Üblicherweise wird bei der Informationsveranstaltung abgefragt, ob unter den Interessierten auch Leute sind, die aufgrund von Sportinvalidität nicht mehr gegen den Ball treten können. Diesen Personen wird die Teilnahme verweigert. Allerdings kommt es bei der C-Breitensportlizenz nicht darauf an, wie gut man mit dem Ball umgehen kann. Also nicht mal, ob man aus 5 m Entfernung das Scheunentor trifft. Bei den Leistungslizenzen C und B wird das Eigenkönnen benötigt, um die Demonstrationsfähigkeit der Techniken gewährleisten zu können. Ferner sollte eine gute körperliches Fitness vorhanden sein. Man braucht aber nicht besser und schlauer zu sein, als die Jungs, die man später trainiert. Selbst für die spätere A-Lizenz reicht ein mittlere Schulausbildung und ein früheres Kreisliganiveau aus, wenn man eigenen guten Teil seiner Freizeit in den Fussball investiert. Denn hier beginnt der Übergang vom Hobby-und-Leistungsrainer in den Berufstrainer.
Hat man die Lizenz erst mal, so wird sie auch dann nicht mehr aberkannt, wenn man verletzungs- oder altersbedingt nicht mehr gegen den Ball treten kann. Man geht davon aus, das man dann aufgrund seiner Erfahrungen entweder die Übungen erklären oder das Demonstrieren einem anderen (Co-Trainer oder Spieler) übertragen kann.
Inwieweit nicht sportinvalide Teilnehmer sich während der Ausbildung vorm Fussballspielen drücken und welche Konsequenzen das haben kann, verbleibt im Ermessungsspielrahmen ihrer Ausbilder.