Hallo,
folgende Situation: wir sind ein Fußballverein in Westfalen und haben gerade im Bereich der D-Jugend einen größeren Aderlaß an Spielern hinter uns, ohne Spieler aus anderen Jugenden geht da vermutlich nichts. Sowohl die E- als auch die C-Jugend sind recht stark besetzt, in der E haben wir 30 Spieler und 2 Mannschaften (Großteil Jungjahrgang), in der C um die 24 Spieler und 1 Mannschaft. Spontan denkt man in solchen Fällen an die jüngeren Spieler, um aufzufüllen, allerdings habe ich den §8 der Durchführungsbestimmungen des WFLV gesichtet, da heißt es u. a.:
3)
"Jeder Verein kann an einem Spieltag bis zu zwei Junioren einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft einsetzen, wenn diese Junioren nach dem letzten Pflichtspiel in der
höheren Mannschaft zehn Tage an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben. Der dem Spiel folgende Tag ist der erste Tag der Schutzfrist. Ist dieses ein Samstag, Sonntag oder
Feiertag, beginnt die Schutzfrist erst am folgenden Werktag. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die höhere Mannschaft innerhalb der Zehn-Tage-Frist ein Pflichtspiel auszutragen hat.
Findet innerhalb dieser zehn Tage mehr als ein Pflichtspiel der unteren Mannschaft statt, so gilt die Schutzfrist nach der Durchführung des ersten Spiels als beendet. Sperrstrafen
werden in die Schutzfrist nicht einbezogen. Werden mehr als zwei Spieler einer höheren Mannschaft eingesetzt, so wird keiner von ihnen Spieler einer unteren Mannschaft. Für diese Spieler treten die
Schutzfristbestimmungen neu in Kraft."
Ich war überrascht über diese Möglichkeit - da im Bereich unserer C-Jugend deutlich mehr Spieler nicht zum Einsatz kommen, wäre ich dafür, die D-Jugend (wieviele Spieler genau dort benötigt werden, weiß ich noch nicht - auf dem Feld stehen 9, auch mit C-Jugendlichen aufzufüllen.
Was meint Ihr, kennt Ihr ähnliche Fälle, bei denen so vorgegangen wurde?
Viele Grüße
Zobel
