Meine persönliche Meinung ist halt, dass ein Asylant arbeiten sollen dürfte und wir ein Einwanderungsgesetz benötigen, dass die Zuwanderung und Vorraussetzungen hierfür fair UND in Verantwortung für die die da kommen möchten und sollen im Vorhinein regelt. Das würde das Asylgesetz stärken (das finde ich besonders wichtig) und eine Akzeptanz erzeugen. Wer das sagt, wird oft schnell als Rechts verurteilt. Wenn das Rechts ist, bin ich Rechts...glaube ich so aber nicht, denn ich bin nicht Ausländerfeinlich.
Andre,
volle Zustimmung für Deinen Beitrag. Sicherlich gibt es im Umgang miteinander jede Menge Mißverständnisse, jede Seite glaubt dabei im Recht zu sein. Man lebt eben im Regelfall nicht miteinander, sondern nebeneinander ohne echte Berührungspunkte und Einblicke in die andere Lebenswelt. Ich weigere mich aber immer wieder die Position zu hören, wir Deutschen alleine müssten uns mehr bemühen. Wir sind nur allzu bereit diese Rolle immer wieder anzunehmen. Nach meiner Beobachtung hat so ziemlich jede Kultur ihre Schwierigkeiten, andere als gleichberechtigt anzuerkennen. Wie akzeptiert wäre denn ein Biodeutscher Schwiegersohn in einer türkischen oder irakischen oder syrischen Familie ? Kann man ja mal stellen die Frage.
Nur eins noch zu Deinem obigen Zitat, auch wenn es nichts mit Fußball zu tun hat und meine Ausführungen jetzt vielleicht den Rahmen eines Fußballthreads sprengen. Auch hat die Situation abgelehnter Asylbewerber nichts gemein mit der Situation von Ausländern mit geregelter Aufenthaltserlaubnis (oder Deutschen mit Migrationshintergrund). Aber es passt jetzt hierhin, weil auch dieses Zitat die landläufige Meinung wiederspiegelt, hier behandeln die Deutschen ihre ausländischen Mitbürger schlecht.
Wir haben ein Aufenthaltsgesetz, dass die Zuwanderung (Familienzusammenführung, Arbeitsmigration etc.) verbindlich regelt. Wir wenden auch die international üblichen Regeln für Asylbewerber an. Wer aber nicht im Rahmen einer Visumserteilung (= z.B. für Ehegattennachzug, genehmigte Arbeitsaufnahme) eingereist ist, ist illegal eingereist. Im Regelfall wird nach einer illegalen Einreise ein Asylantrag gestellt. Falls dieser positiv beschieden wird, gibt es kein Problem. Der Ausländer erhält eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis etc. Probleme hat aber der Ausländer, der weder mit einem genehmigten Visum eingereist ist noch dessen Asylantrag positiv beschieden worden ist. Dieser Ausländer ist illegal hier. Was passiert ihm ? Im Regelfall nichts, abgeschoben wird mangels Indentitätsklärung (99 % aller Asylanträge werden ohne Vorlage von Identitätspapieren gestellt) meistens nicht. Da der Ausländer auch im weiteren Verfahren nichts zu seiner Identitätsklärung beträgt (er wird schon wissen wo sein Pass liegt bzw. wo seine Botschaft steht, in der er sich neue Papiere besorgen kann; bin ich jetzt böse ?) kommt es zur sogenannten Ketten-Duldung. Mangels Abschiebemöglichkeit wird eine Duldung erteilt, der Ausländer erhält eine Grundversorgung, aber eben keine weitergehenden Rechte (z.B. eine Arbeitserlaubnis, um die mangelnde Kooperation nicht auch noch zu belohnen). Und nein, als Amt hat man i.d.R. keine Möglichkeit, gegen den Willen des Ausländers Heimatpapiere zu besorgen (es sei denn, mit dem betreffenden Herkunftsland gibt es ein Rücknahmeabkommen wie z.B. mit Vietnam oder dem Kosovo).
Sind wir jetzt die bösen Deutschen, weil wir illegal Eingewanderte so behandeln ? Gegenfrage: In welchem weiteren Land der Welt erhält ein illegal Eingewanderter eine Grundversorgung auf dem Niveau wie hier ? Alles nicht so einfach. Die Menschen verlassen ihre Heimat sicherlich nicht aus Spaß, aber wir sind auch nicht die bösen Deutschen. Ich habe letztens wieder so einen gut gemeinten Beitrag im Fernsehen über eine geduldete irakische Familie gesehen, die im Rahmen eines Integrationsprojektes betreut wird. Es wird in solchen Beiträgen gerne auf die Schwierigkeiten mit dem Amt verwiesen. Wieso fragt eigentlich niemand in diesen Beiträgen, wieso eine illegal aufhältige Familie eine Wohnung, Krankenversicherung und den Lebensunterhalt finanziert bekommt, obwohl nach der Ablehnung des Asylantrages eine Ausreiseverpflichtung besteht und jede Mitwirkung bei der Identitätsklärung verweigert wird ?
Keine Sorge, war mein letzter Beitrag in diesem Thread, aber bei Debatten dieser Art geht es berufsbedingt gerne mit mir durch.
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