Dr. Google befragt. Viele Vereine haben eine Benutzerordnung für ihre Platzanlage, wo u.a. verankert ist, das der Kunstrasen nicht mit Stollen oder Spikes betreten werden darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Basti81 ()

  • Weil Kunstrasenplätze eher die Seltenheit sind und meist aufgrund von Witterungsbedingungen kurzfristig (am Spieltag) ausgewichen wird, kann es zu ungewöhnlichen Konstellationen kommen. So war unlängst bei einem Spiel die halbe Gastmannschaft mit Stollenschuhen angereist. Der Heimatverein hatte nun die Wahl, das Spiel zu verlegen (weil keine 7 Spieler mit geeignetem Schuhwerk vom Gast gestellt werden konnten, jedoch kein Regelverstoß vorlag) oder das Spiel trotz Beschädigungsgefahr anpfeifen zu lassen. Die Heimmanschaft entschied sich für Letzteres und gewann das Spiel! Zu erwähnen ist, das man lt. Regel dem Gegner vor dem Spiel die Gelegenheit gewähren muß, den Platz zu betreten und sich an den Kunstrasen zu gewöhnen. Wird dies aufgrund des Hausrechts verweigert, braucht auch der Gegner nicht anzutreten! Fussball ist schon manchmal seltsam!

  • Beim uns im SBFV wurde dies am Verbandstag und auch am Jugendtag bekannt gegeben. Der Heimverein dürfe die Stollenschuhe verbieten. War bei uns nämlich auch ein Problem dass immer wieder Mannschaften kommen und keine Passenden Schuhe dabei haben.

  • Zum Glück gibt es bei uns fats nur noch Kunstrasenplätze verschiedenster Qualität.


    und bei fast allen steht auf Schildern, der Homepage (bin mir nicht sicher ob
    auch im offizielem Terminkalender des Kreises (früher in jedem Fall) bei den entsprechenden
    vereinen), dass Schraibstollen verboten sind.


    Da es bei uns auch fast keine Rasenplätze gibt (nur 5 vereine ca.), benötigt man als Gastverein zu 99% eh
    keine Schraubstollen Schuhe.


    ......
    Viele Gemeinde überlassen den Vereinen das "Hausrecht", dementsprechend darf, wie oben beschrieben,
    der Heimverein den Zutritt mit diesen Schuhen verbieten.