Beiträge von -Nils-

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung

    Das nicht ganz korrekt. Bei uns im Dorf werden jetzt die Leiter von den Pfadfindern geimpft, obwohl deren Gruppenstunden auch seit Herbst nicht mehr statt finden.

    Die Pfadfinder gelten vielleicht als Kinder- und Jugendhilfe?

    Ein Sportverein ist keine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Sportverein ist keine Schule. Ein Trainer ist keine Person, bei der aufgrund seiner Arbeit oder Lebensumstände ein deutlich höheres Risiko besteht, weil der Trainer derzeit gar nicht trainieren darf.
    Wenn wir die Trainer nehmen, die im Profibereich oder in einem Leistungszentrum tätig sind, dann könnte das eventuell passen. Ansonsten nicht.


    - Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind
    - sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht"

    kontaktarm wurde definiert, das freut mich besonders da dies laut wfv eigentlich alles zulässt bis auf das trainieren von Standardsituationen und ich die Jungs somit auch richtig kicken lassen kann.

    Im Bundesgesetz steht kontaktlos. Wie kommt das Ordnungsamt auf das schmale Brett mit "kontaktarm"? Ich freue mich für Dich, keine Frage. Ich gehe auch davon aus, dass das Ordnungsamt als Vollzugsbehörde das Training dann nicht beendet und Anzeige erstattet, wenn es schon solche Regelungen erlässt. Aber dem stehen natürlich irgendwelche Denunzianten entgegen, die als Privatperson Anzeige erstatten können, und dann hilft auch kein Wisch des Ordnungsamts mehr.

    Letztlich läuft es auf das Verfahren hinaus, wie auch die Selbsttests bei Lehrern an Schulen ablaufen. Jeder testet sich selbst, notiert das Datum und macht ein Foto des Testes. (Ja ich weiß, dass der Test auch alt sein könnte) - also mit einer gehörigen Portion Vertrauen und Verantwortungsgefühl.

    Und hier beginnt der Witz. Uns wird das Verantwortungsgefühl abgesprochen, wenn es um 22:00 Uhr und später geht, aber einen Selbsttest, um 20 Kinder zu trainieren, der ist okay.

    Entweder hat die Politik komplett den Faden verloren oder es gibt jeweils verschiedene Adressaten für die jeweiligen einzelnen Maßnahmen.

    Gestern bei uns ganz grosses Kino. Ich hatte Individualtraining mit 2 meiner Jungs auf einem halben Platz. Auf der anderen Hälfte kam dann eine Schulklasse mit Lehrer an und machte Sport mit 20 Schülern. Laut neuester Corona Verordnung ist das in BW wohl erlaubt...

    Ich gönne das den Schülern wirklich, aber wie soll ich bitteschön meinen 2 Kindern erklären warum Sie nicht mit ihren Mannschaftskameraden trainieren dürfen aber 20 Meter weiter es andere dürfen. Ich falle so langsam vom Glauben ab.

    In dem Fall verstößt die CoronaVO BW wohl nicht gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

    Abs. 1 Nr. 6 sagt eindeutig, welche Art von Sport wie ausgeübt werden kann. Auch Sportunterricht ist Sport, jede andere Lesart ist unzulässig.
    Abs. 3 regelt den Präsenzunterricht, da ist eine Ausnahme von Abs. 1 für Sportunterricht aufgeführt, aber nur für Abschlussklassen.
    Abs. 4 regelt Ausnahmen von Abs. 1, da ist Sportunterricht von allgemeinbildenden Schulen nicht aufgeführt.


    In der CoronaVO BW steht drin, dass der fachpraktische Sportunterricht in Präsenz (...) untersagt ist. Ausnahme bildet die Prüfungsvorbereitung, für die Schüler und Schülerinnen, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben
    sowie in den Basiskursen der Jahrgangsstufen 1 und 2 -Gymnasium und Gemeinschaftsschule- sowie Fach Sport beim beruflichen Gymnasium, ebenfalls Jahrgangsstufe 1 und 2. Ein Basiskurs dient meiner bescheidenen Auffassung allerdings nicht der Prüfungsvorbereitung, denn dann würde ich behaupten, das ganze Schuljahr diene der Prüfungsvorbereitung. Aber was weiß ich schon.

    Und hier ist nur die Frage: Sind die "Jahrgänge 1 und 2" Abschlussklassen? Beide?

    Vereinssport im Freien für Jugendliche unter 18 Jahren jetzt ermöglichen! - Online-Petition


    die Petition läuft seite heute Nachmittag und hat bereits an die 4000 Unterschriften bekommen.

    Vllt kann damit etwas bewegt werden von daher unterschreiben und teilen, teilen, teilen.

    Erledigt, aber "unter 18 Jahre" ist natürlich wieder eine unverständliche Trennung. Warum Jungjahrgang A-Jugend, aber nicht Altjahrgang? Und wenn schon fast erwachsene A-Jugendliche, warum nicht alle Erwachsene?

    Darauf kommt dann die Politik selbst und ihr wird das aktive Handeln und Entscheiden wieder in die Hand gegeben.

    Woher kommt eigentlich diese Altersgrenze? Was soll sie bewirken? Was ist da anders? Außer, dass sie noch nicht strafmündig sind?


    Ich verstehe es nicht. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, dass sie weniger ansteckend sind?
    Hat man sie etwa besser unter Kontrolle bei der kontaktlosen Ausübung von Sport?

    Weiß es jemand?

    Liest sich in der Tat so. Wie lächerlich!


    Naja, auf jeden Fall wird sich die Inzidenz so bei etwa 100 einpendeln, wenn wir das Spiel lange genug so treiben. Öffnen / Schließen bei unter/über 100. Ganz logisch.

    Das siehst du leider völlig falsch. Individualsport ist jeder Sport, der nicht hauptsächlich in Mannschaftsform betrieben wird. Natürlich kann es gut sein, dass die Stadt hier eine unglückliche Formulierung gewählt hat und genau das meint, was im Gesetz steht. Aber ich würde da noch einmal nachfragen und mir die Antwort schriftlich geben lassen.

    Die Stadtverwaltung hat das in den Sternchen gesetzte geschrieben? Das ist strenger als die Notbremse! Im Gesetz steht "in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern", bei euch ist aber nur kontaktfreier Sport, also sowas wie Tennis etc., erlaubt. Fußball ist kein kontaktfreier Sport.

    Das ganze ist eine Katastrophe für den Breitensport.

    Das ganze ist eine Katastrophe für die föderale Grundordnung der BRD. Es ist momentan nur für diejenigen eine Katastrophe, die mehr dürfen als der Inzidenzwert gem. Vereinbarung der Länder eigentlich zulässt.


    Wir in BaWü haben strenge Maßnahmen, die derzeit folgerichtig sind, weil unser Inzidentwert über 100 ist und das bundesweit durch die Konferenz so vereinbart war.


    Ich will, dass in sieben Tagen nur 90 Leute getestet werden, dann ist der Wert auf jeden Fall unter 100. Aber damit komme ich nicht durch.

    Aktuelle Fassung, vom Bundestag beschlossen:
    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/…l&jumpTo=bgbl121s0802.pdf


    Nr. 6
    ... für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die AUsübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;

    Bei uns ist gar nichts erlaubt und das wird auch so bleiben, wenn der Landkreis keine Lockerungen von sich aus vornimmt. Denn schärfere Maßnahmen bleiben ja unberührt. Ab 100 ist alles zu bei uns.