Sponsoring und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

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  • Moin liebe Trainerkollegen,


    da ich mich momentan auf die Suche nach Sponsoren mache und mir nun schon einiges angelesen habe, beschäftigen mich drei Fragen bezüglich der Einordnung bei einer Spende in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.



    • Kann man eine Geldspende von einem Trikotsponsor annehmen, ihm eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen, von dem Geld Trikots kaufen und diese anschließend mit Logo des Sponsors beflocken lassen? (Das man keine Bescheinigung ausstellen darf, wenn der Sponsor die Trikots kauft und beflockt, weiss ich.)
    • Zählt eine Erwähnung jeglicher Sponsoren in einem Zeitungsartikel der loklen Presse als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Thema: aktive Werbung)?
    • Ab wann ist bei Spielen im Amateurbereich, bei denen eine Herrenmannschaft ein Trikot mit Sponsorlogo trägt, von einem großen Werbeeffekt zu sprechen?



    Gruß Elpawo

  • Habt ihr im Verein niemanden der für Sponsoring verantworlich zeichnet?!


    Frage 1 und 2 kann ich leider nicht beantworten.


    Zu Frage 3:
    Das ist Ansichtssache - ich denke 95% aller Seniorenmannschaften haben ein Logo des Sponsors auf dem Trikot. Lass den Sponsor den Trikotsatz kaufen und beflocken, das kann dieser auch als Spende absetzten.
    Ob das effektiv ist weiß ich nicht, ob es Kunden für den Sponsor generiert weiß ich auch nicht - aber man macht es sicher eher daraus, den lokalen Sport zu fördern, als es als wichtige Werbemaßnahme zu sehen.


    Grüße
    Zodiak

    „Erfolg ist ein Geschenk – eingepackt in harte Arbeit." (Ernst Ferstl)

  • Zu Frage 1: wir machen es so: wir kaufen die Trikots (mit Sponsorenlogo) direkt beim Hersteller bzw. Sportfachgeschäft und erstellen dem Sponsor eine Sponsoringrechnung über den entsprechenden Betrag. Diese kann der Sponsor dann von der Steuer absetzen. Euer Weg ist aber auch ok, ihr könnt für jede Spende, egal ob bar oder per Überweisung, eine Spendenbescheinigung ausstellen. Was ihr mit dem Geld dann anstellt, ist dann letztlich eure Entscheidung.


    Bei den Fragen 2 und 3 kenne ich mich leider nicht aus.

  • Die Frage ist halt, wie sieht das Finanzamt die Sache. Bei falscher Zuwendungsbescheinigungsausstellung droht, so wie ich das gelesen habe, der Entzug der Gemeinnützigkeit.
    Das wir damit keine große Werbung sondern uns eher erkenntlich über den Stifter zeigen wollen steht außer Frage, aber vielleicht sieht das nicht jeder so (vor allem die zuständigen Behörden).


    Danke für eure Antworten.
    Weitere Erfahrungsberichte sind gerne willkommen.




    Gruß Elpawo

  • Solange ihr nichts türken wollt, wüsste ich nicht, warum der Entzug der Gemeinnützigkeit drohen sollte. Die beschriebenen Vorgehensweisen sind soweit ich weiß (ich bin auch stellvertretender Kassier bei uns) absolut legal und üblich.

  • HAllo
    Also wir machen es folgender MAßen
    1)Spende wird auf Konto des Verein überwiesen
    2)Danach bekommt er die Spendenquittung
    3)Danach wird eingekauftvom Verein!!!
    4)Beflockung vom Sposor drauf


    Früher haben wir das Geld direkt zum Einkaufen benutzt das will aber das Finanzamt nicht gernen
    sie möchte Geldbewegung auf dem Vereinkonto sehen.
    zu Frage 2 wir haben hier ein paar Zeitungen die Werbung(kinder mit Trainingsanzügen usw. und Logo)
    als Geschäfliche werbung sehen und wollen da richtig Geld für(das machen wir aber nicht mit)
    zu Frage 3)Ich glaube wenn man wirklich ehrlich ist wem Interessiert es ob jemand Landesliga oder so spielt
    Richtig ernst wird glaube ich erst ab Oberliga die Werbung aufgenommen(wen nicht noch später)
    Alle anderen MAchen es doch aus Irgenwelche Persönlichen Gründen
    Das ist zumindest meine Einschätzung
    schönen Gruss Remko

