Ich habe eine Frage an die Regelexperten hier im Forum.
Verein A hat hat einen Kunstrasenplatz. Verein B reist zum sonntäglichen Auswärtsspiel an.
Im Gastverein B gibt es einen Spieler der wegen Studiums kaum Geld hat und nur ein paar Fussballschuhe besitzt. Mit Schraubstollen! Obwohl der betreffende Spieler keine Alu-Stollen druntergeschraubt hat, verweigert ihm der Platzwart den Zugang zum Fussballplatz.Für den Gastverein stellt der Ausfall des Stammspielers eine enorme Schwächung dar.
Ich kann verstehen, wenn man beim Gastgeber den Kunstrasen schützen will. Andererseits - wenn dies so regelkonform wäre - könnte so jeder Platzwart des Heimatvereins einem oder mehreren starken Gästespielern den Zugang zur Platzanlage verbieten. Und wenn auch nur mit dem Hinweis auf eine frühere Verfehlung.
In einem Vorbereitungsspiel beim Verein A vor zwei Jahren ist uns das passiert. Nur da war der Verein A noch nicht in unserer Gruppe. Der betreffende Spieler hat freiwillig auf seinen Einsatz verzichtet.
Aber genau dieser Fall könnte sich Anfang Dezember (wieder) ereignen. Als Problemlösung dem betreffenden Spieler ein paar Nockenschuhe zu schenken geht nicht weil unser Spieler entweder zu Stolz ist oder eine Grundsatzentscheidung herbeiführen lassen will. Und wir verzichten ungern auf unseren besten Spieler.
Darf ein Verein einem Spieler der gegnerischen Mannschaft die Teilnahme am Spielbetrieb verbieten? Was passiert, wenn der Gastverein B nur unter Protest antritt, sich dies vom Schiedsrichter bestätigen lässt und sich nach einer Niederlage dann an die Spruchkammer wendet?
