Ein guter Freund mailte mir, dass ich echt ein Wadenbeißer, er froh sei, mich nicht zum Feind zu haben. Da er aber stets meine Anliegen teilt, war es als Kompliment, nicht als Vorwurf gemeint. Dennoch haben Sir Alex und du natürlich auch völlig Recht! Nur ist es mein Prinzip, Wege zu Ende zu gehen. Dieser ist noch an keinem - guten o. passablen - Ende. Daher auch ein neues Kapitel: auf das ausdrücklich keiner eingehen muss, jeder aber gern kann! Was ist Verein, wie ist überhaupt die Rechtslage bei Verstößen gegen Satzung oder Zweck? Bei Einzelpersonen o. unteren Schergen als Prügelknaben kein Problem, was aber, wo der Fisch wie so oft zuerst vom Kopf bzw. Kropf her stinkt? Dazu:
§ 3 Aufgabe und Zweck
Der Verein setzt sich zur Aufgabe, ... die Gesundheit seiner Mitglieder durch Sport zu fördern. Zu diesem Zweck betreibt und fördert er den Breiten- und Leistungssport, die sportliche Jugendpflege.
Merke: Zweck ist der Sport, Breiten- und Leistungssport, insbesondere sportliche Jugendpflege! Nun wurde aber mal satzungswidrig jeder Leistungsanspruch (nur für die Jugend, die 1.Herren hat nur 1 Ziel: Aufstieg in die KL, weshalb immense Mittel von der Jugendabt. dorthin abfließen, die Jugend keinerlei qualitativ vernünftiges Trainingsgerät, aber hohe Überschüsse hat, die die Herren subventionieren: das Trainergehalt...) ausgeschlossen, dann wieder dürfen Kinder im Team ihres Jahrgangs androhend "keine Minute der Saison mitspielen", damit sie vorab das Team verlassen, was jeden Breitensportanspruch verhöhnt und in Summe für konzeptionsloses Chaos zeugt...
§ 4 Gemeinnützigkeit
( 1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
( 2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
( 3) Die Mitglieder der Vereinsorgane arbeiten ehrenamtlich.
( 4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
( 5) Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden...
Merke: Gut bezahlte Trainerjobs verfehlen der Zweck der Gemeinnützigkeit. Werden Überschüsse einzelner Abteilungen, zumal welche der Jugend, wie eine Quersubventionierung an andere Abteilungen, hier: der Erwachsenen, verschoben, widersinnt dies dem Zweck der sportlichen Jugendpflege deutlich (§3); ein JO wäre verpflichtet, dies nicht nur abzunicken, sondern zu hinterfragen, da er sonst seiner Amtspflicht nicht nachkommt. Wieso ignorierte der Fußball-JO also deutliche Mittelverschiebungen zuungunsten der Fußball-Jugend, seiner Abteilung nur? Vertritt er so die Interessen seiner Abteilung? Wohl nicht! (Sein Sohn spielt 1.Herren!) Inwiefern kann eine einseitig zugunsten von Erwachsenen besetzte Abteilungsversammlung als befangen gelten, wenn sie Zweifel nur ignoriert, einen JO "abnickt", der seiner Amtspflicht u.U. nicht nachkommt?
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft....
§ 8 Rechte der Mitglieder
Die Vereinsmitglieder sind berechtigt
a) an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben,
soweit sie den § 9 erfüllen,
b) die Wahrung ihrer sportlichen Interessen durch den Verein zu verlangen, ...
d) die vom Verein geschaffenen gemeinsamen Einrichtungen nach Maßgabe der hierfür erlassenen
Bestimmungen zu benutzen und
e) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Merke: Wie ist es zu bewerten, wenn Angestellte des Vereins (hier: der eigene Trainer bzw. der anbietende Trainer) es Mitglieder untersagen, gemäß § 8 e) an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, zumal "schutzbefohlenen" Kindern? Wenn Kinder mehr als andere trainieren wollen, liegt dies vielfach auch im sportlichen Interesse des Vereinszweckes wie des Mitgliedes. Dies zu blockieren, widersinnt diesem nach § 8 b) zu wahrendem sportlichen Interesse. Ist es nicht ein grober Verstoß gegenüber den Betreuungspflichten und die guten Sitten im Verein, dies zu missachten und Kindern Training zu verbieten, so ihre Motivation dazu verletzend oder gar zerstörend?
§ 10 Pflichten der Mitglieder
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet
a) die Satzung und Ordnungen des Vereins sowie auf den Mitgliederversammlungen gefasste
Beschlüsse zu befolgen,
b) die Interessen des Vereins zu vertreten,
c) sich jederzeit sportlich zu verhalten, ...
f) in allen aus der Mitgliedschaft zum Verein erwachsenden Rechtsangelegenheiten ausschließlich
die Organe des Vereins anzurufen, sich deren Entscheidung zu unterwerfen und zur Anrufung
der ordentlichen Gerichte die Genehmigung des Vereinsvorstandes einzuholen.