  • Hallo an Alle,


    kurz zur Thematik wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:


    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiG) bezeichnet eine Aktivität eines eigentlich nicht unternehmerischen Gebildes ( hier der Verein) mit dem dieses in Konkurrenz zu einem Unternehmen tritt. Ein Verein hat laut Satzung eine bestimmte Zielaufgabe ( hier z.B. Fußball und Sport ). Jetzt kann aber jeder Verein zusätzliche Gelder gebrauchen und somit kommt der wiG zum Vorschein. Ein wiG ist z.B. der Stand auf dem Weihnachtsmarkt, der Wurstverkauf beim Spiel der 1., ....


    Gelder, die der Verein aus Mitgliedbeiträgen erhält dürfen auch nur für Satzungszwecke verwendet werden, d.h. in der Regel nur für Jugendmannschaften, da in der 1. durch Trikotsponsor = Werbung miestens ein wiG vorliegt.



    Soll jetzt ein neuer Trikotsatz her, dann ist eine Barspende möglich ( Geld für Bescheinigung ). Die Nutzung des Trikotsatzes muss dann auch eindeutig für den Satzungszweck erfolgen, was bei Größen 154 kein Problem ist, bei B- und A- Jugend aber fraglich sein kann.


    Zweiter Weg ist die Sachspende. Hierbei wird ein Gegenstand an den Verein gespendet. Für die Spendenbescheinigung ist oft der Wert der Sache ein Streitpunkt. Daher bietet es sich an, dass der Verein den Trikotsatz ( in der entsprechenden Ausführung ) beim Sporthändler bestellt und dieser dann auf der Rechnung vermerkt, dass er statt der Bezahlung in entsprechender Höhe eine Spendenbescheinigung haben möchte. Oder der Sponsor bestellt den Trikotsatz, kopiert die Rechnung und bittet den Verein um Ausstellung einer entsprechenden Sachspendenbescheinigung.


    Sofern eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird und der Nachweis der satzungsgemäßen verwendung kann auf Nachfrage des Finanzamtes nicht vorgelegt werden, dann droht der rückwirkende Wegfall der Gemeinnützigkeit. Dies ist allein ärgerlich, doch zusätzlich haftet der Verein ( durch den Vorstand !! ) in Höhe von 40% der falschen Spendenbescheinigungen.


    Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Kassenführung des Vereines klar trennen muss zwischen Mitgliedbeiträgen und allen durch wiG erzielten Geldern. Dies bedeutet , dass es nicht ausreicht alle Einnahmen zu addieren und alle Ausgaben abzuziehen. Es muss ( eigentlich schon immer ) eine Spartenrechnung vorgenommen werden. Wie einige schon oben geschrieben haben, wurde das bisher nie wirklich gemacht, schützt aber vor Strafe nicht. 8o Dies haben einige Vereine bereits schmerzlich ( auch die Vorstände) erfahren müssen.


    Der DFB hat dazu auch ein Buch herausgebracht, für genauere Info klick: http://www.dfb.de/index.php?id=11239


    Persönlich nehme ich für klar dem Satzungszweck zuzuordnende Gegenstände gerne die Sachspende, sonst lieber im wiG eine Rechnung an den Sponsor.



    So, ich hoffe jetzt alle Klarheit beseitigt zu haben :]


    Gruß


    Olli

  • Hallo Elpawo,



    Trikotsponsoring stellt - laut den Ausführungen im DFB Handbuch - einen wiG dar, so dass keine Spende dafür verwendet werden darf.


    Somit sind alle drei Fragen wie folgt zu beantworten:



    1) Nein, da Spenden nie im wiG verwendet werden dürfen ( auch wenn es viele so machen)


    2) Aktive Werbung ist wiG


    3) Der Werbeeffekt ist für die Zuordnung unrelevant



    Da aber eigentlich jeder Verein noch andere wiG hat ( z.B. Würstchenverkauf; Weihnachtsmarktstand), solltes Du mal mit dem Kassierer reden, wie er die Sache behandeln möchte.



    Gruß


    Oliver