Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Alles anzeigenAlles anzeigenDie Sportausübung ist wie folgt erlaubt:
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt."
Hier wird auch klar, dass Gruppen von 20 Kindern nicht in der Halle trainieren dürfen, sondern nur in 10er-Gruppen. Diese 10er-Gruppen (altersunabhängig) dürfen überall kontakfreien Sport ausüben.
Ganz eindeutig nur kontaktfreier Sport. Jedwede andere Deutung ist falsch. Ich hatte das vorhin falsch gelesen.
Welches Bundesland ist das?
Ich hatte das zitiert aus einem Beitrag, in dem es um NRW ging.
Hier der Link nochmal zu der auch im Beitrag genannten NRW-Seite: Neue Coronaschutzverordnung mit leichten Lockerungen | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
