Hallo! Ich bräuchte mal kurz eure Hilfe. Ich erwarte für die Winterpause ein paar Neuzugänge und will jetzt bei den Formalitäten keine Fehler machen. Ist es tatsächlich so, dass eine Spielerin die von einem anderen Verein kommt und keine Freigabe erhält in jedem Fall 6 Monate gesperrt wird? So habe ich diese Passage zumindest verstanden...
achja... es geht um den westdeutschen Fußballverband...
ZitatAlles anzeigen2. Wechselperiode II
(Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07. und dem 31.12. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.)
Erfolgt die Abmeldung des Spielers in der Zeit vom 1.07. bis zum 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen bis zum 31.01. bei der Passabteilung ein, wird bei Zustimmung zum Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflichtspiele frühestens zum 01.01. bzw. ab Antragseingang erteilt.
Auch hier hat ein verspätetes Einreichen der Unterlagen erhebliche Folgen. Erfolgt die Abmeldung des Spielers fristgerecht bis zum 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen nach dem 31.01. bei der Passabteilung ein, wird selbst bei vorliegender Zustimmung zum Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst zum 1.07. bzw. mit Ablauf von sechs Monaten nach dem letzten Spiel erteilt.
Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler in jedem Fall eine Spielberechtigung für Pflichtspiele mit Ablauf von sechs Monaten nach dem letzten Spiel.
