Ich liebe es, wenn alles bunt in einen Topf geworfen wird und man überzeugt ist, Dinge verstanden zu haben, die man nicht verstanden hat.
Relativ simpel: Ein Mitglied hat (einklagbares) Recht auf Training. Manche Vereine haben darauf in der Vergangenheit mit Optionen wie der berühmten "Trainingsgruppe 2" reagiert. Kann man sich ins Mannschaftstraining einklagen? Schon schwieriger.
Es gibt keinerlei juristisch einklagbares Recht auf Teilnahme am Spielbetrieb.
Und selbst das ist nicht ganz richtig. Hier werden zwei Sachen miteinander vermischt. „Einklagbares“ Recht auf Training gibt es im Profibereich (da liegt dann aber ein Arbeitsvertrag vor). Im Breitensport gibt es sowas wie ein Recht auf Training nicht. Wenn ein Verein nicht genügend Trainer für alle Mitglieder hat, kann das Mitglied einfach den Verein verlassen und sich einen anderen suchen.
Aber es gibt keinen Leistungsanspruch. Auch muss ich als Verein, selbst wenn ich gemeinnützig bin, nicht jeden aufnehmen. Und schon gar nicht muss ich jeden dann spielen lassen.