Wir haben vor der ersten und zweiten Mannschaft einen einheitlichen Trikotsatz zur Verfügung zu stellen. Grundgedanke dabei ist, das alle Spielerinnen (I und II Mannschaft) ein Trikot mit ihrem eigenem Namen erhalten. Aufgrund des aufgedruckten Namens, werden die Trikots, bei Vereinsaustritt, in das Eigentum der Spielerinnen übergehen. Bis dahin sollen sie es jeweils selbst mitnehmen und waschen.
Die wesentlichere Überlegung ist, das wir ein innerhalb der beiden Teams ein System/Philosophie verfolgen, das Grenzspielerinnen (ca. 6 je Mannschaft), im Rahmen der zulässigen Wechselstatuten, mal in der ersten und mal in der zweiten Mannschaft spielen lassen wollen. Damit verbunden ist bei einem Kader von jeweils ca. 17 Spielerinnen eine Durchnummerierung von 1-34. Zusätzlichen sollen und werden weitere Trikots angeschafft (ohne Namen), damit eventuelle neue Spielerinnen, oder Spielerinnen aus dem jüngeren Jahrgang, zur Weiterentwicklung, ebenfalls eingesetzt werden können. Fakt ist, das somit 40 Trikots mit fortlaufender Nummer bestellt werden sollen.
Frage: Ist es erlaubt Jugend-Spielerinnen mit erheblich höheren Rückennummern auflaufen zu lassen, oder gibt es Begrenzungungen/Einschränkungen.?
Dürfen/können die Torwarte alle die Nummer 1 tragen, oder müssen die Ersatztorfrauen eigene Rückennummern erhalten?
