steuervergünstigungen für Trainer

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  • hallo
    ich habe gehört das wenn man erenamtlich als trainer tätig ist das mann bis zu 2100 Euro von der steuer abziehen kann.
    weiß da jemand was genaueres?
    lg
    Hans

  • Übungsleitervergütungen bis 2.100 Euro im Jahr sind steuerfrei (es gibt hier einen Freibetrag). Du musst jedoch Deine Vergütung in der Steuererklärung angeben.


    Zudem kannst Du eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 500 Euro im Jahr erhalten.

    http://www.blsv.de/fileadmin/u…spauschale_erklaerung.pdf

    Zudem kannst Du steuerfrei als Übungsleiter erhalten:

    Dienstfahrten (= Fahrten zu Auswärtsspielen und Besorgungsfahrten)

    pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro

    Richtlinien hierzu: http://www.blsv.de/blsv/downlo…attungFahrtkosten2007.pdf

    Aber immer alles in der Steuererklärung angeben !

  • Zitat:


    siebener schrieb am 03.11.2008 14:39
    kann man. dein verein kann dir eine entsprechende spendenquittung ausstellen, frag doch mal nach.




    Solltest Du keine Übungsleitervergütung erhalten, so kannst Du das mit Deinem Verein vereinbarten. Hierzu musst Du dann aber eine Übungsleiterabrechnung über 2.100 Euro unterschreiben und diesen Betrag dann wieder spenden.

  • Was ich dazu immer mal wissen wollte:

    Muss der Verein das Geld vorher auszahlen?
    Oder dazu in der Lage sein?

    Oder kann das völlig ohne Bargeld und ohne, dass das Geld vorhanden ist, ablaufen:

    Also:

    Übungsleiterabrechnung unterschreiben.
    Dann "spenden" - wie sieht das verwaltungstechnisch aus? Wie passiert das? Wo kann das geschehen, wie geht das in der Vereinskasse vor sich?
    Dann stellt der Verein eine Spendenquittung aus?

    Ist es aber nicht auch so, dass der Verein dann zahlen muss, wenn der Übungsleiter darauf auf einmal besteht?

  • Zitat:


    Chris schrieb am 03.11.2008 18:21
    Was ich dazu immer mal wissen wollte:

    Muss der Verein das Geld vorher auszahlen?
    Oder dazu in der Lage sein?

    Oder kann das völlig ohne Bargeld und ohne, dass das Geld vorhanden ist, ablaufen:

    Also:

    Übungsleiterabrechnung unterschreiben.
    Dann "spenden" - wie sieht das verwaltungstechnisch aus? Wie passiert das? Wo kann das geschehen, wie geht das in der Vereinskasse vor sich?
    Dann stellt der Verein eine Spendenquittung aus?

    Ist es aber nicht auch so, dass der Verein dann zahlen muss, wenn der Übungsleiter darauf auf einmal besteht?




    Der Verein sollte über ein Kassenbuch verfügen. Natürlich sollte das Geld hierzu zur Auszahlung vorhanden sein, denn ohne Geld kann man auch keine Zahlungen leisten. Für die Aktion mit der Spendenquittung muss aber kein Geld fließen. Der Trainer unterschreibt als Übungsleiter auf einer Abrechnung (Verbuchung im Kassenbuch) und im gleichen Zug spendet er das Geld wieder (Verbuchung ebenfalls im Kassenbuch) und erhält dafür eine Spendenquittung vom Verein. Natürlich kann das Ganze auch über ein Konto erfolgen, aber es dauert halt länger.

    Der Verein muss nur zahlen, wenn er mit dem Übungsleiter vereinbart hat, dass der Übungsleiter auch eine tatsächliche Vergütung erhält. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass er diese Spendenquittung bekommt.

  • Zitat:


    Hans schrieb am 05.11.2008 16:18
    also wie funktioniert das noch mal genau?
    bei uns verdient kein trainer etwas
    kann er trozdem steuer vergünstigungen bekommen?
    lg
    Hans




    Wenn Du nichts verdienst, kannst Du nur mit Deinem Verein vereinbaren, dass Du eine Spendenquittung erhältst.

    Wie das funktioniert habe ich schon beschrieben.

    Und diese Spendenquittung kannst Du dann in der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen.


  • Muss dieser Spendenquittung nicht auch eine tatsächliche Einnahme gegenüber stehen?

    Sprich, wenn der Verein 10 dieser Quittungen ausstellt, wurde ich laienhaft annhemen, dass er faktisch 21000 Euro in den Büchern auf der Habenseite hat. Das wäre aber nicht so.

    Das einzige, was wirklich gerecht verteilt ist, ist die Intelligenz.
    Ich habe noch nie jemanden sagen hören, er hätte zu wenig davon.

  • Zitat:


    Tom Bombadil schrieb am 06.11.2008 12:30

    Muss dieser Spendenquittung nicht auch eine tatsächliche Einnahme gegenüber stehen?

    Sprich, wenn der Verein 10 dieser Quittungen ausstellt, wurde ich laienhaft annhemen, dass er faktisch 21000 Euro in den Büchern auf der Habenseite hat. Das wäre aber nicht so.




    Als Ausgabe verbucht der Verein die Übungsleitervergütung in der gleichen Höhe.