§ 11 Maßregelungen
( 1) Gegen Vereinsmitglieder, die gegen die Satzung verstoßen, können nach vorheriger Anhörung
vom Vereinsvorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:
a) Verweis
b) Angemessene Geldstrafe
c) Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an den Veranstaltungen
des Vereins.
( 2) Der Vorgang erfolgt wie § 7 Abs. 3 – 5.
Frage: Wenn Vertreter eines Kindes feststellen müssen, dass Betreuer bzw. Mitglieder grob gegen die Vereinssatzung § 10 u.a. verstoßen, wie kann man sich wehren u. die Interessen seines Kindes wahren bzw. verteidigen? Wie befangen sind die internen "Organe des Vereins", wenn deren Mitglieder allesamt seit Jahrzehnten zs. "kuscheln und kungeln", wen gerade der Vorstand selbst und seine Anhänger die Vereinsinteressen verletzen und dem Verein Schaden zufügen? Wie wäre es möglich, gar praktikabel, gegen die "Vereinsführung" oder relative Mehrheiten (bei schweigender Minderheit) "Maßregelungen" zugunsten von verletzter Vereinssatzung oder -zweck durchzusetzen? Denkbar wären hier zB generell Tarn-, Schatten- oder Pseudovereine, die einen gemeinnützigen Zweck nur vortäuschen, um für private Hobbies oder Bereicherungen steuerliche Vorteile oder Subventionen in Geld oder Sachleistungen auf Kosten der Allgemeinheit zu generieren. Dies Fall ist verführerisch und somit nicht von der Hand zu weisen!
§ 15 Die Mitgliederversammlung...
Merke: Sie ist beschlussfähig, solange sie (per simplem Aushang am Schwarzen Brett) ordnungsgemäß einberufen wurde. Mitglieder sind ansonsten also in der Bringschuld: wer sich nicht eigenständig vor Ort informiert, ist selbst verantwortlich, wenn er nichts von der HV erfährt. Es gilt die einfache Mehrheit. Im Prinzip könnte somit eine einzelne Person als einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ordnungsgemäß alles inkl. Satzungsänderungen beschließen, was sie will. Ist dies das, was Verein sein soll? Was aber geschieht, wenn ein Mitglied o. sein gesetzlicher Vertreter eine außerordentliche HV einberufen lassen möchte, dafür öffentlich Stimmen sammelnd, oder im HV-Vorfeld als neuer Bewerber um ein Amt "Wahlkampf" betreiben möchte, dabei aber behindert oder drangsalierend eingeschüchtert wird? An wen könnte er sich als "Schutzherrn" seiner Rechte wenden? Was geschieht, wenn auf einer HV eingereichte Anträge nicht verlesen wurden und/oder Proteste dagegen niedergehalten werden?
In unserem Verein gibt es keine Paragrafen, die die Vertretung von Kindern bzw. minderjährigen Jugendlichen regelt, den sittlich korrekten Umgang mit Ehrenamtsträgern (also hier vor allem:Trainer/Betreuer) u.v.m., so dass hier dann offiziell Wildwuchs bzw. Willkür vorherrschen müssen. ist dies vereinsrechtlich in Ordnung, wo Betreuer doch z.T. sehr kleine Kinder vollverantwortlich beaufsichtigen?
Verein bedeutet viel Arbeit im Hintergrund, keine Frage. Doch verführt dies eben auch zu manch "intern Hinterzimmer- bzw. äußerlichen Fassadenpolitik", über die man sich neuen Kräften verschließt, Besitzstände eitel wahren will etc. So entsteht Obrigkeit im schlechten Sinne. Schwarmintelligenz, Herdentrieb tun ihr Übriges. Unter dem "bösen" Wort der Vereinsmeierei wird dies Phänomen zusammengefasst. Dann wird in Vereinen mitunter ein "ganz eigene Rechtsauffassung" praktiziert, dominiert von bestimmten, Jahrzehnte alten internen (Macht-)Zirkeln "grauer Eminenzen" (vs bunt gemischter Exzellenzen) etc. Vereinsrecht - ein merkwürdiges Feld, das so erscheint, als wäre Verein von der Anlage her auf eine ganz eigene Welt für sich hin konzipiert, wo das positive Rechtssystem des Staates als Souverän endet o. Beugung einzelner Mitgliederrechte kaum rational behandelbar wirkt. So kommt es dann, dass hinter manch "Kulturverein" polizeilich längst eine kriminelle Vereinigung mit Felder wie Drogen- und Menschenhandel vermutet wird, eine handhabe dagegen aber schwierig erscheint. Daher verwundert mich stets, wie blauäugig mancher "den (Sport-)Verein" als Ort alles sportlich Guten, Schönen oder gar Wahren verteidigt, wo manch Kulturvereine eben klar vor Augen führen, dass es um den hohen Zweck des Vereins mitunter ganz niedrig bestellt ist. Es muss nicht, aber kann. Sich darüber mal zu informieren, kann so der Bewusstseinsbildung kaum schaden... 